Autor Thema: Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz  (Gelesen 24158 mal)

Offline rave

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@xyz77:
Das sieht doch nach einem Standardschreiben mit Textbausteinen aus. Am besten direkt an die Datenschutzbeauftragte des BS oder der LRA's wenden. Die Namen und Daten gibt es offiziell hier:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
Mein hochgeladenes Schreiben zeigt, dass jemand ein Schreiben beantwortet und sogar unterschreibt und nicht irgendwo ein Textprogramm wahllos Bausteine zusammenwürfelt.
Auch schadet ein Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten nicht. Die können sich ja der Sache gerne annehmen. Versuch macht kluuch. Es gibt aber regionale Unterschiede der Gesetzestexte je nach Bundesland!

In Hessen heißt es z.B. im Hessischen Datenschutzgesetz:
"§ 28 Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten
(1) Jeder kann sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn er annimmt, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch datenverarbeitende Stellen, ausgenommen die Gerichte, soweit sie nicht in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Niemand darf dafür gemaßregelt oder benachteiligt werden, dass er sich auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen dieses Gesetz oder andere Vorschriften über den Datenschutz an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wendet."

VG rave


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« Letzte Änderung: 25. November 2014, 13:13 von rave »
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Offline rave

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Anbei der anonymisierte Antwortbrief an den BS (Datenschutz); dieser ging heute zur Post. Antwort wird dann wieder hier bereitgestellt!

VG rave


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Offline rave

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Habe heute mal höflich per Mail nachgefragt, wo meine Antwort bleibt.
Neu ist die kurze Fristsetzung +1 Woche.
Ich nehme den Datenschutz ernst. Insbesondere, wenn es um nicht vorhandene Vertrags-, Rechts- oder Geschäftsbeziehungen geht, die meine Daten womöglich speichern und verwenden.

Neues dazu demnächst wieder hier.


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Offline rave

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Hallo zusammen,

ganz fix war nun eine Antwort da. Geht doch. Mittels Fristsetzung zur Beantwortung.
Freitag nachmittag ging das Mail raus - gestern war die Antwort im Briefkasten.

Im Anhang nun die Antwort des BS, die noch verdaut werden muss.

Ebenfalls müssen weitere Rückfragen nun zeitnah formuliert werden.

VG rave


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« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 01:26 von Bürger »
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Offline Kurt

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Hallo rave,

wie ging denn die (spannende) Geschichte weiter ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Offline rave

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Hallo Kurt,

Danke der Nachfrage.

Ich hatte das Thema zwischenzeitlich als "ruhend" gestellt. Hatte seit mehreren Monaten keine Post mehr im Briefkasten.
Bin wohl als "SS" dort geführt (=StinkStiefel).

Nun gabs 2 Mal Post. Ein belangloser Kontostandsbrief mit 5Hundertungerade Euro als "Forderung". Abheften. Ein Brief vom 01.09. (erhalten am 15.09.):
Ich bekomme keine Kontoaufstellungen mehr. (Oh, wie Schade. Hört das jetzt endlich auf!)
Dann wird der Bescheid angedroht. (Auf was warte ich doch die ganze Zeit?) Ja, richtig. Und ein Bescheid wird kommen...
und ein Einspruch auch!

Ich habe folgenden Verdacht:
Man schreibt ein Mail - (BS überlastet) - Antwort dauert - Kennzeichen wird in der Beitragsnummer gesetzt: Antwort offen, nicht mehr mahnen oder so -
Dann wird der Brief beantwortet - kurze Zeit danach: Briefterror beginnt erneut.

Folgende Taktik:
Ja, jetzt gibts auch wieder Post von mir. Mehrfach. Kümmert Euch um mich, dann kriege ich ein "ruhend"-Kennzeichen und werde wieder hinten die Ablage geschoben. Ich muss mich mit dem Thema "Verjährung" beschäftigen. Vielleicht sind ja bald die ersten Forderungen (Jan 13) verjährt?
Man muss seine Taktik jedenfalls auch mehrfach ändern: Von Ruhezeiten bis Dauerbeschuss (Briefe/Mails) muss ein stetiger Wechsel herrschen. Die sollen uns nicht einschätzen dürfen und können. Jetzt geht das halt mal wieder los.

