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Autor Thema: Beitragsbescheid aussitzen, auf Vollstreckung warten, Formfehler nutzen?  (Gelesen 39238 mal)

B

BisZumLetztenAtemzug

Ich habe neulich im Forum hier gelesen, dass jemand dem GV so argumentiert hat: Also, dass bis jetzt kein Widerspruchsbescheid eingegangen sei. Zumindest nicht nachweislich. ;) Finde es leider nicht mehr. Jedenfalls hat derjenige wohl seit 7 Monaten Ruhe.

Wer auf einen negativen Widerspruchsbescheid wartet und bei dem trotzdem vollstreckt werden soll, der muß sich eben mit dem Eilrechtsschutz befassen.

Wenn das so stimmt, daß Person Y nicht weiter vom GV vollstreckt wurde und jetzt 7 Monate Ruhe ist, dann hat der GV wohl bemerkt, daß das Vollstreckungsersuchen nicht den Formalitäten entspricht. ;)

Zitat
Das Problem mit den "Nichtbeamten" GV ist wohl, dass die meisten es selbst nicht wissen. Die Theorie ist gut und schön, aber die Praxis wird wohl trotzdem etwas anderes zeigen, fürchte ich.

Ja und? Wenn der GV einen Fehler macht und der Schuldner es glaubhaft belegen kann (evtl. Zeuge), dann ist das ganze Verfahren einzustampfen und der GV dafür haftbar zu machen. Wichtig ist, daß der Schuldner weis, was der GV darf und was nicht. Wenn der Schuldner bemerkt, der GV macht einen Fehler, dann würde ichn einen Teufel tun, ihn davon abzuhalten. ;)

Zitat
Auch eine Untätigkeitsklage beim nicht zugestellten Widerspruchsbescheid will ich eigentlich vermeiden.

Das wird man aber vermutlich früher oder später nicht verhindern können, denn sonst heißt es zahlen oder klagen oder es wird vollstreckt.


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