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Autor Thema: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung  (Gelesen 14595 mal)

a
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Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
Autor: 14. September 2014, 20:27
Alles fiktiv:

Person A hat am 13.09. angefügtes Schreiben der Stadt mit der normalen Post erhalten.

Soll Person A auf dieses Schreiben reagieren`?

Soll Person A kontakt mit der Frau XXX von der Vollstreckungsstelle aufnehmen, oder warten bis die den GV / Vollstreckungsbeamten vorbeischickt.

Person A hat am 09.09 den 4.Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung abgeschickt. ( Bescheid war vom 01.8 Eingang 14.8 ) Alle vorherigen wurden auch immer per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Person A ist ab 21.09 bis 8.10 in Urlaub?? Muss Person A angst haben das die Bude leer geräumt wird. Die Frau von PErson A hat schon Panik das ein GV dreimal klingelt und sie versehentlich öffnet, was die dem dann wohl sagen soll. Person A sagt sie soll sagen A ist er am XX.SS tag wieder da, kommen Sie bitte dann wieder.

Wieso kam der Brief nicht in gelben Umschlag? Merkwürdig, auch nicht unterschrieben


Sorry, wollte es woanders posten, ging aber nicht... !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 22:54 von René«

a
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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#1: 14. September 2014, 21:49
Schreiben von der Vollstreckungsstelle der Stadt Seite 1


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#2: 15. September 2014, 00:29
Das Thema ist im Forum schon mehrfach behandelt - u.a. unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Da Person A augenscheinlich form- und fristgerecht gegen jegliche Bescheide Widerspruch eingelegt hat, sich aber der "Beitragsservice" um den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht zwangsläufig schert sondern mitunter trotz allem die Vollstreckung versucht einzuleiten, müsste Person A aufgrund dieser augenscheinlich akut drohenden Vollstreckung ggf. einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht prüfen...

bei nachweislich zugestelltem und widersprochenem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID" ggf. prüfen:

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


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mcsurfy

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#3: 15. September 2014, 15:46
Im Übrigen sollte sich A und auch alle anderen XY Personen, die mit der Vollstreckungsstelle in Kontakt kommen folgendes merken:

1. Wie sieht das Vollstreckungsersuchen in Form und Schrift aus?
2. Wie wurde das Ersuchen übermittelt?
3. Das Ersuchen sollte einem vorgelegt werden, um es prüfen zu können?
4. Mitteilen, dass kein Vertragsverhältnis auf Basis der Unterschrift besteht (Stichwort Zwangsanmeldung)
5. A sollte sich schlau machen, was ein GV (Vollstrecker) darf und was nicht und sollte herausfinden ob es ein Beamter oder ein "freiberufler" GV ist.

Der hochgeladene Vollstreckungsbescheid sieht mir doch sehr stark nach "Eigenkonstruckt" aus. Demnach würde sich die Erzählung eines Bekannten bewahrheiten, daß die Vollstreckungsbehörde sich aus übermittelten Daten des BS (sogenannten "elektronischen Schnipseln") einen Bescheid zusammenbastelt.

So etwas kann niemals der Form entsprechen, zumal der Vollstreckungsbescheid mit Sicherheit Formfehler aufweist. Zumindest was man hier vom Upload erkennen kann. Vielleicht kann A nochmals eine schärfere Version übermitteln? ;)


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#4: 15. September 2014, 16:34
Da Person A augenscheinlich form- und fristgerecht gegen jegliche Bescheide Widerspruch eingelegt hat, sich aber der "Beitragsservice" um den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht zwangsläufig schert sondern mitunter trotz allem die Vollstreckung versucht einzuleiten, müsste Person A aufgrund dieser augenscheinlich akut drohenden Vollstreckung ggf. einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht prüfen...

Gibt es eine Übersicht, wie die Gerichte solche Eilverfahren bei Vollstreckung trotz Widerspruch entschieden haben?


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mcsurfy

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#5: 15. September 2014, 17:11
Gibt es eine Übersicht, wie die Gerichte solche Eilverfahren bei Vollstreckung trotz Widerspruch entschieden haben?

Habe ich persönlich noch nicht gesehen. Allerdings hat neulich jemand im Forum gepostet, daß sein Antrag vom Gericht zurückgewiesen wurde. Finde nur den Link nicht mehr und ob da i.S.d. Fallstricke gehandelt wurde.


