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Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
rave:
Alles hypothetisch und fiktiv:
Personen „A“ und „B“ wurden vom „BS“ zwangsangemeldet: „Bestätigung der Anmeldung“.
Ich bat mehrfach darum, Person „B“ abzumelden, da zur gleichen Wohnung gehörend.
Dies wurde mittlerweile bestätigt. Ich bat weiterhin um Datenlöschung der Daten von „B“, da nicht mehr erforderlich inclusive Bestätigung der Datenlöschung beim BS. Daraufhin kam zuerst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die „Löschung erst nach einem Jahr, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Abmeldung durchgeführt wurde, erfolgen kann.“ Dazu beschwerte ich mich im Einklang zu §11 (5) Satz 2 RBStV. „…Daten sind unverzüglich zu löschen…wenn… eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht…“.
Nun kam die Information zum monatlich stattfindenden „Löschlauf“ in dem eingescannten Schreiben –siehe Anlage-. Vielleicht interessant für den ein oder anderen.
Folgende Anmerkungen:
- Ich erwarte nach wie vor eine Bestätigung, dass der „Löschlauf“ durchgeführt wurde und keine Daten mehr enthalten sind. WV Ende September 2014: Erneute Anfrage bei BS und LRA, welche Daten erfasst sind.
- Man schreibt uns an mit „Eheleute“. Das geht doch niemand etwas an. Nur weil der Familienstand zufällig mit „verheiratet“ erhoben wurde, würde ich mir diese Anrede verbitten. Könnte ja auch Oma/Opa/Onkel/Tante usw. sein: Es heißt ja: Eine Wohnung, ein Beitrag.
- Das Schreiben enthält erstmalig (!) einen Ansprechpartner, Tel./Fax.-Nr, e-mail-Adresse und es trägt sogar eine Unterschrift. Ein absolutes Novum im Schriftverkehr!
- Von meinem Verständnis her ist die Datenschutzbeauftragte eine Dame, die den Briefeschreiber gebeten hat, hier zu antworten. Das wird wohl diejenige gemäß
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
sein. Dort auch mit Tel.Nr.
- Die dem Schreiben beigefügten Anlagen enthalten Daten zur Person, aber nicht alle Daten, die vom Meldeamt erhoben wurden. Die zuständige LRA ist benannt. Unter der Rubrik „Anmeldung“ steht: „Direktanmeldung EMA“. Zudem enthält es die Summe der Forderungen und den „Beginn des nächsten Zahlungszeitraumes“ (=09.14).
Die Felder „Letzte in Rechnung gestellte Beträge“ und „Letzte Zahlungen“ sind leer.
Hat mich jetzt etwa das EinwohnerMeldeAmt angemeldet? So könnte man es verstehen.
Da frage ich mal nach.
- In einem weiteren Schreiben wurden mir die beim BS gespeicherten Daten –Stand 03.03.2013 übermittelt (Name, Vorname, Geb.Dat., Familienstand, frühere Wohnung, aktuelle Wohnung mit Datum Einzug. Die Frage, wann diese Daten übermittelt wurden, konnte noch nicht beantwortet werden. Im Übrigen ist die genannte Voranschrift falsch.
-> Ggf. Aktionen: Jeder hat das Recht, sich die eigenen Daten anzufordern. Es kann ja nicht
schaden, zu erfahren, welche Daten dort vorliegen. 1000e Briefe werden verschickt mit Rückfragen!
VG rave
Edit "Bürger":
Siehe aktuelle tangierende Diskussionen u.a. unter
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20973.0.html
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html
H2O:
Gut dass das Thema schon angeschnitten ist. Person X hat bereits mehrere vergebliche Anfragen gestellt einen „ … Auszug aller über Person X gespeicherten Daten schriftlich … “ zugeschickt zu bekommen. Im Rahmen der Klageeinreichung hat Person X dann das VG gebeten, den Beklagten nochmals an seine Pflicht zu erinnern.
Jetzt kam ein Schreiben vom beauftragten Rechtsanwalt der Rundfunkanstalt, in welchem Name, Vorname, Geb.Dat., Titel, frühere Wohnungen, aktuelle Wohnung aufgelistet sind samt seitherigen Zahlungsmodalitäten. Es wurde noch bestätigt, dass die Daten außer dem BS an keine Dritten weitergegeben wurden. Person X hätte eigentlich erwartet, dass so ein Schreiben (als Zeichen der Seriosität) wenigstens vom zuständigen Datenschutzbeauftragten unterschrieben oder beauftragt ist und vielleicht noch etwas mehr als nur die Adressen enthält.
Ist offensichtlich ein wunder Punkt, man will die Angriffsfläche so klein als möglich halten.
Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.
