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Autor Thema: GEZ Klagebegründung Verwaltungsgericht FrankfurtMain Widerstandsrecht Art. 20 GG  (Gelesen 3714 mal)

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An Verwaltungsgericht Frankfurt Tel: 069-1367-1 Fax: 069-1367-8521
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main Bezug: AktZ: 5 K 1307 / 14.F (3)
Frau Schmidt !,
bedauerlicher Weise sind Sie auf die zentralen Grundrechts- verletzungen durch das GEZ-Medien-Schutzgelderpressergesetz (offiziell verharmlosend Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – RBSTV -) in meiner Klageschrift nicht eingegangen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (15. Mai 2014), der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (13.5.2014) und das Verwaltungsgericht Leipzig (15.7.2014) haben sich in ihren Entscheidungen mit keinem Wort zur Auslösung des Widerstandsrechts nach Art. 20 GG geäußert.
GEZ-Widerstandsrecht nach Art 20 Grundgesetz (GG)
Das Widerstandsrecht jedes Bürgers Deutschlands wird ausgelöst, wenn die grundgesetzmäßig garantierte „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ durch keine der drei Staatsgewalten aufrecht erhalten wird. Die Parlamente und deren Regierungen haben sich durch das GEZ-Gesetz entschlossen, die elementaren Freiheitsrechte - und ihre wahren Absichten verschleiernd – faktisch abzuschaffen.
Informelle Selbstbestimmung
...
Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG
Bisher waren glaubens- und schrifttreue Eltern vor dem Einfluß der den Heiligen Schriften widersprechenden, relativierenden oder leugnenden GEZ-Medien geschützt. Jetzt werden Eltern zwangsmäßig die den Heiligen Schriften widersprechende GEZ-Medien aufgezwungen. Das elterliche Recht zu einer schrifttreuen Gottesbildvermittlung wird durch Aufzwingung von nicht schriftgetreuen Zwangsmedien ausgehebelt. Hierfür spricht auch der tatsächliche Hintergrund des GEZ-Gesetzes. Natürlich geht es dem GEZ-Gesetz nicht um irgendeine Finanzierungsproblematik. Die GEZ könnte sich problemlos über die Umsatzsteuer finanzieren. Hierfür hätte ein Beamter einen Taschenrechner und die entsprechenden Verteilungsvereinbarungen benötigt und die GEZ-Finanzierung wäre in drei Stunden errechnet und fertig. Hierum geht es aber dem GEZ-Gesetz in Wahrheit gar nicht. Es geht ihm unausgesprochen und jedermann verheimlichend um die Gewißheit, daß der GEZ-Medieneinfluß auch notfalls zwangsweise in jedem Kinder- und Jugendzimmer seine Wirkung durch ewige Wiederholung mittels unbewußter Manipulation der Konsumenten erreicht. Es gilt auch hier der Satz vom Medienminister Dr. Goebbels: Eine Lüge, die nur oft genug wiederholt wird, wird irgendwann für die Person zur Wahrheit. Dies hat der GEZ-Entwürfler Dr. Kirchhof wohl eben auch begriffen. Die Absicht Kinder und Jugendliche gegen den Willen der Erziehungsberechtigten psychlogisch höchst raffiniert zu Lasten einer gottschriftengetreuen Erziehung zu manipulieren, ist besonders verwerflich. Hierbei scheint dem GEZ-Entwürflern besonders der Umstand im Fokus gewesen zu sein, daß gerade islamische Familien gegen GEZ-Manipulationen extrem widerstandsfähig sind und in naher Zukunft an die 25 % der Neugeborenen Musliume sein werden. Und gerade in deren Gehirne und Gedanken will die GEZ rein. Dies verhöhnt auch einen Kernbereich des Menschenrechts und löst ebenfalls die Rechtsfolgen des Art. 20 GG aus.
Schutz der Wohnung nach Art, 13 GG
