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Autor Thema: Antwort der GEZ auf Widerspruch vom Juli 2014  (Gelesen 4530 mal)

r
  • Beiträge: 8
Antwort der GEZ auf Widerspruch vom Juli 2014
Autor: 18. August 2014, 16:34
Hallo Leute,

Person A ist mittlerweile beim 5. Widerspruch.

Sie hat einen dieser gegen das Grundrecht Widersprüche aus dem Internet genommen und den bei jedem Schriftwechsel neu los geschickt. Irgendwann haben die sich mal Zeit genommen und der Person A einen ausführlichen Gegenwiderspruch geschrieben.
Daraufhin hat Person A wieder einen Musterbrief geschickt.

Die aktuelle Antwort der GEZ vor wenigen Wochen seht ihr hier.

Sehr beeindruckt scheinen die nicht zu sein.. und nun, wie gehts weiter ?

In diesem Blog:
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm
kann man das ganze ja auch mitverfolgen.

Anscheinend läufts dann auf eine Klage hinaus und vor das Gericht...

Jemand andere Erfahrungen gemacht ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2014, 00:49 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Dieses Schreiben ist kein Widerspruchsbescheid, zumindest fehlt auf diesem das Wort Widerspruchsbescheid.

Wurde vor dem Schreiben ein Schreiben mit dem "Widerspruchsbescheid" zugestellt? Wenn nein,
dann ist das Verschleppung, falls doch, kann Person @robbirob das "Widerspruchsbescheid" Schreiben auch online stellen.  Falls es einen Widerspruchsbescheid gab, wichtig dagegen kann nur innerhalb der Frist mit Klage reagiert werden. Einen Widerspruch auf einen Widerspruchsbescheid zu schreiben ist zwar möglich aber formal nicht vorgesehen!

Aus den Angaben ist bisher nicht ersichtlich ob es einen richtigen "Widerspruchsbescheid" gegeben hat, was bedeutet das Wort "Gegenwiderspruch" ist das die Bezeichnung für ein Schreiben, welches deutlich als "Widerspruchsbescheid", welcher auch eine Rechtsbelehrung enthalten hat, erkennbar war. -> Ja? Dann dort hätte innerhalb der First Klage erhoben werden müssen.

In allen anderen Fällen -> sind aus Sicht von PersonX die Schreiben mit dem "Rundfunkbeitrag" und den Verweisen  auf diese Urteile und dem Nichtbefassen mit den persönlichen Gründen Sinnfreie "Infopost" vom BS -> bleibt weiter warten auf Widerspruchsbescheid, oder nach 3 Monaten, nach Widerspruch auf einen Bescheid Klage als Feststellungsklage zu erheben, dass der Bescheid nichtig ist -> wegen hier alle Gründ auflisten. Das Gericht wird dann die Rundfunkanstalt anweisen einen richtigen Widerspruchsbescheid zu erlassen oder die Klage wird direkt verhandelt.


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  • Beiträge: 8
ich stelle nachher noch die restliche korrespondenz online, da sind die etwas ausführlicher gewesen


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  • Beiträge: 8
Antwort der GEZ auf Widerspruch

Edit "Bürger":
...hier fehlt leider der inhaltliche und chronologische Zusammenhang


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2014, 00:05 von Bürger«

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  • Beiträge: 8
Antwort der GEZ auf Widerspruch..

Edit "Bürger":
Person A hat hier augenscheinlich Widerspruch eingelegt, obwohl zu diesem Zeipunkt noch nicht einmal ein BeitragsBESCHEID zugegangen ist...
...es handelte sich wohl erst um die ZahlungsAUFFORDERUNG.
Alle Gründe, weshalb der bis zum BeitragsBESCHEID erfolgende Schriftwechsel vertane Liebesmüh war bzw. ist, werden hier ausführlich beschrieben:

Zitat
Des weiteren widersprechen Sie unserer Zahlungsaufforderung vom 06.12.2013.

Zunächst weisen wir Sie darauf hin, dass das Schreiben vom 06.12.2013 kein Verwaltungsakt im Sinne des §35 Satz 1 FwVfG ist, gegen den Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden kann.
Dem Schreiben mangelt es an Regelungsgehalt.
Der Rundfunkbeitrag, der im privaten Bereich kraft Gesetzes nach §2 Abs 1 RBStV für jede Wohnung entsteht, wurde nicht mit einem Bescheid festgesetzt.

