Person A
studiert, ist aber über die Höchstsemesterzahl für Master-Bafög hinaus, bekommt es also auch nicht. Eine Anmeldung zu Hartz 4 ist aber im Status Student nicht möglich, dementsprechend kann man sich auch nicht als Hartz-Bezieher vom RF-Beitrag befreien lassen. So gibt es also kein Bafög mehr, keine Möglichkeit auf Hartz und keine vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten.
Es gibt inzwischen ein paar Gerichtsentscheidungen, in denen Person A in solchen Fällen befreit wurde. Die Vorgehensweise sieht wohl so aus, dass erst ein Härtefallantrag bei der Landesrunfunkanstalt wegen Unterschreitung des Existenzminimums gestellt werden muss,
diesen wird die Landesrundfunkanstalt ablehnen.
Wenn dann noch ein Ablehnungsbescheid des Bafög Amtes sowie des Hartz-IV Amtes vorliegt, kann Person A in der Regel erfolgreich klagen. Spätestens aus der zweiten Instanz (Oberverwaltungsgericht) gibt es Erfolgsmeldungen.
In einem mir bekannten Fall sogar in der ersten Instanz vor der allerdings eher rundfunkkritischen 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. Hier hatte der Kläger wegen eines Ausbildungswechsels keine ergänzenden Sozialleistungen mehr erhalten, sollte aber Rundfunkbeiträge zahlen, obwohl sein Einkommen nun unterhalb des Mindestbedarfs lag:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=03.07.2013&Aktenzeichen=27%20K%2035.13Solche Entscheidung sind natürlich noch kein Riesenerfolg und noch keine "Reformschritte", sondern erstmal "nur" für den Einzelfall entscheidend. Sie zeigen aber, dass anders als die Rundfunkanstalten behaupten, nach § 4 Abs. 6 RBStV weitere Befreiungsmöglichkeiten wegen besonderer Härte möglich sind und nicht nur der beispielhaft genannte Fall. Dies wurde bereits auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) sowie der Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.08.2013, AZ: 65/13, 1 VB 65/13 festgestellt.
Je mehr Studenten in ähnlichen Situationen klagen und Studenten in einer solchen Lage gibt es bestimmt einige, desto eher wird die bestehende Regelung an die Wand gefahren. Denn was die Sender genau nicht wollen, ist eine Ausweitung der Härtefallregelung.
Einen besonders gelungenen Härtefallantrag zeigt uns übrigens Helmut Enz:
http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/Denn wenn dieser Härtefallantrag durchkommt, haben wir gewonnen.