Seit 2013 haben sich die Parlamente und Regierungen der Länder zur Auslöschung von GEZ-Medien freien Wohnungen entschlossen. Die Rechtsprechung folgt kritiklos einem von den GEZ-Medien finanzierten Plan eines Bundesverfassungsrichter a. D. (Kirchhof) wie die rechtlichen Grundlagen für die Beseitigung einer GEZ-Medien freien Wohnung geschaffen werden können. Die gesamte deutsche Rechtsprechung folgt mittels Vergewaltigung - des bisher hauptsächlich für Anliegerstraßenbau oder Wasserkläranlagen verwendeten Begriffs der - „Abgabe“ - dem grundrechtswidrigen Vorhaben die GEZ-Medien auch Gotttreuen aufzuzwingen. Der Abgabebegriff setzte ursprünglich voraus, daß der Abgabepflichtige in jedem Fall in den Genuß der staatlichen Gegenleistung losgelöst von seinem eigenen Willen kam. Also ein Abgaben finanzierter Straßenbau faktisch zur Benutzung durch die zahlungspflichtigen Anlieger führen muß, weil jeder die Straße aufgrund ihrer Existenz benutzen muß – unabhängig von seinem Willen. Oder jeder Kläranlagen angeschlossener Abgabenpflichtige nunmehr die Kläranlage benutzen muß, weil er seine Exkremente nicht in den Vorgarten kippen darf – unabhängig von seinem Willen!
Dies ist aber gerade im Falle der GEZ-Medien nicht der Fall. Jeder schrifttreue Gottgläubige hat weiterhin die Möglichkeit seinen Willen auf Mißachtung der GEZ-Medien in seiner Wohnung und in seinen Kinderzimmern durchzusetzen. Er braucht sie halt nur aus seiner Programmliste fernzuhalten. Die Wohnung ist für einen Gottesschriftgläubigen ein Ort des gelebten täglichen Gottesdienstes. Eine GEZ-Wohnung kann kein Ort gelebter Gottesschriftgläubigkeit sein, weil die GEZ-Medien den Schriften Gottes ständig widersprechen oder sie schlicht im Inhalt ignorieren. Hier wird selbst das GEZ-Gesetz zu Lasten der Gottesschriftgläubigen nicht angewendet. Nach dem jetzigen GEZ-Gesetz sollen Räume in denen Gottesdienst praktiziert wird, von der GEZ-Schutzgelderpressung befreit sein. Die Wohnung einer Gottesschriftgläubigen Familie ist aber unbedingt 24 Stunden am Tag ein Ort ständigen Gottesdienstes. Auch dies wird ignoriert. Das Recht auf Abwehr gottwidriger Medien betrifft jede Gotteswohnung. Die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung ermächtigt zum Widerstand nach Art. 20GG.
Zur Benachteiligung religiöser Menschen - Art 3 III GG:
Niemand darf wegen seiner Religion benachteiligt werden. Das GEZ-Zwangsbeitreibungsgesetz verstößt gegen das Recht seine Religion ohne Nachteile auszuüben. Dies umfaßt insbesondere das Recht religiöser Gemeinschaften außerhalb der hoheitlichen obligatorischen Steuerrechtshoheit keine finanziellen Zwangsbeiträge aufgrund staatlicher Anordnung an potentiell Andersgläubige oder inhaltlich der Religion widersprechende Organisationen leisten zu müssen. So z. B. erwartet kein Mensch von gläubigen Juden, daß sie aufgrund staatlicher Zwangsgesetze Gelder an die NPD oder deren Medienfirmen zahlen. Ebenso erwartet niemand, daß die NPD mittels staatlichen Zwangs jüdische Fernsehsender finanziert. Selbstverständlich steht es dem Staat frei aus allgemeinen Steuermitteln die NPD mittels Wahlkampfkostenerstattung zu finanzieren; - Oder über 900 Millionen teure U-Boote an Israel zum halben Preis zu veräußern und mit allgemeinen Steuermitteln den Restbetrag aus politischen Gründen zu finanzieren. Wie gesagt, die allgemeine Steuerhoheit wird hier nicht in Frage gestellt. Aber das dem Besteuerungshoheitsrecht widersprechende Zwangsbeitreibungsgesetz zur Finanzierung staatlicher Propagandamedien, mittels winkeladvokatischer Umdeutung eines einzigen Wortes aus dem Abgabenrecht, ist verfassungswidrig. Es steht jedem Staat frei aus allgemeinen Steuergeldern ein Propagandafernsehen zur Staatsstabilisierung in Szene zu setzen. Nicht aber eine Propagandafinanzierung auf Kosten Andersgläubiger; denn daß Programm der GEZ-Medien widerspicht
