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Autor Thema: Klage der Ablauf  (Gelesen 2780 mal)

H
  • Beiträge: 13
Klage der Ablauf
Autor: 01. September 2014, 14:51
Hallo Leute,

da Person A nun auch die Möglichkeit hat zu klagen und dieses auch tun wird, möchte A noch genau wissen wie dies vonstatten geht.
Dass A die Klage und den Bescheid gegen den sie klagen will, in 3facher Ausfertigung einzureichen hat, weiß sie.
Jedoch über die Kosten dieser Klage weiß Person A noch nichts genaues.
Kann jemand bitte aus Erfahrung schildern, wie es bei denjenigen abgelaufen ist?

Mfg Hugo


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R
  • Beiträge: 375
Re: Klage der Ablauf
#1: 01. September 2014, 19:12
Schau mal dort:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Sowie ein praktisches Beispiel:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Klage der Ablauf
#2: 02. September 2014, 00:25
Jedoch über die Kosten dieser Klage weiß Person A noch nichts genaues.

Die aktuellen Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.

Eine aktuelle (leicht abweichende?) Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
findet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran... ;)

31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html


Weitere "praktische Beispiele" zu finden u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

im Absatz
"KLAGEWEG-DOKUMENTATIONEN/ BEISPIELE/ -BLOGs"


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

H
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Re: Klage der Ablauf
#3: 03. September 2014, 22:15
Person möchte gerne wissen ob  jemand von euch auch in raum NRW klagt??
A hat noch eine weitere.
Vor der 2ten Instanz ist ein Anwalt Pflicht. Da Person A kein Rechtschutz besitzt, ist es besser ein zuhaben??
Bitte um Nachsicht für Person A, da sie sich gerade im Lernprozess befindet und alles noch Neuland ist.


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H
  • Beiträge: 13
Re: Klage der Ablauf
#4: 06. September 2014, 13:35
Person A hat da eine frage, und zwar im scheiben der Widerspruchsbescheid steht
" Nach der Rechtsprechung ist der Rundfunkbeitrag auch Keine Steuer, sondern eine zulässige Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne."

Behauptung Keine Steuer

Im anderen Satz
"Nach alledem ist der Rundfunkbeitrag Keine unzulässige Steuer und verstößt nicht gegen den Gleichheitsatz."

Jedoch schreiben die Selber von Steuer und nicht wie oben von Beitrag? Haben die sich nicht hier ins eingene Hand geschnitten?
Kann man darauf aufbauen??



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Nos

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Re: Klage der Ablauf
#5: 06. September 2014, 13:43
Ich glaube Person A liest da etwas falsch.

Die kommen nur zu dem Schluss
a) der Rundfunkbeitrag ist keine unzulässige Steuer (weil Beitrag)
b) der Beitrag verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz

Von daher schneiden die sich da auch nicht ins eigene Fleisch.

Person N kommt übrigens auch aus NRW und wird wahrscheinlich auch klagen, ist aber noch nicht so weit im Briefverkehr


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

H
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Re: Klage der Ablauf
#6: 06. September 2014, 13:47
Gut danke für die Klarstellung.


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v
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Re: Klage der Ablauf
#7: 06. September 2014, 19:01
Person X hat sich auch fest vorgenommen zu klagen, wenn es denn soweit ist. Fragt sich nur, wogegen klagen und wann ist es soweit? Gegen einen nicht rechtswirksamen "Beitrags-/Gebührenbescheid"?
Person X wird nach dem Widerspruchsbescheid (wenn er denn mal kommt) erstmal nix unternehmen und Androhung von Zwangsmaßnahmen abwarten. Dann auf die fehlende Rechtsgrundlage (Verwaltungsakt) hinweisen und das Spielchen geht von vorne los.

Hat eigentlich schon mal jemand einen VvG-Konformen Beitragsbescheid erhalten?


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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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