Gegenstand des Schreibens vom 06.12.2013 ist lediglich eine Information, dass Rundfunkbeiträge fällig geworden sind. Das Schreiben trägt weder die Überschrift "Bescheid" o.ä. noch ist es mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Nur dann, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird die rückständige Rundfunkbeitragsschuld einschließlich Säumniszuschlag mit einem Beitragsbescheid festgesetzt. Für die Zulässigkeit Ihres Widerspruchs fehlt es daher bereits an einem vollstreckungsfähigen Verwaltungsakt. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2014, 00:03 von Bürger«

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  • Beiträge: 8
Antwort der GEZ

Edit "Bürger":
Person A hat hier augenscheinlich Widerspruch eingelegt, obwohl zu diesem Zeipunkt noch nicht einmal ein BeitragsBESCHEID zugegangen ist...
...ja noch nicht einmal die Anmeldebestätigung:

Zitat
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie mit einem separaten Schreiben


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2014, 00:03 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist mittlerweile beim 5. Widerspruch.
...wovon augenscheinlich X Widersprüche gegen Schreiben erfolgten, gegen welche ein Widerpruch weder möglich noch nötig war. (Siehe vorhergehende Kommentare/ Anhänge/ ergänzende Anmerkungen...)

Sie hat einen dieser gegen das Grundrecht Widersprüche aus dem Internet genommen und den bei jedem Schriftwechsel neu los geschickt. Irgendwann haben die sich mal Zeit genommen und der Person A einen ausführlichen Gegenwiderspruch geschrieben.
Daraufhin hat Person A wieder einen Musterbrief geschickt.
Auch hier wurde offensichtlich nicht gegen einen BeitragsBESCHEID Widerspruch eingelegt, sondern nur gegen ein weiteres Antwortschreiben. Vertane Liebesmüh.

Die aktuelle Antwort der GEZ vor wenigen Wochen seht ihr hier.
Leider ist wieder überhaupt nicht ersichtlich, auf *welche Art von Schreiben* diesmal "Widerspruch" eingelegt wurde.
Das ist aber wichtig zu wissen!!! Wie ja aus dem vorausgehenden Schriftverkehr zu entnehmen ist.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Person A zwischenzeitlich ein offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung zuging, und der danach erfolgte Widerspruch nun endlich überhaupt erst mal "wirksam" ist. In diesem Falle wäre o.g. Antwort nur eine der allseits schon bekannten und mehrfach im Forum behandelten, eher informativ zu verstehenden "Eingangsbestätigungen" ohne Rechtsbehelfsbelehrung, die sich Person A abheften kann. Eine Reaktion - das sollte Person A nun mittlerweile verinnerlicht haben - auf solcherart Schreiben ist wenig zweckdienlich...
Jetzt würde es gelten, auf einen offiziellen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung zu warten.

Sehr beeindruckt scheinen die nicht zu sein.. und nun, wie gehts weiter?

In diesem Blog:
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm
kann man das ganze ja auch mitverfolgen.

Anscheinend läufts dann auf eine Klage hinaus und vor das Gericht...
Genau ;) Und nachzulesen ist dies alles im Detail u.a. unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Person A sollte sich spätestens jetzt eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen!


Jemand andere Erfahrungen gemacht?
Nein ;)


Wichtigste Frage zur hoffentlich abschließenden Klärung ist also:
Hat Person A überhaupt schon einen
- offiziellen, rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID erhalten,
- gegen diesen form- und fristgemäß Widerspruch eingelegt und
- ist im Erstpost dargestellte Antwort des Beitragsservice die Antwort auf diesen Widerspruch?


Ich habe nämlich den Verdacht, dass dies alles immer noch unverbindliches Hin- und Hergeplänkel ist.
Insbesondere die hervorgehobenen Formulierungen machen mich stutzig:
Zitat
Ihre Nachricht vom 31.03.2014
Datum 24.07.2014
[...] vielen Dank für Ihre Antwort. [...] Eine Änderung des Sachverhalts ergibt sich durch Ihre aktuelle Mitteilung nicht.
[...]



Vielleicht sollte Person A einfach mal eine detaillierte, chronologische Auflistung des Schriftwechsels zusammenstellen...
...und diesen hier einstellen und auch selbst schon mal vergleichen mit dem
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


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