Hallo zusammen,
angenommen es würde sich folgende Situation ergeben.
Eine Person (A) ist vor ca. 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Die Schreiben der GEZ sind alle an dessen alte Adresse gerichtet und beziehen sich auf diese alte Wohnung. Die Briefe bekommt diese Person nur aufgrund eines Nachsendeantrags an seine neue Adresse weitergeleitet.
Die Person soll die kompletten Gebühren seit Einführung des „neuen Rundfunkbeitrages“ nachzahlen. Anfangs bekam die Person die üblichen Aufforderungen -als Infopost- sich anzumelden (zu diesem Zeitpunkt wohnte er allerdings noch in seiner alten Wohnung) In dem letzten Schreiben wurde der Person eine Zwangsanmeldung mitgeteilt, mit Beitragsnummer und Frist bis wann der Betrag zu zahlen ist. Diese Frist hat die Person mittlerweile auch schon verstreichen lassen.
Die Person befürchtet nun, dass das nächste Schreiben bereits eine Mahngebühr beinhaltet oder sogar schon mit einer Zwangsvollstreckung gedroht wird.
„Kopf in den Sand stecken“ und nicht reagieren ist (meistens) die schlechteste Variante ist. Aber da die Briefe nicht an die aktuelle Adresse der Person gerichtet sind könnte ja auch sein, dass die Person die Briefe gar nicht erhält.
Auf dem Umschlag steht übrigens drauf: „Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“
Die Person bekommt die Briefe trotzdem nachgesendet

Wie sollte sich die Person in diesem Fall verhalten? Weiterhin die Schreiben ignorieren die an seine alte Adresse gerichtet sind? Hat die Person eine Chance, wenigstens um die Nachzahlung herum zu kommen?
In der neuen Wohnung wohnt die Person A nun mit einer weiteren Person B zusammen. Wäre es ratsam, dass sich Person B nun unter der neuen Adresse anmeldet? Sollte die GEZ dann an die neue Adresse von Person A Briefe schicken, könnte diese Person A sagen, dass hier bereits ein Beitragskonto besteht (nämlich von Person B).