Ich werde ja auch dabei sein und folgende Unterlagen von unserem
Rundum-Sorglos-Paket, das wir beim Info-Stand in Karlsruhe siehe
Infostand in Karlsruhe Marktplatz 11.03.2017 11-16 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22142.msg143305.html#msg143305verteilt haben als
Kopiervorlage mitbringen. Gegen einen angemessenen
Unkostenbeitrag können diese ja vor Ort kopiert werden.
Diese Unterlagen beinhalten folgende Vorlagen:
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Was kann ich tun?-
Muster eines Widerspruches auf einen Festsetzungsbescheid
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Muster einer Klageeinreichung(mit dem Passus, dass der Schriftsatz nachgereicht wird. Stelle mich gerne als Mitgeher bei der Klageeinreichung zur Verfügung, das können wir ja dann noch besprechen)
Desweiteren, was bei den Gerichten gerne anders dargestellt wird, da behauptet wird, das Tübinger Urteil vom September sei gekippt worden, habe ich das aktuelle vom 9.12.16 dabei, bei dem Tübingen noch „nachgelegt“ hat.
Diesen Beschluss habe ich auch als Kopiervorlage dabei.
Diesen werde ich dann mal morgen auch nach Schwerin zu den Verhandlungen mitnehmen.
Dann werde ich natürlich als Kopiervorlage die
Übersicht zu den 4 Leitverfahren beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe veröffentlicht am 22. Feb. 2017, mitbringen.
Nichtdestotrotz liegen mittlerweile
über 50 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht vor, wöchentlich kommen weitere hinzu!
Wenn das kein Grund ist, auf eine
Ruhensstellung zu bestehen, da muss die Rundfunkanstalt allerdings zustimmen, bzw. bei Gericht auf
Aussetzung bestehen, das kann der Richter festlegen.
Bei über 50 Verfassungsbeschwerden, die ja den kompletten Instanzenweg durchlaufen haben,
kann es ja nicht sein, dass in unteren Instanzen weiterhin geklagt werden muss.