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Autor Thema: Nachdenken über die Klage  (Gelesen 5072 mal)

t
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Nachdenken über die Klage
Autor: 11. September 2014, 20:18
Person A denkt über eine Klage nach.

Person A hat seit über 20 Jahren keinen Fernseher seit kürzerer Zeit und kein Radio . Person A hat früher den Radiobeitrag GEZahlt. Und fand es o.k., da sie gerne Kultursendungen mag.
Person A hat einen Computer und der ist internetfähig, da Person A oft von zu Hause arbeitet und sich dann übers Internet im Firmennetzwerk einwählt.

Person A hat einen Anwalt gefragt. Der Anwalt würde die Klage führen. Der Anwalt empfiehlt die Behauptung, dass keinerlei Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Das findet Person A nicht gut, da es nicht zeitgemäß ist. Person A meint, dass der technische Trend zum Verschwinden der althergebrachten Geräte geht und durch das Internet in absehbarer Zeit wieder das gleiche Thema auf den Tisch kommt. Weiterhin mag Person A nicht lügen. Warum auch. Nach über 20 Jahren Fernsehabstinenz sieht Person A keinen Grund auf diese Seiten zu gehen. Weiterhin ist Person A der Meinung, dass man den Empfang für Zahler auch verschlüsseln könnte.
Person A würde sich auch wieder ein Radio kaufen um die Kultursender zu hören, wenn sie nur den Radiobeitrag bezahlen muss.

Was würdet ihr Person A raten? Auf den Anwalt hören, der meint mit Internet hätte sie keine Chance auf Erfolg? Ist Lügen wirklich die einzige Option?


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Re: Nachdenken über die Klage
#1: 11. September 2014, 21:05
Wer luegt stellt sich selbst ein Bein (ein kurzes).


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(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

t
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Re: Nachdenken über die Klage
#2: 11. September 2014, 21:23
Das wäre im Sinne von Person A. Die Klage sollte aber auch Erfolgsaussichten haben, sonst macht sie keinen Sinn...


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I
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Re: Nachdenken über die Klage
#3: 11. September 2014, 21:43
Person P würde auch nicht lügen. Aber man kann auch Fragen offen lassen. Der Anwalt sollte seine Strategie nicht auf Unwahrheit, sondern auf Scharfsinn stützen.
Welches Bundesland/Rundfunkanstalt?


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A
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Re: Nachdenken über die Klage
#4: 11. September 2014, 22:39
Mich beschäftigten ähnliche Gedanken als ich meinen Widerspruch formuliert habe.

Ich habe in meinem Widerspruch angegeben, dass ich seit über 20 Jahren keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk genutzt habe, und über keine klassischen Empfangsgeräte verfüge.

Warum sollte man sich zum Hanswurst machen und behaupten, man habe keinen Computer, obwohl man schon über eine E-Mail-Adresse verfügte, als Jörg Schönbom oder ein anderer von den Spacken noch nicht mal ahnte, dass es sowas wie das Internet gibt?

Die Erfolgsaussichten einer Klage kann man nicht sicher vorhersagen, aber man sollte der Klage eine Chance geben, denn wir sind augenscheinlich im Recht, was auch immer bei der sophistischen Laberei vom "typisieren" und "verallgemeinern" am Ende herauskommt.

Zu typisieren, dass in einer Wohnung mit einem Computer ÖRR empfangen wird, ist so nahe- und fernliegend, wie zu verallgemeinern, dass Wohnungen, Gaststätten und Hotels Sektsteuer zu bezahlen haben, weil Sekt typsicherweise in solchen Räumlichkeiten getrunken werde und nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Kinderspielplatz.

Also empfehle ich, anzugeben du hast keine klassischen Empfangsgeräte und nutzt keinen Rundfunk. Dass ist für Leute mit Hirn Argument genug. Wem dagegen Argumente egal sind, der wird immer Kirchhoff genug sein, das Recht dahingehend zu beugen, dass es dann doch wieder rechtmäßig erscheint. Ggf. wird dann am Ende typisiert, dass Rundfunk typischerweise von Menschen genutzt wird und nicht von Enten oder Hunden, und der Mensch deshalb als idealer Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht gewählt.


