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Autor Thema: Beitragsbescheid aussitzen, auf Vollstreckung warten, Formfehler nutzen?  (Gelesen 37373 mal)

C

Conchilli

Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt?

Es ist egal welche Strategie Person A u. B oder XYZ fahren, denn es läuft nach derzeitigem Stand der Dinge immer auf dasselbe hinaus.


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tex

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Hallo.
Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern.
Das ganze dauerte 10 min. bis zur Unterschrift im Amtsgericht. Währenddessen riefen immer wieder mit-betroffene an und der OGV
fertigte jeden mit den Sätzen ab: Er mische sich nicht in Politische Entscheidungen ein und sie können ja Klagen.
Auch in meinem Fall gab es grundlegende Fehler der Regeln worauf ich ihn hinwies, diese waren gerade 2 Wochen vorher frisch  angepasst worden, mein Anwalt staunte nicht schlecht.
Aber das war alles nicht so schlimm denn es war mir schon vorher klar gewesen das das kommen wird. Deshalb hatte ich auch schon ein P Konto - ganz wichtig!- denn ein normales Konto lässt sich auch in`s minus Pfänden.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden weil ich als Frührentner eh nicht über 1000€ monatlich komme und der Schufa Eintrag keinen  spürbaren Nachteil für mich einbringt.
Der Beitragsbetrugsverein schreibt weiter seine Rechnungen/Mahnungen regelmäßig und Creditreform hat jetzt den fünften Brief an mich geschickt und wollen das ich mich auf sie einlasse immer mit der Drohung der Zwangspfändung.
Unterm Strich hab ich 0.00€ Verlust/Ausgaben. Ich weis das sie mir nicht`s wegnehmen können. Bis jetzt sind es noch keine 500€ auf diesem aufgezwungenen Beitragskonto und es fängt an irgendwie Spaß zu machen, zu sehen was man niemals bezahlen wird.   ;D
   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 04:32 von tex«
Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

m

mk222

Ich möchte mal ein paar allgemeine Worte zum Thema Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft (Versicherung an Eides statt über Vermögen) sagen.

Bis heute hatte ich damit noch nie etwas zu tun. So wie ich, kennen die meisten nur irgendwelche Horror Geschichten, die eigentlich gar nicht stimmen.

Zu dem Autor "tex": Deine Geschichte klingt glaubwürdig und hat sich wahrscheinlich genau so abgespielt - aber allein die Wortwahl irritiert mich sehr.

Du schreibst bspw.: "Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern."

Müssen bedeutet in meiner Realität, Du hattest keine Wahl oder alle anderen Alternativen waren so unglaublich schlecht, das Du das tun musstest.

Ich hoffe, das sich unter den vielen Mitgliedern mal welche finden, die ganz kurz und knapp zusammenfassen, was man in diesem Zusammenhang "kann" und was man "muss".

Ich persönlich habe den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht ganz verloren.

Deswegen gaube ich auch nicht, das es so einfach ist, Menschen zu etwas zu zwingen, was sie eigentlich gar nicht wollen.

Ich bin der Überzeugung, das dieser Bereich des Gesetzes genau aus dem Grund "so geheimnisvoll" ist, damit die Leute richtig Angst bekommen.

Wer aufgeklärt ist, hat keine Angst. Er weiss, was kommt und was passiert.


Und:
Es ist ein riesiger Unterschied, ob man glaubt, etwas sei richtig, weil es in der Vergangenheit so gelaufen ist oder man hat es mal gehört, oder ob man wirkliches Wissen darüber hat.

Selbst wenn es einem selbst passiet ist, heisst es nicht, das es so richtig war.

Gibt es im Netz Seiten oder Links zu dem Thema, die einfach und informativ sind?


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Conchilli

Zitat
Ich habe diesen Februar beim OGV meine Eidesstattliche E. abgeben müssen wegen den Beitrags Räubern.
Das ganze dauerte 10 min. bis zur Unterschrift im Amtsgericht. Währenddessen riefen immer wieder mit-betroffene an und der OGV
fertigte jeden mit den Sätzen ab: Er mische sich nicht in Politische Entscheidungen ein und sie können ja Klagen.