eklatant den Aussagen der Tora, des Korans und auch den Kernbereich der Jesu-Lehren und damit den Gott- und Lehrauffassung aller schriftgläubigen Gottesanhänger (Die Auffassungen allergorisierender und hermeneutisierender Schriftverräter, - oftmals eben auch naturgemäß in Staatsdiensten; - sind selbstredend nicht gemeint) . Das GEZ-Programm vertritt fast ausschließlich über alle Sender Inhalte, die sowohl der Tora (Genesis etc.) widersprechen; - die zwingenden Jesusausagen der Evangelien in Frage stellen (Absoluter Ausschließlichkeitsanspruch des Heil nur durch die Anerkennung des Sündopfertodes Jesu etc.); - als Behauptungen die die Heilige Schrift des Islam verhöhnt (Bestreitung der Verpflichtung der Eltern ihre Kinder im Sinne des Islam zu erziehen und sie vor koranfremden Verführern zu beschützen).Weiterhin vertritt das GEZ-Fernsehen eine politische Systemauffassung die allen drei mosaischen Religionen zutiefst zuwider ist. Alle drei mosaischen Religionen setzen unabdingbar eine theokratische Staats- und Gesellschaftsstruktur voraus und nicht eine von den GEZ-Medienpropaganda vertretene repräsentativ-demokratische oder parlamentarisch-diktatorische.
- Reich Gottes wider GEZ-Mitgliedschaft
Das Reich Gottes setzt sich aus den Lebenden und den Toten der Heiligen Gottes zusammen. Das eingrenzende und eben auch ausschließende Paradigma des Sohnes Gottes, Jesus, den Nazaräer, ist eindeutig:
Ein Heiliger – Reich Gottes Mitglied ist, - wer den Willen Gottes im Leben und bis zu seinem Tod erfüllt und durch die Gnade Gottes aufgrund dem Menschen innewohnender Sündhaftigkeit für die Mitgliedschaft im Reich Gottes gerechtfertigt ist.
Jesus, der Nazaräer, erklärt ausdrücklich, daß er nicht auf die Welt gekommen ist, um das Gesetz Mose abzuändern, sondern um es zu erfüllen. Kein Jota vom Gesetz Mose soll geändert werden. Lediglich die Erfüllung des Gesetzes in Bezug auf die Gerechtwerdung des Menschen vor Gott übernimmt Jesus, der Nazaräer, durch seinen für alle Menschen stattgefundenen Sündopferkreuztod persönlich. Für die Gemeinde der Reich-Gottes-Mitglieder warnt Jesus, der Nazaräer, ausdrücklich vor Lehren, die von der seinen abweichen: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich. Auch erklärt Jesus, der Nazaräer, ausdrücklich, daß die Masse der Menschen nicht den Weg in das Reich Gottes findet: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als ein Reicher in das Reich Gottes. In diesem Sinne auch: Der Weg der Verdammnis ist breit.
Ebenso äußert sich Jesus eindeutig zu Verführern, die Menschen vom Weg Gottes abbringt: Es wäre besser man hänge Ihnen einen Mühlstein um.
Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar - Menschenwürdeverletzung durch Religionsverachtung
Die Verhöhnung aller schriftgetreuen mosaischen Religionen durch das Zwangsbeitreibungsgesetz der GEZ verletzt den Kernbereich der menschlichen Würde. Auch hier muß festgestellt werden: Staatliche Propaganda entgegen den Auffassungen schriftgetreuer Anhänger der mosaischen Religionen kann und muß aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden und nicht aus verfassungswidrigen Zwangsbeiträgen; - der staatlichen Propaganda exakt schriftgetreu gegenteiliges vertretenden Menschen. Selbst unter Kanzler [Seite/Begriff nicht erwünscht] wurde die damalige Tagesschau (damals Wochenschau) aus legalen normalen Steuermitteln finanziert und nicht aus Zwangsbeiträgen staatspropagandafeindlicher Religionsanhängern wie Bekennenden Christen, Zeugen Jehovas, Moslems, Juden, Kommunisten, Sozialisten etc. Wenn ein Staat moralisch aufgrund offen vorliegendem Lobbyisteneinflußes sich unterhalb der moralischen Tiefstzone Kanzler [Seite/Begriff nicht erwünscht]s begibt ist dies mehr als die Verhöhnung der Menschenwürde.
