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Autor Thema: Änderung der Lebensumstände... Wie nun vorgehn?  (Gelesen 6468 mal)

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Änderung der Lebensumstände... Wie nun vorgehn?
Autor: 10. September 2014, 15:46
Soooo, hier mal eine rein hypothetische Geschichte mit einer hoffentlich einfachen Lösung:

Person A lebte seit 3 Jahren in einer Wohnung in einem 3-Familienhaus (wo denn auch sonst ;D) und bekam seit Anfang 2014 immer mal wieder die bekannten Bettelbriefe vom BS. Reagiert wurde seitens Person A nie. Der letzte Brief der geöffnet wurde handelte von einer ominösen Ratenzahlungsvereinbarung, von der aber niemand wusste... So, nun änderten sich "leider" die Lebensumstände von A, sodass Sie umziehn muss und auch Alg2-Aufstocker wird. Sie hat auch schon die Befreiungsunterlagen für den BS bekommen. Der Umzug findet Ende des Monats statt und auch die Ummeldung an die neue Adresse folgt dann. Die Wohnung befindet sich auch im gleichen Ort.

So, heute berichtet Person A, dass ein weiterer Brief vom BS kam, der allerdings noch nicht geöffnet wurde. Nun denkt Person A, dass sie diesen Brief, der ja noch an die momentane "nicht bestätigte" Adresse kam, einfach von Ihrem guten Bekannten B aus dem gleichen Haus zur Post bringen lässt mit der Aussage: "Die wohnt schon eine ganze Weile nicht mehr hier"...

So, nun 2 Fragen:

Soll Person A aufgrund der neuen Lebensumstände aktiv die Befreiung beantragen ab dem jetzigen Termin und was passiert mit der Zeit bis dahin?

Oder soll sie einfach gar nichts machen, und einfach mal abwarten, was denn nach ihrer Ummeldung an die neue Wohnungsadresse passiert...?

Man muss dazu sagen: Person A hat in dem Bekannten B einen sehr kompetenten und eifrigen Ansprechpartner, der selbst noch nie den Sinn in irgendwelchen Zwangsbeiträgen sah. Er unterstützt sie auch in allen Fragen bis hin zu Widerspruch und Klage...

Aufgrund der aktuellen Lage von Person A (alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern und sehr geringem Einkommen inkl. Wohngeldbezug...) hat er ihr auch das Umwandeln des Girokontos in ein P-Konto nahegelegt...


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Achso, Person A lebt im Bundesland Baden-Württemberg... Falls interessant zur Nutzung des "Tübingen-Urteils", falls es doch hart auf hart kommt...


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Durch den Ummeldung erhält der BS die neue Adresse eh.
Wenn der Brief jetzt nicht mehr an der alten Adresse ankommt, dann in Kürze an der neuen.


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So, Neuigkeiten:

Person B hat gestern den Brief ohne Kommentar drauf in den nächsten Briefkasten geworfen. Heute kommt der nette Briefträger zu Person A und drückt ihr den Brief wieder in die Hand. Person B, zufällig anwesend, weil beim Umzug helfend, nimmt ihr den Brief aus der Hand und drückt ihn dem immer noch nett schauenden Briefträger in die Hand, mit der Bitte um Rücksendung, da Person A hier auszieht und nicht mehr wohnt. Es gibt noch die Info, dass es keinen Nachsendeantrag gibt und der Brief bitte am Montag nicht wieder hier im Briefkasten zu liegen habe...

So, nun mal schaun was passiert. Person A wird sich im Laufe der Woche in der aktuellen Wohnung abmelden und  erstmal ein paar Wochen mit der Anmeldung an der neuen Adresse warten wenn das so möglich ist.


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Person B hat sich mal wieder paar Gedanken gemacht...

Was ist eigentlich, wenn sich Person A für einige Wochen an die Adresse der Eltern (natürlich brave Zahlschafe :() meldet, um sich dann an die neue Adresse wieder umzu melden. Was bekommt denn der Beitragsservice dann für eine Meldung der vorhergehenden Wohnung?

Weil DAS wäre ja nicht schlecht um Nachforderungen zu umgehn, sollte nur der letzte Wohnsitz gemeldet werden und nicht die ganzen der letzten Jahre...


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[...]
So, nun mal schaun was passiert. Person A wird sich im Laufe der Woche in der aktuellen Wohnung abmelden und  erstmal ein paar Wochen mit der Anmeldung an der neuen Adresse warten wenn das so möglich ist.

Person A muss sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug umgemeldet haben.