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#6: 15. September 2014, 17:29
Gibt es eine Übersicht, wie die Gerichte solche Eilverfahren bei Vollstreckung trotz Widerspruch entschieden haben?
Bei den Anträgen auf Eilrechtsschutz bei den Verwaltunsgerichten scheint es genauso wie bei den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung bei den Landesrundfunkanstalten keine klar erkennbare Logik zu geben.

Immerhin interessant ja dieser oben bereits erwähnte Link
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
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mcsurfy

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#7: 15. September 2014, 17:52
Zitat
Immerhin interessant ja dieser oben bereits erwähnte Link
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

Aber nur, wenn der Eilrechtsschutz auch zum korrekten Zeitpunkt beantragt wurde. Manche beantragen diesen ja bereits aufgrund einer Mahnung oder Vollstreckungsandrohung und wundern sich dann, die Kosten dafür aufgebrummt zu bekommen. ;)

Also immer erst beantragen, wenn die unmittelbare Vollstreckung droht. :)


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faust

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#8: 15. September 2014, 18:00
... soll heißen: dieses Schreiben (-> so es denn echt ist :) ) ist NOCH NICHT die Vollstreckungsandrohung ... ? - und was mich interessieren würde: gab es eine Mahnung, und - falls ja - mit welchem zeitlichen Vorlauf zum o.a Schreiben ?


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mcsurfy

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#9: 15. September 2014, 18:13
... soll heißen: dieses Schreiben (-> so es denn echt ist :) ) ist NOCH NICHT die Vollstreckungsandrohung ... ? - und was mich interessieren würde: gab es eine Mahnung, und - falls ja - mit welchem zeitlichen Vorlauf zum o.a Schreiben ?

Ob das Schreiben nun echt ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Eine Androhung oder Mahnung kommt nur vom BS. Wenn der GV (Kuckuck) klopft, dann läuft die Vollstreckung bereits. Jetzt ist der Eilrechtsschutz geboten und die Kosten werden dem BS auferlegt.


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faust

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#10: 15. September 2014, 18:25
... worauf ich hinauswollte: wieviel Zeit vergeht etwa zwischen ergebnisloser Mahnung durch BS (man hat selbstverständlich die Frist verstreichen lassen) bis zum Aktivwerden des GV?


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#11: 15. September 2014, 18:27
Zwischenzeitlich kommt üblicherweise noch eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung...
...vermutlich im Abstand von geschätzten 1...2 Wochen?

siehe u.a.

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

und Folgebeiträge
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#12: 15. September 2014, 18:31
... worauf ich hinauswollte: wieviel Zeit vergeht etwa zwischen ergebnisloser Mahnung durch BS (man hat selbstverständlich die Frist verstreichen lassen) bis zum Aktivwerden des GV?

Das ist bestimmt von Fall zu Fall verschieden. Kommt halt drauf an was in der Mahnung oder Androhung steht und wenn ohne Rechtsbehelfsbelehrung kannste die eh knicken. Es liegt an der Vollstreckungsbehörde, wann sie gewisse Fälle bearbeitet. Haben die viel zu tun wirds vermutlich länger dauern. ;)


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faust

Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#13: 15. September 2014, 18:46
... was mich wundert: dass eben hier in den Beispielen bis jetzt mal 5 und mal 10 Tage bzw. 2 Wochen vorgegeben werden - ich hätts gerne ein bisschen planbarer :).

Macht sich der BS eigentlich irgendwie strafbar, wenn er Mahnungen schickt und den Widerspruchsbescheid zurückhält?

Irgendwie beschneidet das dem Bürger doch die Handlungsmöglichkeiten ... ? - Könnte man da künftig vielleicht ansetzen (gute Klagegründe sind ja irgendwie rar, wenn ich das richtig sehe/lese) ?!


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Re: Vollstreckung durch Stadt Finanzbuchhaltung
#14: 15. September 2014, 18:54
Macht sich der BS eigentlich irgendwie strafbar, wenn er Mahnungen schickt und den Widerspruchsbescheid zurückhält?
Merke:
Bei öffentlichen Abgaben entfaltet ein Widerspruch nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung.
Und eine eingeleitete Mahnung/ Vollstreckung ist wohl faktisch gleichzusetzen mit einer Ablehnung eines evtl. gestellten Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung"

Nach 3 Monaten Untätigkeit hat der Bürger dann andere Mittel...
...z.B. das der Untätigkeitsklage.

Und wie gesagt: Antrag auf Eilrechtsschutz...


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