Der Sachverhalt ist nicht ganz schlüssig (für welchen Zeitraum wurde eingezogen, vor oder nach 2013?) Aber im Forum lassen sich komplexe Einzelfälle auch nicht klären, schon weil dies unzulässige Rechtsberatung darstellen würde.
Grundsätzlich sollte allen unberechtigten Abbuchungen innerhalb der Widerspruchsfrist gegenüber der (eigenen) Bank widersprochen werden, geht relativ einfach. Wenn man der Bank gegenüber belegt, ab wann die Einzugsermächtigung widerrufen wurde, kann man ggf. auch noch Abbuchungen widersprechen, die länger zurückliegen. Das kann aber kein Forum klären.
Sofern für eine Wohnung doppelt gezahlt wurde, sollte ein Antrag auf Rückzahlung unter Bezugnahme auf
§ 10 Abs. 3 RBStV gestellt werden. Am besten erklären beide, wer zahlt und wer nicht. Gleichzeitig sollte Klage angedroht werden, falls auch dieses Schreiben ignoriert werden sollte. Damit mehr Nachdruck erzeugt wird, kann man das Schreiben auch an das Justiziariat der zuständigen Rundfunkanstalt senden, den wichtigen Schriftwechsel sowie Zahlungsbelege sollte man ebenfalls beifügen. Das Ganze dann per Einschreiben.
Der verbliebene Zahler kann sich danach immer noch entscheiden, künftig diesen Zwangsbeitrag zu boykottieren. Das keine Antwort kam, lag vielleicht daran, dass es in diesem Forum primär um insgesamten Boykott geht.
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)