- Existenzvernichtung und Kriminalisierung
Die Würde des Menschen wird unter anderen dadurch definiert, daß jeder eine eigene Wohnung anmieten kann. Jeder ein eigenes Bankkonto haben kann. Jeder das Recht hat über das Existenzminimum zu verdienen. Jeder das Recht hat zu heiraten. Jeder das Recht hat zur Kindererziehung nur ihm genehme Medien zu zulassen. Jeder hat ein Recht darauf, daß die Meldeämter keine Zwangsdaten an Schutzgelderpressserorganisationen weitergibt. Das GEZ-Gesetz löscht alles dieses aus. Wer die GEZ-Schutzgelderpressung und Medienaufzwingung zur Grundrechtsabwehr verhindern will, kann keine Wohnung unter seinem Namen anmieten. Die GEZ-Schutzgelderpresser können selbst private Vermieter zum Datenverrat zwingen. Man kann nicht heiraten. Die Ehefrau würde gepfändet werden. Man kann keine gemeinsame Wohnung beziehen. Man würde mittels Staatsgewalt um sein gemeinsames Geld gebracht werden. Man kann kein Bankkonto unter seinem Namen führen. Kein Sparkonto für die Kinder. Alles würde durch Datenverrat von der GEZ weggenommen werden. Man wird selbst als unbescholtener Bürger zwangskriminalisiert. Es droht Erzwingungshaft. Mit der Auferzwingung eines sogenannten Offenbarungseides verliert man jede Möglichkeit auf Kontoeröffnung, Kreditgewährung und EC- oder Internetbanking. Der GEZ-Terror vernichtet die Möglichkeit zu einer menschenwürdigen Existenz. Dies gab es bisher nur in Diktaturen!
- GEZ-Gesetz wider Rechte aus Art6 II Grundgesetz -
Art 6 Absatz 2 garantiert den Eltern das ausschließliche Recht zur Erziehung ihrer Kinder. Das Erziehungsrecht garantiert allen mosaischen Gottesschriftgläubigen das ausschließliche Recht die religionstreue der Kinder sicher zustellen. Der Konsum von GEZ-Medien verhindert nicht nur in Reich-Gottes-treuen christlichen Familien, sondern eben gerade auch bei Muslimen eine korantreue Erziehung von Kindern zum Islam. Staatliche Propagandamedien arbeiten mit dem Mittel der Redundanz um durch ständige Wiederholung koranwidriger Behauptungen langsam aber sicher das Bewußtsein von Kindern und Jugendlichen zu manipulieren. Der ehemalige deutsche Minister für Medienpropaganda Dr. Goebbels hat dies treffend mit dem Satz zusammengefaßt: Eine Lüge, die nur oft genug wiederholt wird, wird irgendwann für das Volk zur Wahrheit.
GEZ-Zentralangriffe gegen die Erziehungspflicht des Vaters:
GEZ- Medien leugnen schon den zentralen ersten Glaubenssatz des Islam: Es gibt keinen Gott außer Allah.
(Zitat aus Islamisches-Zentrum-München, Die fünf Säulen) Den Glauben an die Einheit Allahs und das Ablegen des Bekenntnisses zu diesem Glauben mit den folgenden Worten: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist."
- GEZ-Medien leugnen die Pflicht des Vaters koranwidrige Medien von ihren Kindern fern zu halten:
Der Koran verlangt vom Vater als Familienoberhaupt die Hauptverantwortung für die Vermittlung der islamischen Lebensweise und des islamischen Wissens an die Kinder. (Zitat aus Islamisches-Zentrum-München, Erziehung, Seite 2:) “Dementsprechend ist die Erziehung ein Teil der Botschaft des Islam und ihr Ziel ist folglich identisch mit dem Ziel des Islam, nämlich die Bildung einer gesunden islamischen Gesellschaft. Dazu müssen die Kinder zu überzeugten Muslimen erzogen werden, die in der Lage sind, sich für den Islam einzusetzen, um den Islam, seinen Segen und seine Kultur aufrecht zu erhalten. Mit anderen Worten: das Ziel der islamischen Erziehung soll sein, dass der Mensch für Allah (!) allein lebt und wirkt zum Wohle seiner selbst und zum Wohle der gesamten Menschheit ... Der Erzieher muss das Kind als vollwertige Persönlichkeit – als Geschöpf Allahs – anerkennen und sich dementsprechend ihm gegenüber verhalten. … Der Islam fordert jedoch vom Erzieher andererseits, dass er dem Kind mit Nachdruck und Strenge die islamische Lebensweise und islamisches Wissen vermittelt. Der Grund dafür liegt in der Pflicht jedes Muslims, nach Allahs Willen auf der Erde zu leben, indem er diesen Willen in Wort und Tat verkündet. Aus dieser Beziehung zu Allah (!) entwickelt sich der patriarchalische Erziehungsstil in Bezug auf das Kind. Der Vater wird hier als Hauptverantwortlicher aufgrund seiner Bestimmung zum Familienoberhaupt hervorgehoben.“
Hierzu auch (kufische Verszählung):
Sure 2,62:“Siehe sie, die da glauben, und die Juden und die Nazarener und die Sabier – wer immer an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag und das Rechte tut, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und die Furcht kommt nicht über sie, und nicht werden sie traurig sein.“
Sure 2,161: „Siehe, wer ungläubig ist und als Ungläubiger stirbt, sie, über sie der Fluch Allahs, und der Engel und der Menschen insgesamt! Sure 2,162:“Ewig verweilen sie in ihm; nicht wird ihnen erleichtert die Strafe, und nicht wird ihnen ( von der Strafe des Höllenfeuers ) Aufschub gewährt“.
Sure 2,216:“Vorgeschrieben ist euch der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu. Aber vielleicht verabscheut ihr ein Ding, das gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr ein Ding, das schlecht für euch ist; und Allah weiß, ihr aber wisset nicht.“
Sure 2,217:“Sie werden dich befragen nach dem Kampf im heiligen Monat. Sprich: „Kämpfen in ihm ist schlimm; aber Abwendigmachen von Allahs Weg und Ihn und die heilige Moschee verleugnen und sein Volk daraus vertreiben, ist schlimmer bei Allah; und Verführung ( zum Unglauben) ist schlimmer als Totschlag.“ Und sie werden nicht eher aufhören, euch zu bekämpfen, als bis sie euch von eurem Glauben abtrünnig machten, so sie dies vermögen. Wer sich aber von euch von seinem Glauben abtrünnig machen läßt und als Ungläubiger stirbt, deren Werke sind vergeblich hienieden und im Jenseits, und des Feuers Gefährten sind sie und verweilen ewig darinnen.“
Sure 2,190:“Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertretet nicht (indem ihr zuerst den Kampf beginnt); siehe, Allah liebt nicht die Übertreter.“ Sure 2,191: „Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen, sie euch vertrieben; denn Verführung ist schlimmer als Totschlag. ...“
Sure 33,48: „Und gehorche nicht den Ungläubigen und Heuchlern; laß ihre Schädigung und vertraue auf Allah. Und Allah genügt als Schützer.“
Sure 3, 2: „Allah – es gibt keinen Gott außer ihm, dem Lebendigen, dem Ewigen.
Sure 3,3: „Herabgesandt hat er auf dich das Buch in Wahrheit, bestätigend, was ihm vorausging. Und herab sandte er die Tora und das Evangelium“ Sure 3,4: „zuvor als eine Leitung für die Menschen und sandte (nun) die Unterscheidung.“
(Zitat aus Islamisches-Zentrum-München, Der Glaube:)
„...Es ist falsch zu behaupten, dass der Islam seine Anhänger lehrt, sich unterwürfig und tatenlos in das zu ergeben, was immer ihr Schicksal oder ihre Bestimmung sein mag. Vielmehr  fordert der Islam die Gläubigen dazu heraus, gegen Unrecht und Unterwürfigkeit anzukämpfen und sich mit allen Kräften für die Aufrechterhaltung von Recht und Gerechtigkeit einzusetzen.“
