Hallo :-) 
Person A ließt schon seit vielen Stunden seit drei Tagen hier aber kann für diesen speziellen fiktiven Fall nicht so recht eine Vorgehensweise finden. 
Person A lebt schon seit einigen Jahren in der Wohnung. Diverse Infobriefe wurden fleißig entsorgt, ebenso die Zwangsanmeldung. Wenn nun ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, dann knickt Person A in ihrem bisherigem Widerstand etwas ein, da sie keine Zeit und Lust und Geld auf eine Klage hat. 
Da Person B schon länger mit in dieser WHG lebt (und brav dem BS Geld zuwirft) müsste A doch um den Beitrag rumkommen? 
Person B wohnt tlw. seit 2010 immer mal wieder in der WHG, ist aber erst seit 03/2014 offiziell dort gemeldet. Zählt nur die offizielle Anmeldung oder kann A einfach sagen: B wohnt seit 2010 schon hier und zahlt auch. Und nur ein Beitrag pro WHG ist zulässig?? 
Person A würde gerne auf den Bescheid antworten und ist sich nicht ganz sicher was sie schreiben soll? 
Muss es ein Widerspruch sein?  Oder genügt:  Über den Bescheid ist Person A sehr überrascht da sie sich nie beim BS angemeldet hat. Auch hat sie bisher nie Post erhalten - was auch vollkommen normal ist das Person B ja bereits angemeldet ist. 
Reicht das?  
Falls es Beiträge gibt die hierrauf eine Antwort liefern freut Person A sich auch auf den Link dorthin - Person A konnte nicht so recht etwas passendes finden. 
Vielen Dank.