Ich habe inzwischen auch einen solchen vom RBB in meinem Dunstkreis gesehen.
Eigentlich hat man dem Kind nur einen anderen Namen gegeben.
Er scheint sich aber auch nur wieder auf das aktuelle Quartal zu beziehen, es ist also vergleichbar mit den Mitstreitern, die inzwischen auf den fünften Bescheid Widerspruch eingelegt haben, ohne je einen Widerspruchsbescheid erhalten zu haben.
Grundsätzlich sind alle Bescheide von Behörden, Körperschaften sofort vollstreckbar, die dort erwähnte Information ist also nichts weiter als eine gezielte Unverschämtheit zwecks Panikmache.
Deshalb ist ja auch mit dem Widerspruch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung so wichtig.
Außer den üblichen und hier reichlich dokumentierten und diskutierten Widerspruchsgründen kann dennoch weiterhin auch aus formalen Gründen gegen diese Bescheide im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vorgegangen werden.
Meiner Meinung nach fehlen einige Dinge, die den Bescheid rechtsgültig machen, rege Diskussion erwünscht:
Der Aussteller ist wieder nicht vollständig in seiner Rechtsform benannt, die zusätzliche Erwähnung einer nicht rechtsfähigen Einheit im Briefkopf könnte den Bescheid wegen Nichteindeutigkeit des Absenders angreifbar machen.
Es ist völlig unklar, was in dem Festsetzungsbescheid beschieden wird, es fehlt nämlich die Leistung/der Grund für eine Festsetzung, es wird verwirrend mit Beitragskonten jongliert, es wird informativ auf "Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge" verwiesen.
Ein am Ende des Schreibens (nach der Grußformel!) befindlicher "Kontoauszug" setzt wieder rechtswidrig einen Säumniszuschlag auf die Verbindlichkeiten, wobei natürlich nun darüber gestritten werden kann, ob er jetzt Bestandteil des Bescheides ist, oder nicht, schließlich wird ja dort auch noch Bezug auf eine Betrag genommen, über den bereits beschieden wurde, der hätte dann ja dort auch nichts zu suchen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist wieder einmal nicht Bestandteil des Bescheides, da sich selbige auf der Rückseite befindet, der Bescheid aber laut Aufschrift auf Seite 1 nur aus einer Seite besteht, allerdings gibt es einen Hinweis auf die Rückseite im Schreiben.
Keine Ahnung, warum die das jetzt so machen, entweder arbeiten nur HONKS in den Anstalten oder die fahren eine Verwirrtaktik...