Die Frage ist jedoch, wie komme Person X zeitnah an bessere Details ran (ist auch Teil der Klagebegründung)? Nochmals das VG bemühen? Ev. Verlängerung beantragen um dem Beklagten genügend Zeit einzuräumen?
mcsurfy:
--- Zitat ---Da Person X schon immer ein schwieriger Kunde war geht sie davon aus, dass über sie wesentlich mehr Daten gespeichert sind (wann wurden die Daten erhoben und woher, wer ist noch unter der Wohnung gespeichert, wer waren die Schnüffler, …). Hat jemand eine Übersicht, was genau alles gespeichert wird? Person X geht davon aus, dass alles und für alle Ewigkeit archiviert wird – selbst ein Telefonat.
--- Ende Zitat ---
Davon kann Person X "vermutlich" ausgehen. Hier handelt es sich um systematische Datenerfassung im Auftrag der Politik, soviel wie möglich Daten von potentiellen "Staatsfeinden" zu sammeln, die sich der Zwangsabgabe zur Wehr setzen.
Keiner wird hier und als Gastleser wohl glauben, dass jemals erhobene Daten "für immer" verschwinden werden. Natürlich werden die solange archiviert wie es dieses Staatsfernsehen und diesen Staatsfunk gibt und mit Sicherheit auch noch darüber hinaus. Einmal vom Staat erfasst bedeutet immer erfasst. Deshalb bekommen die auch von mir nichts übermittelt und müssen schon bis zur letzten Instanz gehen, bis sie das bekommen was sie wollen und dann können sie immer noch nicht ihres Erfolgs sicher sein.
Kein Bürger dieses Landes ist verpflichtet irgendwelche persönlichen Daten aufgrund eines fadenscheinigen "Abzockergesetzes", das eh verfassungswidrig zu sein scheint, zu übermitteln. Solange nicht von "unabhängigen" Gerichten festgestellt ist, daß das was die hier veranstalten verfassungskonform und rechtens ist, muß ich und auch sonst niemand gar nix!
Was man auf alle Fälle anstreben sollte ist, daß man bei Datenmißbrauch dieser Institutionen einen "Schadensersatz" ähnlich einer Unterlassungsklage fordern kann.
Hier sind die Juristen gefragt.
Frei:
Hallo.
Ich habe irgendwann mal an irgendwelche Firmen die mich mit Werbung in den Briefkasten vollmüllten so ein ähnliches Schreiben geschickt:
--- Zitat ---Vor- Nachnahme
Str. Nr
PLZ Ort
Datum
Anfrage über die über mich gespeicherten Daten und deren Löschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf...
1. mir schriftlich und unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG), und...
4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).
Sollten Sie meine Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht diesbezüglich Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.
Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe – soweit überhaupt erteilt - eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
Für die Erledigung setze ich Frist auf den ... . Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.
Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift
--- Ende Zitat ---
Danach bekam ich die gewünschte Info und hatte seitdem von denen nix mehr gehört.
Ich habe von 2 Personen A und B gehört, die zusammenwohnen, und das Beitragskonto von B ist nach dem Widerspruch gegen den Bescheid (mit der Begründung wegen 2 Bescheide für eine Wohnung) storniert worden - vielleicht sollte ich Person B mal raten da so ein Schreiben hinzuschicken...!?
Frei 8)
Redfox:
Die Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen ist für Rundfunkanstalten übrigens nicht das BDSG, sondern das Datenschutzgesetz des jeweiligen Landes, in Berlin § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes, welches noch weiter gehende Auskunftsrechte enthält.
Mir hat der BS unvollständige Angaben gemacht und auf die Frage, wie die Datentrennung beim BS nach jeweiliger Rundfunkanstalt sichergestellt wird gar keine Angaben gemacht. Statt dessen hat man mich nach Köln(!) zitiert, dort könne ich nach vorheriger Absprache in das Verfahrensverzeichnis Einsicht nehmen. Bei der Erwiderung zu meiner Klage kamen dann noch weitere gespeicherte Daten zu Tage, alles nichts schlimmes aber halt unvollständig und ausweichend sowieso die Auskunft des BS (der rbb hat die Anfrage nach Köln durchgereicht).
Ich denke, ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten mal wieder einschalten müssen, um dem Veraltungsgericht einen umfangreichen Schriftsatz zum Datenschutz beim rbb schreiben zu können. Hier ist noch Sachaufklärung erforderlich. (Wenn man mich veralbert kann ich richtig unangenehm werden).
Für die meisten Rundfunkanstalten ist der Landesdatenschutzbeauftragte leider nicht zuständig (angeblich wegen Pressefreiheit) in Berlin für hoheitliche Aufgaben des rbb schon. >:D
(Für Berlin der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) :police:
(In den 90er Jahren hat der Übrigens wegen einer Beschwerde von mir dem rbb einen Einlauf verpasst, ein "Gebührenbeauftragter" hatte einen Nachbarn befragt, ob ich wirklich keinen Fernseher habe. Also eine unzulässige Datenweitergabe. Folge war, dass der rbb meine Daten gegen Weitergabe sperren musste, ich habe auch die sonst üblichen Mailings für nur-Radiohörer fortan nicht mehr bekommen).
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