Nur wegen eines Betrags von ca. 300-350 EUR gibt man doch keine EV ab. Da haben doch bestimmt andere Dinge auch noch eine Rolle gespielt. Selbst wenn du nur 1000 EUR zur Verfügung hast, könntest du locker eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren und dich als zahlungswillig geben.

So wie es derzeit aussieht verschickt der Beitragsservice weiterhin seine Bescheide mit erheblichen Formfehlern (siehe http://openjur.de/u/708173.html) und dagegen gibts nur eine Alternative.

Widerspruch einlegen und ggf. klagen!

Wer Widerspruch einlegt und ggf. vor Gericht klagt und immer die Aussetzung des Vollzugs beantragt, der zahlt solange keine Beiträge bis gerichtlich darüber entschieden wurde.

Muß jeder selbst für sich entscheiden wie er das handhaben will, aber wegen Peanuts eine EV abgeben ist gelinde gesagt Schwachsinn. Im Übrigen solltest du im Nachhinein versuchen gegen die Sache vorzugehen, weil ja die Forderungen auf fehlerhafte Bescheide des BS zurückzuführen sind.




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tex

  • Beiträge: 58
Hallo mk222.
"Müssen" ist richtig denn alternativ hätte ich zumindest Ratenzahlung machen-Beginen müssen.
Das das bei mir so schnell zum OGV ging lag sicher daran das ich keinen Brief beantwortete und auch keine Klage/Widerspruch einlegte. Zum Klagen fehlt mir das Geld.

Ich berufe mich letztlich auf "Notwehr" wo das geringste mittel immer erlaubt ist (nicht verhandeln - nicht bezahlen.).

Ich fühle mich von einem Übergroßen Gegner - Beitragsservice - Politik - Justiz - zum dauerhaftem Ausrauben Bloßgestellt und bestreite
ein bestehendes Vertragsverhältnis weder Schriftlich, Mündlich noch Konkludent. Deshalb ist jede Forderung nach §§ 58 Abs 1 Vw Vfg
gegenstandslos/nichtig.

Die Notwehr verlangt ausdrücklich nicht zu verhandeln oder mich sonstwie zu vereinbaren... deshalb ist Müssen richtig.  8)         


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

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Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt?

Genau, Vollstreckungsankündigung/-bescheid abwarten, und dann auf die Prüfpflichten hinweisen das doch bitte auf die bekannten Formfehler zu achten sind, der Beitragsbescheid deshalb nichtig ist (Formfehler+nicht per Posturkunde zugestellt etc.). Falls doch vollstreckt werden soll, Feststellungsklage einreichen und das à la LG Tübingen klären lassen. Wie in Post #1 erwähnt hat das nur mit Zeitgewinn zu tun da die Maschinerie ja dann wohl von vorne beginnt. Sollte das nicht per Schriftwechsel hinzubekommen sein, kann der GV gerne vorbeikommen, dann erklär ich ihm gerne seine Pflichten. Aber EV, Eintrag bei den Schuldnern gilt es natürlich zu verhindern.


Und an die anderen!
Ey Leute kommt mal runter, keiner hat von euch verlangt hier meinen Thread zu zumüllen mit euren teils radikaleren Vorgehensweisen oder dubiosen Ansichten. Ihr werdet vor keinem Gericht, erst recht nicht in erster Instanz, die Unrechtmäßigkeit der BRD, Wahrnehmung von hoheitlichen Rechten durch GVs o.ä. bestätigt bekommen. Dafür funktioert unser super Rechtsstaatssystem einfach schon zu lange.
Wenn ihr kommentieren wollt haltet euch an den Fall von A und B und seiert hier nicht alle x beliebigen Varianten runter! Ggf. könnte ein Mod hier mal aufräumen und sachundienliche Kommentare einfach mal löschen.
Wer Widerspruch einlegt und klagt soll sich einen anderen Thread suchen, ggf. mal den eigenen wieder angucken?? Das hat hier nix zu suchen!!


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Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.


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T
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Vielen Dank an mk222!

