Im Übrigen sollte sich A und auch alle anderen XY Personen, die mit der Vollstreckungsstelle in Kontakt kommen folgendes merken:
1. Wie sieht das Vollstreckungsersuchen in Form und Schrift aus?
2. Wie wurde das Ersuchen übermittelt?
3. Das Ersuchen sollte einem vorgelegt werden, um es prüfen zu können?
4. Mitteilen, dass kein Vertragsverhältnis auf Basis der Unterschrift besteht (Stichwort Zwangsanmeldung)
5. A sollte sich schlau machen, was ein GV (Vollstrecker) darf und was nicht und sollte herausfinden ob es ein Beamter oder ein "freiberufler" GV ist.
Der hochgeladene Vollstreckungsbescheid sieht mir doch sehr stark nach "Eigenkonstruckt" aus. Demnach würde sich die Erzählung eines Bekannten bewahrheiten, daß die Vollstreckungsbehörde sich aus übermittelten Daten des BS (sogenannten "elektronischen Schnipseln") einen Bescheid zusammenbastelt.
So etwas kann niemals der Form entsprechen, zumal der Vollstreckungsbescheid mit Sicherheit Formfehler aufweist. Zumindest was man hier vom Upload erkennen kann. Vielleicht kann A nochmals eine schärfere Version übermitteln?