Da es einige Verwirrung gab, die auch durch mich verursacht wurde und ich dringend bei einem fiktiven Falle Hilfe benötige, eröffne ich hier mal ein neues Thema.Fiktiver Fall mit den fiktiven Personen: Dieter und BellatrixAngenommen Dieter wohnte von Oktober 2012 bis Ende September 2013 in einem Studentenwohnheim und hat im Laufe des Jahres 2013 mehrere "Info-Schreiben" der GEZ erhalten. (Kein Gebühren-/Beitragsbescheid)
Seit Oktober 2013 wohnt Dieter jetzt mit Bellatrix in Neustadt. Getrude wohnte bis dato bei den Eltern.
Mittlerweile hat Person Bellatrix einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten! Beide Personen haben sich darauf geeinigt, dass Dieter sämtliche rechtliche und finanziellen Schritte unternimmt.
Bellatrix hat darauf folgendes geantwortet:
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom 04. Juli 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Beitragsbescheid
vom 04.07.2014 Widerspruch ein.
Begründung:
Pro Wohnung muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne in
einer gemeinsamen Wohnung mit A, Beitragsnummer XXX.
A ist unserem Haushalt für die finanziellen Angelegenheiten bezüglich
der Wohnung, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrages zuständig
(siehe auch Bestätigung am Ende dieses Schreibens). Bitte stellen Sie Ihre
Forderungen an ihn.
§2 (1) RBStV Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Dieses findet man auch auf der offiziellen Homepage: „Pro Wohnung ist ein
Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben“
(http://www.rundfunkbeitrag.de)
Mit freundlichen Grüßen,
Bellatrix
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Bestätigung
Ich, Dieter , mit der Rundfunk-Beitragsnummer XXX,
bestätige, dass ich für die finanziellen Angelegenheiten zuständig bin, also
auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrags.
Als Antwort habe Bellatrix folgendes fiktives Schreiben des BS erhalten:
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Bellatrix,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie teilen uns mit, dass für Ihre Wohnung bereits ein RFB gezahlt wird.
Wir haben Ihr Beitragskonto XXX mit Ablauf des Monats 10.2013 abgemeldet.
Eine Abmeldung zu einem früheren Zeitpunkt ist leider nicht möglich, da die Anmeldung des Beitragskontos YYY von Dieter erst zu 11.2013 erfolgte. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Konto weist einschließlich 10.2013 einen offenen Betrag von 25,98 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag. [...]
WICHTIGE FRAGENBellatrix möchte mit der ganzen Sache nichts zu tun haben. Dieter will alles finanzielle auf sich nehmen und im Notfall klagen. Nicht möglich ist es (aus finanziellen Gründen), dass beide Personen klagen!
1. Muss Bellatrix auf dieses Antwortschreiben reagieren? Wenn ja, wie? (Um eine Klage zu vermeiden. Geld möchte sie eigentlich nicht bezahlen.)
2. Die Ablehnung des Säumniszuschlags, sowie die Aussetzung der Vollstreckung wurden nicht im fiktiven WiderspruchsSchreiben eingefügt. Hat das negative Konsequenzen?
3. Wie gesagt, möchte Dieter der einzige sein, den der BS nervt. Ist es im schlimmsten Falle nötig, die 25,98 EUR von Bellatrix zu zahlen und das restliche Geld halt zunächst durch Klage zu verweigern?
4. Dieter hat jetzt auch ein Beitragsbescheid erhalten und muss bald antworten. Gibt es da eine Möglichkeit nochmal was wegen den 25,98 EUR zu machen? Eine Pfändung, Zwangsvollstreckung oder weitere Erhöhung des Beitrages von Bellatrix aufgrund des VERGESSENEN Antrags auf Aussetzung möchten beide vermeiden.