Das ist absolut sauber und hat Hand und Fuß was du schreibst!
Person T wird es genauso handhaben!

Gruß, TQ


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Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.

Ja, das kann er gerne hinterfragen ist aber irrelevant wenn nix per Postzustellurkunde verschickt oder per GV überreicht wird. Mein Gärtner nimmt gern die Post an und wirft Werbung mit meiner Unwissenheit einfach weg, nur wichtige Post erreicht auch wirklich den Kasten, kann man nix machen.
Den Beitragsbescheid sollen die sich schön zuschicken lassen für den korrekten Verlauf des Vollstreckungsgesuches, da hätte ich gern Akteneinsicht bzw. die sollen mir den Bescheid vorlegen auf dem das Gesuch fußen soll. Damit ich das dann "mitprüfen"/nachvollziehen kann was die überhaupt von mir wollen.


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Conchilli

Gesetzt dem Fall ich wäre der vorsitzende Richter, würde ich mich schon wundern warum ausgerechnet 3-4 Beitragsbescheide nicht angekommen sind und dann ausgerechnet der Vollstreckungsbescheid den Weg in den Briefkasten findet und dieser angefochten wird. Das würde ich dann auch in der Sitzung hinterfragen.
Und auch wenn Person A im Nachgang auf die Formfehler des Beitragsbescheides hinweist, muss Person A im Vorfeld den besagten Beitragsbescheid gelesen haben. Was die Zustellung beweist.

Genau so siehts aus, aber hier meinen einige besonders schlau zu sein und denken alle anderen sind auf der Brotsuppe daher geschwommen! :D

Nach derzeitigem Stand der Dinge werden alle Klagen in erster Instanz abgewiesen. Die einzige Frage die sich stellt ist, ob ein Gericht es zuläßt direkt nach Klageabweisung beim BVerfG zu klagen. Das hätte den Vorteil, daß es einerseits schneller geht und andererseits keine weiteren Kosten verursacht. Sollte man sich nämlich durch sämtliche Instanzen klagen müssen, dann würde das ziemlich teuer werden und vermutlich für jeden hier untragbar sein.

Alles läuft auf eine Klage beim BVferG hinaus und zwar nur deshalb, weil der RStV gegen mehrere Grundrechte verstößt. Bis zu einer Entscheidung können Jahre vergehen!

Wie lange wollt ihr denn aussitzen? Nur mit Klagen geht man den Gerichten auf die Nerven und bewegt etwas. Je mehr klagen, umso größer sind die Chancen vor dem BVerfG zu landen. Mit Aussitzen und in die Länge ziehen spielt man denen doch eh nur in die Karten und dann das ganze Gedöns mit dem GV durchziehen. Was für ein Schwachsinn!

Nach dem Urteil des LG Tübingen kann ich sofort Widerspruch auf den fehlerhaften Bescheid einlegen, weil dieser nichtig ist und somit sämtliche Forderungen auch. Dazu brauch ich nicht mal eine Begründung gegen den RStV.

Dann soll die LRA mal schön einen beglaubigten Beitragsbescheid schicken und darauf bin ich mal wirklich gespannt. Wie lange dauert das wohl? Bestimmt länger als die GV Geschichte und mit erheblich weniger Zeitaufwand und leidigen Diskussionen.

Zitat
Genau, Vollstreckungsankündigung/-bescheid abwarten, und dann auf die Prüfpflichten hinweisen das doch bitte auf die bekannten Formfehler zu achten sind, der Beitragsbescheid deshalb nichtig ist (Formfehler+nicht per Posturkunde zugestellt etc.). Falls doch vollstreckt werden soll, Feststellungsklage einreichen und das à la LG Tübingen klären lassen.

Und das kommt aus dem Mund einer Person, die nicht mal in erster Instanz einen Betrag von 105EUR aufbringen kann oder will, um gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen. Reiche erstmal selbst ne Klage ein, bevor du hier andere dazu ermuntern willst in deiner Sache tätig zu werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 12:48 von Conchilli«

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Und das kommt aus dem Mund einer Person, die nicht mal in erster Instanz einen Betrag von 105EUR aufbringen kann oder will, um gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen. Reiche erstmal selbst ne Klage ein, bevor du hier andere dazu ermuntern willst in deiner Sache tätig zu werden.