Thema Datenschutz:
Es waren ja nicht alle Fragen beantwortet. Da müssen wir doch noch mal nachhaken. Das weiß ich schon lange, habe aber willentlich noch nicht reagiert.
Das liegt aber alles hier. Dann muss man sich wieder neu und komplett mit mir beschäftigen. Ist zu lange her, als das man sich an alles erinnert.
Also: Brief an BS;  cc/für den Datenschutzbeauftragten unseres Bundeslandes (dann weiß der auch Bescheid und ist in die Sache eingebunden)
Kurze Frist zur Beantwortung. Man will ja, das man ernt genommen wird, oder?
Die LRA bekommt dann auch erstmalig Post. Dann schließt sich dort der Kreis, hoffentlich?
Wir wollen ja auch wissen, welche Daten die LRA von uns sammelt.
Da kommt dann auch einer ins schwitzen.
Schön, wenn alle Datenschützer (LRA und BS) von uns Post bekämen mit vielen Nachfragen.

Also: Fragt Eure dort vorgehaltenen Daten ab. Es gibt einen Rechtsanpruch dazu!
Setzt Fristen zur Beantwortung. Verlangt verbindliche Auskunft mit rechtsverbindlicher Unterschrift!

Mal sehen, wie die Posse weitergeht. Ich bleibe am Ball!

VG rave


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« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 01:27 von Bürger »
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Offline pinguin

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cc/für den Datenschutzbeauftragten unseres Bundeslandes (dann weiß der auch Bescheid und ist in die Sache eingebunden)
Dann binde aber bitte das aktuelle EuGH-Urteil mit ein, das ich unter
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
im Eröffnungsbeitrag zitiert und verlinkt habe.
-> C-201/14 Zumindest für den Datenschutzbeauftragten ist das wichtig zu wissen.


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« Letzte Änderung: 01. April 2021, 20:59 von Bürger »
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Offline rave

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So, nun habe ich bereits Antwort erhalten in Form eines standardisierten Textbaustein-Schreibens vom hr. Interessant ist der Aspekt der dort geschilderten Institution "Hessischer Rundfunk - Beitragsservice". Gibt es da etwa noch etwas auf der anderen Seite des Teppichs?

Gut, ich werde weiter bohren.

Zuerst ein Schreiben zu den Daten beim hr -mit der Bitte um Mitteilung einer Anschrift/Fax-Adresse etc., wohin ich die Anfrage in "Beitragssachen" richten kann. Sonst schick es da noch mal dort hin mdB um Weiterleitung.

Die gleiche Anfrage gibts dann u.U. von jedem Familienmitglied. Schließlich wollen wir ja alle Bescheid wissen, wie es um unsere Daten steht und wie es mit dem Datenschutz bestellt ist.

Man muss mir nur ausreichend mitteilen, in welcher Art man sich damit beschäftigen will. Dann kann ich diese Wünsche gerne erfüllen.

Schreiben (1) von Person (2) ist bereits raus.

-Antwort hr als Anlage-

VG rave


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« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 08:50 von seppl »
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Offline DjangoUnshaved

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ganz fix war nun eine Antwort da. Geht doch. Mittels Fristsetzung zur Beantwortung.
Freitag nachmittag ging das Mail raus - gestern war die Antwort im Briefkasten.

Im Anhang nun die Antwort des BS, die noch verdaut werden muss.

Ebenfalls müssen weitere Rückfragen nun zeitnah formuliert werden.

Mir ist bei der Literatur des Antwortschreibens vom 02.03.2015 aufgefallen, dass der unbeantwortete Briefverkehr der Monate Mai und Juni 2014 erwähnt wird (1. Seite, vorletzter Absatz), obwohl bereits im 4. Absatz auf der gleichen Seite darauf hingewiesen wird, dass die "Daten des Kontos mit der Nummer [...] gelöscht [wurden]".
Passt ja irgendwie nicht zusammen. Also sind die zum Beitragskonto verknüpften Daten doch noch vorhanden, sonst könnte man sich ja nicht so genau auf die beiden Monate beziehen...


Edit "Bürger":
Siehe aktuelle tangierende Diskussionen u.a. unter
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20973.0.html
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html


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« Letzte Änderung: 26. November 2016, 03:07 von Bürger »

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