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Re: Nachdenken über die Klage
#5: 11. September 2014, 22:46
Der Rundfunkbeitrag wird nicht für das Benutzen der Sender verlangt, sondern fürs Wohnen. Weil so viele Leute gelogen haben, sie hätten keine Empfangsgeräte, wurde auf die Wohnungsabgabe umgestellt. Die Lüge mit den nicht vorhandenen Empfangsgeräten ist also doppelt unsinnig. Erstens weil es eine Lüge ist, zweitens, weil es nicht von Belang ist, ob man Empfangsgeräte hat.


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g
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Re: Nachdenken über die Klage
#6: 12. September 2014, 01:36
Person A hat einen Anwalt gefragt. Der Anwalt würde die Klage führen. Der Anwalt empfiehlt die Behauptung, dass keinerlei Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Das findet Person A nicht gut, da es nicht zeitgemäß ist. Person A meint, dass der technische Trend zum Verschwinden der althergebrachten Geräte geht und durch das Internet in absehbarer Zeit wieder das gleiche Thema auf den Tisch kommt. Weiterhin mag Person A nicht lügen. Warum auch. Nach über 20 Jahren Fernsehabstinenz sieht Person A keinen Grund auf diese Seiten zu gehen. Weiterhin ist Person A der Meinung, dass man den Empfang für Zahler auch verschlüsseln könnte.
Person A würde sich auch wieder ein Radio kaufen um die Kultursender zu hören, wenn sie nur den Radiobeitrag bezahlen muss.

Was würdet ihr Person A raten? Auf den Anwalt hören, der meint mit Internet hätte sie keine Chance auf Erfolg? Ist Lügen wirklich die einzige Option?

Das Thema Internet eher nicht auf den Tisch, das ist schon gegessen, seitdem das BVerfassungsgericht 2012 sein Pc-Urteil gesprochen hat, über google dürfte das unter dem Stichwort zu finden sein, darauf dürfte sich wohl der fiktive Anwalt beziehen. Ob der Trend wirklich zum Tv-Konsum im Internet geht, da wäre ich mir nicht sicher - es ist immer wieder erstaunlich in Märkten wie Saturn etc. zu gehen, wenn man da durch die Hdtv-Abteilungen rennt und die Monster an Fernseher sieht - vermutlich geht der Trend auch in "immer größer", das Heimkino an der Wand.
Unsinnig, wie Roggi schreibt, ist es durch die Bezugnahme auf Wohnungen, allerdings könnte sich die Türe des Nichtbereithaltens von Geräten noch einmal öffnen, dann nämlich wenn die höheren Instanzen die Beweislastumkehr ermöglichen, in dem Sinne dass Nachweis von Nichtbesitz möglich wird, siehe dazu Staatsgerichtshof in Stuttgart.
In dem Fall müsste Person A in der Konsequenz nicht von zu Hause übers Internet arbeiten.


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Re: Nachdenken über die Klage
#7: 13. September 2014, 06:39
Das Thema Internet eher nicht auf den Tisch, das ist schon gegessen, seitdem das BVerfassungsgericht 2012 sein Pc-Urteil gesprochen hat [...]

Das kann man so einfach nicht sagen, denn wie in der Pressemitteilung nachzulesen unter
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung
von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-070.html
1) Ist dies kein "Urteil" im eigentlichen Sinne, sondern die Beschwerde wurde gar nicht "nicht angenommen"
Zitat
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht
vorliegen.
und
2) betraf dies noch den damaligen Drittel-Beitrag
Zitat
Der Beschwerdeführer ist durch die Erhebung von
Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC nicht in seinen
Grundrechten verletzt
.
Ob der mittlerweile dreifache Betrag immer noch eine "unbillige Härte" darstellt, darf ggf. in Zweifel gezogen werden ;)

Im Übrigen steht noch zur Frage, wie z.B. der EGMR darüber entschieden hätte, wenn denn dieses Verfahren bis dorthin weiterverfolgt worden wäre - wurde es aber wohl nicht, oder?

