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Autor Thema: Ehrenamtliche Verwaltungsrichter entscheiden bald über den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 4977 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ist das schon bekannt, das einige Verwaltungsgerichte anscheinend sehr große Personalengpässe haben müssen?
Genau diese Gerichte, die lt. dem 15. Rästv. über den Rundfunkbeitrag urteilen sollen:
http://www.presse-service.de/meldung.cfm?Meldung_ID=889416

Aus der Pressemitteilung von www.presse-service.de:
Zitat
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht
Bereitschaftserklärungen ab sofort möglich....
...Bei dem Amt des ehrenamtlichen Richters handelt es sich um ein Ehrenamt, das mit wenigen Ausnahmen jeder und jede Deutsche ab 25 Jahren ausüben kann. Die ehrenamtlichen Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil...

Bleibt zu hoffen, dass die Nichtjuristen unter den Richtern dann mit dem Gerechtigkeitssinn an die Sache herangehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. September 2014, 16:01 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 48
Da sollten wir uns mit unserem überdurchschnittlich geschärften Rechtsempfinden doch melden! Ich urteile über deine Klage und du über meine …
Was springt denn dabei raus?


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  • Beiträge: 721
Da sollten wir uns mit unserem überdurchschnittlich geschärften Rechtsempfinden doch melden! Ich urteile über deine Klage und du über meine …
Was springt denn dabei raus?

Da fallen mir die Kirchhof Brüder ein, das ist auch so eine saubere Konstellation: Der eine Bruder erarbeitet (indirekt über ein gekauftes Gutachten) ein Gesetz und der andere (be-)urteilt zugehörige Widersprüche. Wie er urteilte, urteilt und urteilen wird wissen wir...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 86
Unter
http://www.presse-service.de/meldung.cfm?Meldung_ID=889416
steht auch:
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht darf von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Beamten und Angestellten öffentlich rechtlicher Körperschaften nicht ausgeübt werden.
Dr Hermann Eicher ist Justitiar der ARD und ehrenamtlicher Richter in Rheinland-Pfalz.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

Nos

  • Beiträge: 62
Unter
http://www.presse-service.de/meldung.cfm?Meldung_ID=889416
steht auch:
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht darf von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Beamten und Angestellten öffentlich rechtlicher Körperschaften nicht ausgeübt werden.
Dr Hermann Eicher ist Justitiar der ARD und ehrenamtlicher Richter in Rheinland-Pfalz.

Schade, damit bin ich auch raus, wäre so gerne Richter in einem passenden Prozess gewesen :D


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

g
  • Beiträge: 104
jetzt kommt mal wieder von eurem höhenflug wieder runter.
hier geht es nicht um <richter>, so wie wir es im eigentlichen wortsinn verstehen, sondern hier geht es um <schöffen>.
Zitat
Gegenwärtig wird von der Verwaltung der Landeshauptstadt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) am Verwaltungsgericht Magdeburg aufgestellt
So heist es schon im ersten satz.
Und schöffe/in zu sein ist zwar eine ehrenvolle aufgabe, aber richterliche aufgaben im juristischen sinne fallen da nicht an. Man kann bohren, pieksen, stänkern, vielleicht aufrütteln - mehr nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:38 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

  • Beiträge: 721
Unter
http://www.presse-service.de/meldung.cfm?Meldung_ID=889416
steht auch:
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht darf von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Beamten und Angestellten öffentlich rechtlicher Körperschaften nicht ausgeübt werden.
Dr Hermann Eicher ist Justitiar der ARD und ehrenamtlicher Richter in Rheinland-Pfalz.

Mafiasystem!


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

N
  • Beiträge: 12
jetzt kommt mal wieder von eurem höhenflug wieder runter.
hier geht es nicht um <richter>, so wie wir es im eigentlichen wortsinn verstehen, sondern hier geht es um <schöffen>.
Zitat
Gegenwärtig wird von der Verwaltung der Landeshauptstadt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) am Verwaltungsgericht Magdeburg aufgestellt
So heist es schon im ersten satz.
Und schöffe/in zu sein ist zwar eine ehrenvolle aufgabe, aber richterliche aufgaben im juristischen sinne fallen da nicht an. Man kann bohren, pieksen, stänkern, vielleicht aufrütteln - mehr nicht.

Aber man kann durch die richtige Argumentation möglicherweise den Richter auf die korrekte Bahn lenken.. "positives Denken an"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:38 von Bürger«

 
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