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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: baltic_bavaria am 05. September 2014, 11:12

Titel: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: baltic_bavaria am 05. September 2014, 11:12
Hallo,

ich bin neu hier und habe dieses hypothetische Problem im Forum nicht finden können.
Daher schreibe ich diesen Beitrag.

Vor 6 Wochen stellte Person A fest, dass die GEZ  die Gebühren ( seit Jahren ) doppelt abbucht.
Die Gebühren von Person A und seiner Frau ( Heirat 2010 )
Daraufhin rief Person A bei der GEZ an ( Kontakt war noch möglich )
Eine nette MA teilte  Person A mit, dass er ein formloses Schreiben aufsetzen soll
( mit einer Kopie der Eheurkunde )

Mittlerweile hat Person A  DREI Schreiben verfasst. Keine Reaktion ! Nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Stattdessen wurde der Beitrag seiner Frau erneut abgebucht.
Daraufhin hat Person A  der GEZ schriftlich die Einzugsermächtigung entzogen.
Wieder keine Reaktion !
Mittlerweile ist auch kein telefonischer Kontakt mehr möglich. Angeblich wären alle MA in Kundengesprächen.

"UNFASSBAR, das sind doch kriminelle Machenschaften !", denkt sich Person A !

Was soll Person A nun tun ?
Es kommt keine Rückzahlung, keine Reaktion ... NICHTS ?

Kann Person A, der er ja der GEZ die Einzugsermächtigung entzogen hat,
die nächsten Abbuchen zurückbuchen lassen, bis "die Schulden" bezahlt sind ?
Oder wird - von der GEZ - die Sat-Anlage abgebaut :-) ?

Person A ist völlig verzweifelt und findet es unglaublich, dass seitens der GEZ KEINE REAKTION kommt !

VG von Person A ( aus eine Stadt irgendwi in Deutschland :-)
Titel: Re: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: baltic_bavaria am 09. September 2014, 07:52
Hat keiner eine Idee ? Einen Vorschlag ? Eine Antwort ?
 :-[
Titel: Re: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: Redfox am 09. September 2014, 08:13
Der Sachverhalt ist nicht ganz schlüssig (für welchen Zeitraum wurde eingezogen, vor oder nach 2013?) Aber im Forum lassen sich komplexe Einzelfälle auch nicht klären, schon weil dies unzulässige Rechtsberatung darstellen würde.

Grundsätzlich sollte allen unberechtigten Abbuchungen innerhalb der Widerspruchsfrist gegenüber der (eigenen) Bank widersprochen werden, geht relativ einfach. Wenn man der Bank gegenüber belegt, ab wann die Einzugsermächtigung widerrufen wurde, kann man ggf. auch noch Abbuchungen widersprechen, die länger zurückliegen. Das kann aber kein Forum klären.

Sofern für eine Wohnung doppelt gezahlt wurde, sollte ein Antrag auf Rückzahlung unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 3 RBStV (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313106) gestellt werden. Am besten erklären beide, wer zahlt und wer nicht. Gleichzeitig sollte Klage angedroht werden, falls auch dieses Schreiben ignoriert werden sollte. Damit mehr Nachdruck erzeugt wird, kann man das Schreiben auch an das Justiziariat der zuständigen Rundfunkanstalt senden, den wichtigen Schriftwechsel sowie Zahlungsbelege sollte man ebenfalls beifügen. Das Ganze dann per Einschreiben.

Der verbliebene Zahler kann sich danach immer noch entscheiden, künftig diesen Zwangsbeitrag zu boykottieren. Das keine Antwort kam, lag vielleicht daran, dass es in diesem Forum primär um insgesamten Boykott geht.
Titel: Re: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: baltic_bavaria am 09. September 2014, 10:13
Vielen Dank für die Antwort !!!

Eingezogen wurde vor UND nach 2013 ! Leider war Person A nicht bekannt, dass es 2013 eine gesetzliche Änderung gab. Außerdem ist Person A zufällig über die fast monatlich ( für ihn und seine Frau ) abgezogenen Gebühren gestoßen und hat dies dann "zurückverfolgt. Seit 2010 ist A mit B verheiratet.

A stellt sich nun die Frage, ob er nur für 2013 und 2014 oder auch 2010, 2011 und 2012 eine Rückerstattung erwarten kann ?
Allerdings muss die GEZ den Kontakt auch erwidern.
A findet es unfassbar, dass die GEZ auf keines der mittlerweile VIER Schreiben reagiert, stattdessen für August den Betrag wieder abgebucht hat.
Die Einzugsermächtigung wurde daraufhin schriftlich ( kein Einschreiben ) entzogen !

VG
Titel: Re: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 10:54
Die sogenannte "Wohnungsabgabe" gibt es seit 01.01.2013 und die GEZ wurde jetzt in Beitragsservice "umgetauft". Es ist nicht mehr entscheidend, ob man Empfangsgeräte besitzt oder nutzt. An den "Machenschaften" dieses Vereins hat sich aber dadurch nix geändert. Ist eher noch schlimmer geworden.

Einfach mal hier lesen https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf und nach Rückerstattung suchen (falls es sowas überhaupt gibt bzw. vorgesehen wurde :D).

Im Übrigen ist anzuraten beim Schriftverkehr immer mit Einschreiben zu agieren. Normales Einschreiben genügt, aber für sehr wichtige Dinge wäre doch mit Rückschein angebracht. So hat man zumindest einen Namen und die Schreiben können nicht verleugnet werden.
Titel: Re: Rückforderung von doppelt gezahlter Gebühren
Beitrag von: ss32 am 09. September 2014, 17:43
A stellt sich nun die Frage, ob er nur für 2013 und 2014 oder auch 2010, 2011 und 2012 eine Rückerstattung erwarten kann ?
Allerdings muss die GEZ den Kontakt auch erwidern.

Für die Erstattung von alten Gebühren gilt § 7 Abs. 4 des alten RGebStV:
Zitat
Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Die Zahlungen von 2010 sind schon verjährt. Damit das für 2011 nicht auch passiert, müsste bis zum Jahresende Klage erhoben werden (die könnte sich dann gleich auf die ganze Zeit beziehen).

Wenn die bisherigen Schreiben an den BS nicht nachweisbar angekommen sind, wäre eine Rückforderung per Einschreiben mit Fristsetzung ganz gut, bevor man tatsächlich klagt.
Allerdings birgt eine Klage auch das Risiko, dass das Gericht dem "ohne rechtlichen Grund" nicht zustimmt, weil die Abmeldung nach der Hochzeit versäumt wurde.