Dieses Schreiben ist kein Widerspruchsbescheid, zumindest fehlt auf diesem das Wort Widerspruchsbescheid.
Wurde vor dem Schreiben ein Schreiben mit dem "Widerspruchsbescheid" zugestellt? Wenn nein,
dann ist das Verschleppung, falls doch, kann Person @robbirob das "Widerspruchsbescheid" Schreiben auch online stellen. Falls es einen Widerspruchsbescheid gab, wichtig dagegen kann nur innerhalb der Frist mit Klage reagiert werden. Einen Widerspruch auf einen Widerspruchsbescheid zu schreiben ist zwar möglich aber formal nicht vorgesehen!
Aus den Angaben ist bisher nicht ersichtlich ob es einen richtigen "Widerspruchsbescheid" gegeben hat, was bedeutet das Wort "Gegenwiderspruch" ist das die Bezeichnung für ein Schreiben, welches deutlich als "Widerspruchsbescheid", welcher auch eine Rechtsbelehrung enthalten hat, erkennbar war. -> Ja? Dann dort hätte innerhalb der First Klage erhoben werden müssen.
In allen anderen Fällen -> sind aus Sicht von PersonX die Schreiben mit dem "Rundfunkbeitrag" und den Verweisen auf diese Urteile und dem Nichtbefassen mit den persönlichen Gründen Sinnfreie "Infopost" vom BS -> bleibt weiter warten auf Widerspruchsbescheid, oder nach 3 Monaten, nach Widerspruch auf einen Bescheid Klage als Feststellungsklage zu erheben, dass der Bescheid nichtig ist -> wegen hier alle Gründ auflisten. Das Gericht wird dann die Rundfunkanstalt anweisen einen richtigen Widerspruchsbescheid zu erlassen oder die Klage wird direkt verhandelt.