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Autor Thema: Pressemitteilung zum Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam  (Gelesen 25611 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Pressemitteilung zum Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam,
Termin am 19.08.2014, 10.00 Uhr




PRESSEMITTEILUNG

In einem öffentlichen "Massenverfahren" sollen am 19. August 2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam alle derzeit dort anhängigen Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  gleichzeitig mündlich verhandelt werden. Dahinter steht die alles entscheidende Frage: Darf der Bürger  seine Meinung zur politischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei äußern, indem er diesen gezielt nicht nutzt und keine Beiträge an diesen entrichtet. Oder wird er gegen sein Gewissen gezwungen, am Rundfunk teilzunehmen, indem er diesen finanziert.

mehr auf:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/pressemitteilung-zum-massenverfahren.html


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a
  • Beiträge: 24
Hallo,

alle Klagen wurden abgelehnt. Eine Schilderung von einem Teilnehmer findet Ihr hier:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html

Gruß, alabaster


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G
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Potsdamer Urteil erwartungsgemäß...
#2: 21. August 2014, 16:52
Hallo Mitstreiter,

ich hatte zwar gehofft, dass sich das Gericht tatsächlich mit den Argumenten auseinandersetzt und nach gesundem Menschenverstand und Recht entscheidet. Aber wenn man in der Pressemitteilung den Passus "es wird niemand gezwungen TV zu schauen" und aus diesem Grund keine Verletzung irgendwelcher Grundrechte resultiert, ist doch bereits alles klar. Im Namen der GEZ ergeht folgendes Urteil...

Der geehrte Richter soll sich am Ende des Monats doch mal an die Ausgabestellen der "Tafeln" stellen und erklären, das der Beitrag von knapp 18 Euro keine nennenswerte wirtschaftliche Belastung dar. Da hätte ARD/ZDF mal was interessantes zu berichten.

Dem guten Mann ist völlig entgangen, dass z.B. Religionsfreiheit auch bedeuted, dass mich keiner zwingen darf, bei der Verbreitung von religiösen Ansichten zu unterstützen und damit passiv mitzuwirken. Doch genau das muss ich mit dem Beitrag... 

Das Urteil zeigt, dass es hier nicht um Recht und Gesetz geht. Die Gesetzeslage ist klar, die Kunst der Gerichte besteht nur darin, fadenscheinige Begründungen zu finden, die das Ganze rechtfertigen. Ich denke die Politik verdient einen Denkzettel!

Egal, ich mache weiter.... Klagen(!)


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r
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Ja, alles prallt ab, und das war bei einer anderen Verhandlung auch schon so, an dem richterlichen Argument: weder Würde noch Religionsfreiheit werden verletzt, DENN SIE MÜSSEN ES JA NICHT ANSEHEN.

Ich für meinen Teil habe es so gemacht, daß ich nach wie vor alle Argumente, all den Betrug, die Verletzung der Menschenwürde und auch religiöser Gefühle ausführen werde, aber als Begründung dafür, so etwas nicht finanzieren zu müssen.

Das liest sich dann so:

"In all diesen Gegebenheiten kann ich keine allgemeine Nützlichkeit oder Notwendigkeit der ÖRR für die Bevölkerung herauslesen. Alles, was die ÖRR zu bieten haben, bekommt man auch anderswo, daher ist auch der Zwang, die Kosten zur Finanzierung dieser Sender den Bürgern aufzubürden, nicht gerechtfertigt."

Dann geht es nämlich nicht mehr um Steuer oder sie-müssen-ja-nicht-gucken, sondern daß für so einen ganz und gar nicht unverzichtbaren Mist niemand zur Finanzierung gezwungen werden darf.

Ich kaufe mir beim Bäcker freiwillig ein schönes Brot und der Semmeldealer zwingt mich, ihm seine 2 Wochen alten Teile abzukaufen ?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2014, 22:27 von robbig«

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Ich muss es mir nicht anhoeren: Wenn mich jemand beleidigt! Trotzdem ist es strafbar.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

