folgendes sollten sich alle hier Schreibenden Personen Y-Z vergegenwärtigen
ein Festsetzungsbescheid (= ein Verwaltungsakt) ist etwas anderes als die Androhung einer Vollstreckung (= ein Infoschreiben)
auf jeden Verwaltungsakt muss Widerspruch eingelegt werden, gegen ein Infoschreiben kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
auf einen Widerspruch folgt seitens einer Behörde ein positiver oder negativer Widerspruchsbescheid, gegen den kann Anfechtungs - Klage erhoben werden.
Unterlassungs - Klage kann erhoben werden, wenn eine Behörde mehr als drei Monate braucht, um den Widerspruch zu bearbeiten und bescheiden
Eilrechtsschutz kommt in Betracht, wenn eine Behörde den Widerspruch nicht entscheidet, aber gleichzeitig Vollstreckung eingeleitet hat (also noch nicht bei Androhung)
Yo Gurke7, so siehts aus!
Jetzt habe ich das auch begriffen, was hinter dieser neuen Strategie
Festsetzungsbescheid steckt.
In Zukunft wirds keine Beitrags-/Gebührenbescheide, Infoschreiben, Mahnungen, Ankündigungen mehr geben, sondern nach diesem Bescheid können sofort die Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz angewandt werden.
Die Zeit um an das Geld der Beitragsschuldner zu kommen
verkürzt sich erheblich. Die haben die Faxen dicke.
Jetzt bekomme ich aber richtig Angst!