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Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz

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Frei:
Und für Niedersachsen und den NDR gilt dann wohl:

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG, Stand 12.12.2012)

D r i t t e r    A b s c h n i t t
Rechte der Betroffenen
§ 16 Auskunft, Einsicht in Akten
§ 17 Berichtigung, Löschung und Sperrung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon    0511 / 120 - 4500
Fax    0511 / 120 - 4599
poststelle@lfd.niedersachsen.de

Müsste die Peson B die in Niedersachsen wohnt (s.o.) sich dann auf dieses Gesetz (NDSG, § 16 und § 17) berufen, wenn sie vom NDR Auskunft über ihre gespeicherten Daten oder Löschung wünscht? Auch, wenn eine Anfrage beim Beitragsservice Köln gestellt wird?

Frei  8)

Redfox:
Ob der Landesbeauftragte zuständig ist oder nur der betriebliche DSB des NDR müsstest Du erst mal recherchieren. Habe mal gelesen, dass Berlin, Bremen und Hessen eine Ausnahme darstellen.

Siehe Wikipedia:


--- Zitat ---Für den HR, RBB und RB bestehen aber die nicht gerechtfertigte Besonderheit, dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten als staatliche Fremdkontrollorgane in die Rundfunkanstalten hineinwirken können
--- Ende Zitat ---
Quelle

Die Passage bei Wikipedia ist von der DSB des rbb "inspiriert" (s. Fußnote zu der Passage), die o. g. Streichung wurde von mir vorgenommen. ;)

H2O:
Vielleicht ist die Frage von X etwas unter gegangen - hat schon überhaupt jemand mal nach Januar 2013 einen richtig detailierten und umfangreichen Auszug aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten? Es wäre hilfreich, wenn hierzu jemand nähere Angaben machen könnte. Dann könnte X nämlich ganz gezielt nach diesen Daten fragen und das Spiel "... ich weis etwas, was Du nicht weist ..." könnte verkürzt werden.

rave:
Also ich habe jetzt Auszüge für 2 Konten vorliegen und bin damit unzufrieden.
Da steht nicht alles drin, was laut RBStV erhoben wurde/werden konnte.
Da muss ich noch mal nachhaken.
Im Einzelnen:
Es gibt hier 3 Schreiben:
1. Eine Info, was alles erhoben werden darf gem RBSTv
2. Eine Info, was man (angeblich) alles von mir hat (Adressdaten, Voranschrift etc.) aber ohne Hinweis von WEM und von WANN?
3. Ein Datenabzug (?) auch mit dem Hinweis (Achtung, jetzt kommts!!!:
  Anmeldung durch: Direktanmeldung EMA -> also Anmeldung Einwohner Melde Amt)
Da sind aber die anderen Daten nicht enthalten (wie Voranschrift etc.)

Ich will jetzt mal EIN Papier, auf dem alles steht; ist das so schwer?

Leute: JEDER sollte mal anfragen, was dort für Daten liegen! Nützt Eure Freiumschläge vom Beitragsservice für solche Anfragen!
{Dort steht "bitte freimachen". Ja, das ist nichts anderes als eine BITTE. Brief schreiben, in den Umschlag damit, KEINE Marke drauf - und kein Absender und gut ist!}

Soll ich den Datenabzug uploaden?

VG rave

H2O:
Hallo rave, danke für die Info.

Bei Person X fehlt das 1. Blatt komplett, das 2. Blatt enthält wie bei Dir nur Adressen ohne von wem, wann und warum.
3. Blatt ist ähnlich, nur steht nach "Anmeldung durch:"  Nichts, gähnende Leere

Soll das heißen, dass X garnicht angemeldet ist oder; man meint, dass es für den Blutdruck besser ist wenn X davon nicht weis  >:D

Ich glaube das mit dem "zustehende Auskunftsanspruch" wird auch von Fall zu Fall und nach Laune gekürzt, einen Standardauzug wie etwa bei den Rentenauskünften möchte man da wohl lieber nicht angehen.

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmensstruktur-datenschutz-beauftragte-barbara-nickel-100.html

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