Bedenke zudem:
In Schweden ist vor nicht allzu langer Zeit eine solche Rundfunk-Gebühr auf Alltags-/ Gebrauchsgeräte wie den PC abgebügelt worden... ;)
Kronenzeitung: "Schweden kippt Rundfunkgebühr für Computer"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9874.0.html
Zitat
Der schwedische Verwaltungsgerichtshof hat die automatische Rundfunkgebührenpflicht für alle Computerbesitzer gekippt. Das Gericht in Stockholm urteilte am Freitag in einem individuellen Berufungsverfahren, dass der alleinige Betrieb eines Computers mit Internetanschluss nicht automatisch als betriebsbereites Empfangsgerät zu werten ist.


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Re: Nachdenken über die Klage
#8: 13. September 2014, 12:39
Diese Information freut Person A sehr, ist sie bisher doch davon ausgegangen, dass das endgültig beim BV abgeleht worden ist. Nun wird sie sich jedoch nach einem anderen Anwalt umsehen müssen, da der Anwalt zu dem Thema völlig anderer Auffassung ist, und Person A nicht die Zeit aufbringen kann und will, sich selbst durch die Gesetzbücher und Urteile zu wühlen und sich im Normallfall auch mit völlig anderen Dingen beschäftigt. Das ist schwierig, da es für Anwälte an der Sache ja nicht viel zu holen gibt.

Eigentlich müsste es doch irgendwie die Möglichkeit geben, sich mit anderen Klagewilligen zusammenzutun. Es gibt doch sicher noch Person B - XYZ, die den gleichen Ärger haben. Der Fokus von Person A wäre in diesem Fall: keine Empfangsgeräte, aber Internet = Nicht zahlen. Möglich wäre noch: kein Fernseher, ein Radio, internetfähiger PC = Grundbeitrag.

Hat sich da schon mal jemand versucht, eine Sammleklage zu machen? Soweit Person A das überblickt, gibt es in D keine Sammelklagen. Oder gibt es doch irgendwelche Randbedingungen, unter denen das doch geht?


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Re: Nachdenken über die Klage
#9: 13. September 2014, 12:59
Hat sich da schon mal jemand versucht, eine Sammleklage zu machen? Soweit Person A das überblickt, gibt es in D keine Sammelklagen. Oder gibt es doch irgendwelche Randbedingungen, unter denen das doch geht?
Das Thema ist im Forum schon x-fach behandelt worden.
Bitte auch mal die Suchfunktion des Forums bemühen... z.B. mit dem Begriff "Streitgemeinschaft" :police: ;)
Manchmal recht hilfreich... - Treffer:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3280.msg21240.html#msg21240
...oder eben mit dem Begriff "Sammelklage".


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Re: Nachdenken über die Klage
#10: 13. September 2014, 13:04
Das hat Person A schon bemüht. Aber Person A hat ja nicht nur eine Frage sondern sucht auch nach den Personen B -XYZ, um die Klage gemeinsam anzugehen.


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Re: Nachdenken über die Klage
#11: 13. September 2014, 13:30
Persönlich würde ich davon abraten zu behaupten, man hätte keine Empfangsgeräte. Dies untergräbt die eigene Glaubwürdigkeit, da inzwischen so viele Geräte als Empfangsgeräte gelten, dass praktisch jeder zumindest eines dieser Geräte besitzt (Laptop, Handy, Smartphone u.ä.). Zudem ist es jedem leicht möglich, zu einem relativ geringen Betrag ein einfaches Empfangsgerät zu erwerben und sich so in die Lage zu versetzen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können.

Ich denke, der Rechtsstreit muss in der Sache geführt werden und taktisches Geplänkel bringt keine Lösung des Problems.

Wer aus dem Gebiet des NDR kommt, bitte mal
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.0.html
lesen.


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Re: Nachdenken über die Klage
#12: 13. September 2014, 14:05
Person A kann sich sehr gut den Grundbeitrag vorstellen und ist weiter an einer Art der "Sammelklage" interessiert oder auch an einer "Streitgemeinschaft".


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