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„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“
Loriot

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Das einzige was Person A wirklich muss is irgendwann mal sterben..... :(

Sorry, war keine Antwort auf die Frage nach den gemeldeten Wohnsitzen.

Es passiert rein gar nichts, wenn man sich erst nach Wochen, Monaten oder auch gar nicht wirklich dort meldet wo man wohnt, solange man einen Erstwohnsitz bei einem anderen Zahler hat (Eltern, Verwandte...) Hat Person B in ihrem Leben schon einige Male selbst so praktiziert. Erstwohnsitz bei den noch lebenden Eltern.. Hat bisher noch nie einen Vermieter interessiert...

Also wie gesagt, vielleicht weiß jemand, ob das die Lösung ist, dass Person A um Nachzahlungen beim Umzug kommt, indem sie einfach noch eine "Zwischenstation" einlegt/einfügt.... Quais um falsche Fährten zu legen... Sollt man sich mal durch den Kopf gehn lassen.


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mit dem Alg Bezug gleich auch Befreiungsantrag erneuern oder stellen, sonst keine spätere Möglichkeit auf Befreiung. Nicht warten. Denn wenigstens darauf besteht gesetzlicher Anspruch...
Außerdem weiß die GEZ wo jemand wohnt, weil es da ja keinen Datenschutz gibt.


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Person B hat sich mal wieder paar Gedanken gemacht...

Was ist eigentlich, wenn sich Person A für einige Wochen an die Adresse der Eltern (natürlich brave Zahlschafe :() meldet, um sich dann an die neue Adresse wieder umzu melden. Was bekommt denn der Beitragsservice dann für eine Meldung der vorhergehenden Wohnung?

Weil DAS wäre ja nicht schlecht um Nachforderungen zu umgehn, sollte nur der letzte Wohnsitz gemeldet werden und nicht die ganzen der letzten Jahre...

Bei jedem Umzug wird eine Meldung erzeugt. Damit lassen sich alle vorherigen Wohnsitze rekonstruieren.


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Ok, also es geht nun so weiter:

Person A geht am Montag zur Gemeindeverwaltung und meldet sich ab sofort bzw. rückwirkend zum 1.9.2014 an der neuen Adresse an. Das Problem momentan nämlich: Auf dem Befreiungsbescheid steht die alte Adresse drauf.... also nun ummelden und sich die Befreiung nochmals mit der neuen adresse erstellen lassen. Dann zusammen mit dem Befreiungsantrag zum Beitragsservice schicken und abwarten was da kommt.  Is schon witzig... Hat sich schonmal jemand den Befreiungsantrag beim BS angeschaut? Trotz Angabe, dass man noch keine Wohnung gemeldet hat, muss man als erstes sich "anmelden zum..."

Person A sieht dem ganzen mit Hilfe von Person B gelassen entgegen. Vor allem ist ja schon die Zwangsanmeldung nicht im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehn. Dann muss auch erstmal ein Bescheid nachweislich zugestellt werden...


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Sooo, Person A hat nun die Ummeldung rückwirkend zum 01.09. an die neue Wohnadresse gemacht.

Nun wird der Befreiungsantrag gestellt und mal gewartet, was die feinen Herrschaften vom BS so an die neue Wohnadresse schicken...

Eine weitere Idee um die Forderungen der alten Wohnung ins Leere laufen zu lassen: Person A teilt mit, dass am alten Wohnort, ein 3-Parteienhaus, schon jemand anderes die Beiträge bezahlt hat. Allerdings wird sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Aussagen zu anderen Bewohnern tätigen. Mindestens 1 Wohnung ist dort schon seit langem neben der alten Wohnung von Person A bewohnt und mutmaßlich Beitragszahler.

Jetzt die Frage: wie detailliert sind denn die Daten beim Meldeamt? Weil wenn ein 3-Parteienhaus die Adresse "Mustergasse 9" hat, steht dann beim Meldeamt, dass Person A in Mustergasse 9 EG, Person Z in Mustergasse 9 OG wohnt???


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Fall ist seit heute für Person A abgeschlossen! Sie bekam eine Befreiung von der Rundfunkgebühr für den Zeitraum vom 01.01.2013! bis 31.01.2015! Also ist auch die Sache mit der alten Wohnung anscheinend gegessen, da es sich immer um ein und dasselbe Beitragskonto handelte! Beitragsbescheide für die alte Wohnung wurden ja auch nie versendet.

Verstehen muss man dies nicht, allerdings sehr gut, denn nun hat Person B eine Baustelle weniger zur Betreuung :laugh:


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