Wie schon erwähnt... troll hier nicht rum...

Dann zahl halt dein Geld für die erste Instanz. Ich geh gern vor Gericht wenn ich schon in der ersten Instanz recht bekomme und der Gegner die Kosten zu tragen hat. Und das ich irgendjemand ermuntere in meiner was auch immer für einer Sache aktiv zu werden, oder genau so zu Verfahren, ist so lächerlich wie alle deine Posts bisher.


Wurden denn Persons C Briefe schon abgesendet? Hat ja wohl auch nen Beitragsbescheid erhalten (15.8. oder was). Auf die Anwort vom BS wär ich da auch mal gespannt. Da wird schätzungsweise noch nichtmal mit Verweis aufs Urteil ein neuer Bescheid ausgestellt, der erste Brief wird als Widerspruch gewertet, dann kommt der Widerspruchsbescheid und der wird kommen. Dann kann geklagt werden und es werden schnell die 105€ fällig. Ist halt für manche nicht so leicht aufzubringen und deswegen wird auch nach Alternativen gesucht. Personen A und B nehmen gerne 210€ als Spende an.

Und als ich es schrieb bereuhte ich es schon, weil C sich keine Anwort verkneifen kann...


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Conchilli

Zitat
Da wird schätzungsweise noch nichtmal mit Verweis aufs Urteil ein neuer Bescheid ausgestellt, der erste Brief wird als Widerspruch gewertet, dann kommt der Widerspruchsbescheid und der wird kommen.

Wie sagtest du doch gleich? Müllt meinen Thread nicht zu! :D

Der ganze Thread ist einziger Müll und hilft niemandem wirklich weiter. Alles nur Geplapper, genau wie auf Facebook. Sowas sollte man hier gar nicht eröffnen dürfen!

Wenn der Widerspruchsbescheid auf einen nichtigen 2. Bescheid folgt, was soll dann sein?
Ist der Widerspruchsbescheid dann gültig? :D

Du laberst nur Stuss!

Wahrscheinlich bist du einer der Ersten die reumütig zahlen und hier nur einen auf Welle machen!


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Ich würde dringend davon abraten, einen Widerspruch bzw. Klage auf das Tübinger Urteil zu stützen.

Das LG Tübingen hatte nur über die Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher zu befinden. Dafür sind strenge formale Voraussetzungen an den Titel geknüpft (ZPO).
Bei einer Vollstreckung durch andere Behörden spielt die ZPO gar keine Rolle.

Inhaltlich sind aber die Verwaltungsgerichte zuständig.
Aus deren Sicht muss ein korrekter und rechtmäßiger Bescheid die Voraussetzungen der ZPO nicht erfüllen.


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  • Gegen Zwangsfinanzierung

Der ganze Thread ist einziger Müll
Alles nur Geplapper
Du laberst nur Stuss!
Wahrscheinlich bist du einer der Ersten die reumütig zahlen und hier nur einen auf Welle machen!



du gehst zu weit, bleib anständig!


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Ich würde dringend davon abraten, einen Widerspruch bzw. Klage auf das Tübinger Urteil zu stützen.

Das LG Tübingen hatte nur über die Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher zu befinden. Dafür sind strenge formale Voraussetzungen an den Titel geknüpft (ZPO).
Bei einer Vollstreckung durch andere Behörden spielt die ZPO gar keine Rolle.

Inhaltlich sind aber die Verwaltungsgerichte zuständig.
Aus deren Sicht muss ein korrekter und rechtmäßiger Bescheid die Voraussetzungen der ZPO nicht erfüllen.
Vielen Dank für deine Einschätzung, hat mir sehr weitergeholfen.
Trotzdem bezieht das LG Tübingen aber auch Stellung zu den Themen, "Zahlungspflicht vor Beitragsbescheid" und "Nötige Form eines Beitragsbescheids" (bei 2tens...nach c) ). Das sollte man doch verwerten können, oder?


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