Hallo Mitstreiter,
ich werde auch klagen und habe mich mit meinem Anwalt bzgl. der Argumente abgestimmt. Er und ich sind der Meinung, dass die Verstöße gegen das GG gerade die Argumente sind, die ein VwG nicht so schnell ablehnen kann. Gut, kann jeder handhaben wie er möchte. Aber was sind denn die Argumemte? Das Thema Steuer vs Beitrag? In Bayern schon verhandelt. Das Thema Anknüpfung an die Wohnung auch schon verhandelt...
Schaut man sich die Argumente des VwG Potsdam an:
1) Typisierung zulässig: Hier werde ich anführen, dass es nicht um die 10% geht, die ungerecht gehandelt werden, weil sie keinen TV haben. Denn 10% Ungerechtigkeit ist ja per Gesetz zulässig. Es geht um die 17 Mio Singles, die gegenüber den 33 Mio Mehrkopfhaushalten benachteiligt werden. Das sind mehr als 10% und das Gericht wird es nicht so einfach haben das wegzudrücken. Und kann daher nicht ins Labern kommen, dass 93,44343 % einen TV/Radio/Phone besitzen.
2) Die Anbindung der Abgabe an die Wohnung ist zulässig. Hier dagegen zu argumenterien macht m.E. wenig Sinn, klar ist das Ganze sinnlos. Aber das Gericht macht es sich einfach, da eine gewisse Beziehung zwischen TV Konsum und Wohnung nun mal besteht. Spass: Man könnte die Abgabe auch an das Vorhandensein einer Toilette anknüpfen. Würde irgendwie zur Qualität des Programms passen *lol. Also weglassen, dass sich das Gericht mit echten harten Argumenten befassen muss und nicht das labern über dieses Thema anfangen kann...
3) Die Religionsfreiheit und neg. Informationsfreiheit nicht verletzt, denn durch abschalten kann man sich dem ja entziehen. Welch Argument *kotz. Hier werde ich argumentieren, dass ich durch meinen Beitrag religiöse und politische Propaganda mitfinanzieren muss. D.h. ich muss mich an der Verbreitung dieser Ansichten beteiligen. Dazu darf mich keiner zwingen. Das ist eine ganz andere Argumentation und nicht zu leugnen. Extrem gedacht, der Blödfunk verbreitet strafbare Meinungen. Dann könnte ich als Unterstützer ggf. belangt werden.
4) Steuer vs Beitrag. In den Urteilen wurde einfach postuliert, dass ein Vorteil existiert. Dies ist ZENTRAL. Ich werde den BR dazu auffordern, den Vorteil explizit zu benennen. Dass die Rundfunk anbieten ist nicht ausreichend. Wie ensteht aus dem Programm ein spezifischer wirtschafltlicher Vorteil. Da ist die Schwachstelle. vgl. VwG Freiburg mit Prof Koblenzer.
Also Urteile lesen und deren Argumentation verstehen. Und vermeiden, dass die ins Labern kommen können. Man muss nicht alles widerlegen können. Bayern: Das Gericht postuliert den Vorteil und breitet dann wie Kaugummi aus, dass die Abgabe keine Steuer ist. Alles richtig, es basiert nur auf diesem nicht begründetem Postulat. Fällt das weg, bricht die Argumenation zusammen...
Weiter machen. Man kann aus jeder Niederlage lernen und versuchen es besser zu machen.