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Ich zähle in meiner Klage alle Nachteile des manipulierten Rundfunks auf, die dementsprechend zwangsweise mitfinanziert werden müssen. Da sollte wohl erkennbar sein, dass die Vorteile durch die Nachteile vernichtet werden. Was nützen die spannensten Sendungen, wenn man durch nachfolgende manipulierte Nachrichten und Reportagen gehindert wird, sich ein eigenes Bild von den Zuständen des Weltgeschehens zu machen. Die dann anschließend durch weitere manipulierte Unterhaltungssendungen aus dem Gedächnis gelöscht werden. Das will ich nicht nur verpassen, das will ich nicht finanzieren. Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten manipulieren auf allen Kanälen, eine journalistisch saubere Nachrichtensendung ist nicht mehr zu erwarten. Das nennt man allgemeinhin Betrug, weil die Sendungen wissentlich manipuliert werden, zur Bereicherung des örR. Wenn diese Betrügereien der Manipulation durch die Pressefreiheit geschützt werden, die Finanzierung des Betrugs ist sicherlich nicht durch die Pressefreiheit schützenswert. Die örR haben vollends an Glaubwürdigkeit verloren. Vertrauen muss man sich verdienen, das gilt für jeden Persönlich und auch für örR. Um diesen Zustand des örR für jeden erkennbar zu machen, müssten nicht nur Warnhinweise wegen der Gesundheitschädlichkeit des Fernsehens eingeblendet werden, sondern auch in jeder Nachrichtensendung eine Laufschrift mit dem Text: "Misstraut uns".


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P
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Nach den bisherigen Urteilen, wo der Inhalt des Rundfunks für die Urteilsfindung keine Rolle spielt, weil sich Richter scheinbar auch gar nicht inhaltlich damit befassen (wollen, oder müssen), sie sagen es ja, selbst, wenn auch 90 Sendern nur Piep Töne -und die wären preiswert herzustellen, selbst mit sehr wenig Personal- und Streifen oder Rauschen zu sehen wäre würde der Rundfunkbeitrag derzeit anfallen. Weil Konsum von dem Ganzen für diese Beitragspflicht gar nicht nötig ist.
Denn der Rundfunkbeitrag scheint an keinerlei Inhalt gebunden, sondern wegen der "Beitragsdefinition" nur an einen "Vorteil". Dieser Vorteil wird aber nicht über den Inhalt beschrieben. Sondern über die reine Möglichkeit des "Empfangs". Also selbst wenn der Empfang Inhaltlich nur aus "Mist", was ja Piep Töne und Streifen oder Rauschen Zweifels ohne wären, bestehen würde wäre das ja ein Vorteil. -> Solange der Inhalt bei der Urteilsfindung also keine Rolle spielen soll, ich hoffe ja dass Richter an dieser Stelle dazulernen, dann kann ich mir vorstellen, dass dieses auch zum Erfolg führen kann.

Ich denke, dass dieser Punkt des besonderen Vorteils des Empfangs nicht gegeben ist. Wenn es diesen Vorteil gäbe, dann müssten private Sender, welche genau gleich empfangen werden könnten ebenso aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt werden, schließlich bieten diese in dem Fall dann ja genau den gleichen Vorteil.

Der geneigte Beitragszahler muss sich diese Inhalte privater Sender ebenso nicht ansehen. Der Inhalt dieser wäre also auch wie beim ÖRR egal.

Wenn also der Inhalt beim ÖRR und den Privaten egal ist, und es nur um die Möglichkeit des Empfangs geht, dann hat der ÖRR gegenüber den Privaten Sendern bei gleichen Empfangsmöglichkeiten keinen Vorteil. Der Beitragszahler kann nicht erkennen welchen weiteren besonderen Vorteil die Empfangsmöglichkeit des ÖRR gegenüber der Empfangsmöglichkeit der Privaten für Ihn haben soll auch wird diese ja nicht beschrieben. Zudem ist der Empfang der privaten Sender nicht mit einer Geldleistung in Form eines Beitrags verbunden. Der Beitrag für den ÖRR stellt somit also gegenüber dem Empfang der Privaten für den Beitragszahler einen besonderen Nachteil dar. Ein Vorteil wäre, wenn der Empfang des ÖRR ebenso Beitragsfrei wäre wie der Empfang der Privaten.


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m

mk222

Zitat
Sender senden nur Piep Töne

Das nenne ich mal eine interessante Betrachtungsweise.

a. Würde es auf den Inhalt überhaupt nicht ankommen, dann dürften alle ÖRR Sender 24/7 rund um die Uhr einfach nur Pieptöne senden.

b. Würde es auch nur zum Teil auf den Inhalt ankommen, dann müsste der Inhalt der ÖRR Sender von den Richtern genauestens überprüft werden.

Würde eine genaue, objektive Überprüfung stattfinden, müssten die ÖRR sofort einpacken. Lächerlich.


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C
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Ich kann PersonX nur zustimmen. Der Richter macht es sich zu einfach und das wird er vermutl. auch wissen.
Nicht umsonst stellt er am Anfang der Verhandlung klar, daß es nicht um die Inhalte der Programme geht.