- Rechtsfolgen aus Erziehungspflichten, Art 6 II GG
Ziel der GEZ-Medien ist das Eindringen in die Gedankenwelt von Jugendlichen und Kindern. Die koranwidrigen Aussagen von GEZ-Medien werden jetzt auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten jeder Familie aufgezwungen. Ein erziehender Vater darf aber gegenüber seinen Kindern nicht als Schwächling dargestellt werden. Ein Vater, der gegenüber koranfeindlichen Medien einer Zwangsschutzgelderpressung nachgibt und damit eine korangegnerische Propagandagruppe finanziell unterstützt, verliert den Respekt seiner Kinder, denn er steht im Widerspruch zwischen Lehre und Tat. Einer glaubenswidrigen Schutzgelderpressung darf niemals und unter keinen Umständen nachgegen werden. Ein Muslime ist ein Kämpfer für die Lehre Allahs und kein Schwächling gegenüber koranwidrigen Schutzgelderpresserorganisationen.
Sure 4,74:“Und so soll kämpfen in Allahs Weg, wer das irdische Leben verkauft für das Jenseits. Und wer da kämpft in Allahs Weg, falle er oder siege er, wahrlich, dem geben wir gewaltigen Lohn.“
Sure 3,18: „ O ihr, die ihr glaubt, schließt keine Freundschaft außer mit euch. Sie werden nicht zaudern, euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. Schon ward offenkundig Haß aus ihrem Mund, aber was ihre Brust verbirgt, ist schlimmer. Schon machten wir euch die Zeichen klar, so ihr Verstand besitzet.“
Sure 2,190:“Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertretet nicht (indem ihr zuerst den Kampf beginnt); siehe, Allah liebt nicht die Übertreter.“ Sure 2,191: „Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen, sie euch vertrieben; denn Verführung ist schlimmer als Totschlag. ...“
Sure 33,48: „Und gehorche nicht den Ungläubigen und Heuchlern; laß ihre Schädigung und vertraue auf Allah. Und Allah genügt als Schützer.“
Die GEZ- Medien gehören nicht nur vor der Toilettentür; sie gehören vor die Wohnungstür!
. ...(4 Seiten fehlen wegen Zeichenbegrenzung)
Gezeichnet
Andreas?


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H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Die bisherige Antwort auf diese Art Argumentation war:

Niemand ist gezwungen, alles im Fernsehen zu schauen.

Ja man muss überhaupt nicht fernsehen --  nur zahlen muss man.

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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Die bisherige Antwort auf diese Art Argumentation war:

Niemand ist gezwungen, alles im Fernsehen zu schauen.

Ja man muss überhaupt nicht fernsehen --  nur zahlen muss man.

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Die Argumentation läuft etwas anders (Islam):

Zitat
Ziel der GEZ-Medien ist das Eindringen in die Gedankenwelt von Jugendlichen und Kindern. Die koranwidrigen Aussagen von GEZ-Medien werden jetzt auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten jeder Familie aufgezwungen. Ein erziehender Vater darf aber gegenüber seinen Kindern nicht als Schwächling dargestellt werden. Ein Vater, der gegenüber koranfeindlichen Medien einer Zwangsschutzgelderpressung nachgibt und damit eine korangegnerische Propagandagruppe finanziell unterstützt, verliert den Respekt seiner Kinder, denn er steht im Widerspruch zwischen Lehre und Tat.

"Man unterstützt nicht und zahlt für nichts, was man für erzieherisch schädlich hält"


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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