Mich irritiert in dem Zusammenhang auch dieser Ausdruck Gesamtveranstaltung Rundfunk.
Ich habe den Eindruck hier wird eine falsche Fährt gelegt und von der angeblichen Wichtigkeit des ÖRR abgelenkt.
Wenn der ÖRR so wichtig ist für die Gesellschaft und für die Demokratie ist, dann muß der Inhalt immer wieder diskutiert werden.


Ich denke, dass dieser Punkt des besonderen Vorteils des Empfangs nicht gegeben ist. Wenn es diesen Vorteil gäbe, dann müssten private Sender, welche genau gleich empfangen werden könnten ebenso aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt werden, schließlich bieten diese in dem Fall dann ja genau den gleichen Vorteil.

Genau dieser Vorteil wird ja nie wirklich behandelt.
Wenn man über die Vorteile redet, dann muß man auch über die Nachteile reden. Und dann reden wir über die Auswirkungen von TV-Konsum. Dazu paßt dann der Satz von Herrn Eidtner: "Ich muß mir den Quatsch ja nicht ansehen." Und dann muß in letzter Konsequenz jeder befreit werden, der sich den ÖRR aufgrund der vielen persönlichen Nachteile nicht ansehen will.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

R
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Mich irritiert in dem Zusammenhang auch dieser Ausdruck Gesamtveranstaltung Rundfunk.
Ich habe den Eindruck hier wird eine falsche Fährt gelegt und von der angeblichen Wichtigkeit des ÖRR abgelenkt.
Wenn der ÖRR so wichtig ist für die Gesellschaft und für die Demokratie ist, dann muß der Inhalt immer wieder diskutiert werden.

Vielleicht soll der Begriff "Gesamtveranstaltung Rundfunk" vernebeln, dass erhebliche Beitragsanteile nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht bei den Sendern (keine Angst, auch die sind in der Lage Gelder möglicherweise zweckfremd zu verschleudern, z.B. auch in diversen Beteiligungen) sondern auch bei den Landesmedienanstalten (1,8989 % der Beitragsgelder).

Weil die Medienanstalten nicht wissen wohin mit dem Geld, wird sich dann auch noch ganz keck eine Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (kurz: KEK) ins Leben gerufen.

Auch ZensurÜberwachungsaufgaben nach dem JMStV gehören zu den beitragsfinanzierten Aufgaben der LMA der Länder, Bremen braucht natürlich auch ein eigene Anstalt. M.e. ist dies alles eine staatliche Aufgabe. Vielleicht sprach Prof. Koblenzer auch deshalb von einem Schattenhaushalt.

Offenbar soll dies aber alles ein am Bezugspunkt meines Schlafwohnklos abzuschöpfender "Vorteil" sein.  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2014, 05:31 von Bürger«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

G
  • Beiträge: 26
Anmerkung zur Klagebegründung (siehe auch im Forum): Es wird nix bringen, die Qualität anzuschießen. Für das Gericht ist es sehr einfach dies abzubiegen, denn es ist Geschmacksache. Den Herrschaften ab 70 gefällt der Mutantenstadel *g. Ob ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch den ÖRR entsteht, das ist das zentrale Thema. Und bisher haben alle Gerichte einfach postuliert, es gäbe diesen. Und deshalb ist es auch keine Steuer, so einfach ist die Welt. Analog: Ich klau Ware, definiere diese als mein Eigentum und schon passt es. Und dann führe ich lang & breit aus, dass ich mein Eigentum nicht klauen kann. Genau so ist die Argumentation der Gerichte. Ich werde in meiner Klage den ÖRR auffordern, mir diesen Vorteil zu nennen, der durch das zur Verfügung stellen des Programmangebots entsteht.


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Da gebe ich Carina Recht.  Hier werden Hörfunk und Fernsehen zu einer Veranstaltung zusammengefasst:  zwecks leichterer Begründung der Notwendigkeit der Finanzierung durch eine Gemeinlast, genannt "Rundfunk-Beitrag.

Hierzu einige Fakten:

1.  Kann kein Mensch Hörfunk und Fernsehen gleichzeitig nutzen, es geht IMMER nur eines!

2.  Kann Hörfunk durchaus als eine Notwendigkeit der Information (z.B.  im Katastrophen-Fall) betrachtet werden, "Fernsehen" dagegen nicht, denn der Anteil der "Unterhaltungssendungen" überwiegt den Anteil von "Informations- oder Bildungssendungen" bei weitem.

3.  Das Medium Fernsehen mit seinen TV-Sendungen dient in der gegenwärtigen Ausgestaltung mehrheitlich der Unterhaltung, und diese IST und kann nur "Privatsache" sein.  Erst Recht, wenn es sich dabei um Trivial-Unterhaltung wie Koch-Shows oder Telenovelas usw. handelt.   Fazit:  der ÖRR ist ein Unterhaltungsunternehmen, nichts weiter.

4.  Eine Zwangsalimentierung der ÖRR-TV-Sendungen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privat-Autonomie und somit faktisch eine Enteignung derjenigen Bürger dar, die zu diesem Medium keinerlei Bezug haben oder haben wollen.  In diesem Zusammenhang sind auch die Tochterfirmen des ÖRR zu zählen, welche als GmbH de facto Firmen sind welch mit dem ÖRR in selbstverständlicher Geschäftsbeziehung stehen.  Dass führt somit zur Subventionierung einer Geschäftsform die durchaus Gewinne abwirft, welche jedoch nur deshalb gemacht werden können, weil ein "Rundfunk-Beitrag" per Gesetz eingetrieben wird.  Das öffnet Küngeleien Tür und Tor.  Erst Recht, weil Geschäftsberichte von Firmen (GmbH) NICHT veröffentlicht werden müssen.  Alles in allem fehlt hier eine wirksame Transparenz, beginnend mit den Gehältern und Altersversorgungen von Beschäftigten des ÖRR, die Höhe Aufwandentschädigungszahlungen, die Kosten der Verwaltung, Kosten der Programme, Kosten für Sportrechte, usw..  Man erinnere sich, dass der ÖRR eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und somit quasi "Volkseigentum" ist!  Alleine dieser Umstand rechtfertigt, dass die Miteigentümer wissen sollten was mit Ihrem Eigentum geschieht, welche Kosten und welche Gewinne entstehen, usw..

5.  Es müssen Befreiungsumstände gelten, wenn TV-Sendungen (die ja vorwiegend zur "Unterhaltung") dienen, nach dem Giesskannenprinzip einer Abgabe alimentiert werden sollen.  Erst Recht dann, wenn dies auch durch den Gutachter Prof. Kirchhof, dessen Gutachten ja zur Einführung des Rundfunkbeitrags führte erkannt wurde, dessen Vorbehalte jedoch durch den Gesetzgeber nicht vorsätzlich berücksichtigt wurden.  Daraus folgt notwendigerweise, dass bei einer Nicht-Beachtung wichtiger Teile eines Gutachtens welches zu einem Gesetz führt, dass Gesetz von vorneherein fehlerhaft verfasst und somit ungültig wird. 

6.  Das BVG hat im Mai 2014 den Einfluss von Politikern im Bereich des ÖRR moniert - aufgrund einer Klage, die vor über drei Jahren eingereicht wurde.   Allgemeiner Tenor:  der ÖRR in Deutschland darf nicht zu einem Staatsfunk werden.  Hier muss entgegnet werden, dass mit Einführung des Rundfunkbeitrags ab dem 01.01.2013, welcher aufgrund eines gesetzlichen Zwangs, dem Rundfunkbeitragsgesetz, der ÖRR in Deutschland sehr wohl zu einem Staatsfunk mit staatlich sanktionierter Alimentierung per Zwangsbeitrag, jedoch ohne Verpflichtung zur Abnahme oder Rezipienz, gemacht wurde.  Insoweit sollte darüber nachgedacht werden, den ÖRR aus Steuern zu finanzieren, die nach sozialer Leistungsfähigkeit zu entrichten sind.  Der Einwand der ÖRR wegen fehlender "staatsferne" ist zu vernachlässigen, denn bei der Kirchensteuer funktionieren Einzug und Weitergabe auch.

7.  Der ÖRR ist zu einem medialen Wasserkopf mit Selbstbedienungsmentalität geworden.  Beweis:  er bildet eine eigene Lobby, welche aufgrund eines einzigen Gutachtens den Gesetzgeber dazu bringt ein Gesetz zu erlassen welches die Bürger sozial erdrosselt.  Es fliessen exorbitante Gehälter und Altersversorgungen, welche nicht mit dem Prinzip von Sparsamkeit und Sorgfalt in Einklang stehen oder begründet werden können, und somit auch mit der artgerechten und funktionsfähigen Ausgestaltung des ÖRR nichts mehr zu tun haben.  Das gegenwärtige Ausmaß der Alimentierungen, die nichts mit der direkten funktionsfähigen Ausgestaltung des ÖRR zu tun haben, überschreitet die erträglichen Grenzen sozialer Leistungsfähigkeit der Bürger.  Fazit:  die Akzeptanz des ÖRR hat, ebenso wie die Vertrauenswürdigkeit der Politiker in gesetzgeberischer Funktion, irreparablen Schaden genommen.

8.  Die kürzlich bekanntgewordenen Skandale bei der Manipulation von "Ranking Shows" belegen die Unglaubwürdigkeit von Inhalten der ÖR Fernsehprogramme.  Wenn schon "Ranking-Shows" manipuliert werden, wie sieht es dann bei Nachrichten-Sendungen aus?  Kann man den Bürgern zumuten solche Sender und Programm-Inhalte weiterhin zu finanzieren?

9.  Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Programminhalte (Prinzip der Staatsferne) und somit auch keine Kontrolle über die entstehenden Kosten von Hörfunk- und TV-Programmen, welche jedoch hauptsächliche Auslöser für die finanzielle Belastung aller Bürger sind.  Allerdings hat der Gesetzgeber jedoch sehr wohl einen Einfluss auf die Art und den Umfang der Ausgestaltung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks.  Und genau hier muss endlich eine genaue umfängliche Neu-Definition erfolgen, damit der ÖRR für die Bürger sozial erträglich gestaltet werden kann!  Siehe hierzu auch folgende Arbeitspapiere, deren download als PDF kostenfrei ist:  http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/publikationen/ap_5.php

10.  Eine ÖRR-Zwangsabgabe zu schaffen, die es dem Bürger nicht mehr erlaubt nach eigenem Ermessen am sozialen Leben teilzuhaben und sich so aus für ihn nach seiner sozial Leistungsfähigkeit erschwinglichen Informationsquellen frei zu informieren, statt dessen jedoch massiv in seine Handlungsfreiheit und sein Eigentumsverhältnisse eingreift, ist nicht nur einer Demokratie unwürdig, sie ist grundgesetzwidrig.

11.  Die Rundfunkgebühr war nach EU-Recht und Entscheidung der EU-Kommission eine erlaubte "Alt-Beihilfe" des Staates zum ÖRR.  Mit Umstellung auf den Rundfunkbeitrag, der bekannterweise für diejenigen Bürger, die nicht an der Gesamtveranstaltung "Rundfunk" partizipieren können oder wollen, unsoziale Belastungen und durchaus steuerähnliche Züge im Rahmen des Abgaben-Zwangs darstellt, kann somit keine Alt-Beihilfe geltend gemacht werden, da die Umstellung eine völlig neue Art der Finanzierung darstellt.   Beweis:  die auf der Teilnahme am Rundfunk basierende Rundfunkgebühr wurde als Beihilfe des Staates eingestuft, eine Überprüfung der europäischen Kommission betreffend des Rundfunkbeitrags seit dessen Einführung zum 01.01.2013 ist jedoch nie erfolgt.

12.  Beitrags-Service.  Der Beitragsservice zieht den Rundfunkbeitrag in der Mitte eines drei-Monats-Zeitraums ein.  Im Idealfall begleicht ein Bürger somit die vergangenen anderthalb Monate, gewährt jedoch de facto ebenfalls gleichzeitig ein zinsloses Darlehen für die folgenden anderthalb Monate.  Was mit diesen Geldern geschieht ist mir nicht bekannt, ebensowenig, was mit den bisher bezahlten Überschüssen aus dem Rundfunk-Beitrag geschehen ist.  Wo bleiben diese Überschüsse?  Wer hat Zugriff, wer verwaltet diese Gelder?  Werden diese Beitragsgelder zinsbringend angelegt?  Fehlende Transparenz allenthalben - und genau diese Intransparenz lässt in aufmerksamen Bürgern Misstrauen entstehen.  Falls es dem Gesetzesgeber jemals gelingt einen wirklichen sozialverräglichen ÖRR aufzubauen, das Firmengeflecht innerhalb des ÖRR abzubauen, für Transparenz und somit wieder einer Akzeptanz bei den Bürgern zu sorgen, die Kontributionen der Bürger fair und sozialverträglich gestalten und durch die Finanzämter einziehen, dann könnte man den Inkasso-Dienst genannt "Beitrags-Service", der zum Synonym für Unterdrückung  in Deutschland geworden ist, als überflüssig ansehen und endlich abschaffen.

Fest steht:  Für die eigene Freiheit - und die der kommenden Generationen - muss man heute tätig werden!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

R
  • Beiträge: 1.126
Der Begriff der "Gesamtveranstaltung des Rundfunks" wird vor allem im Zusammenhang mit der Freistellung der Privatsender vom Rundfunkbeitrag bemüht.

Auf diese Weise möchte man sich wohl die lästige Konkurrenz auch noch im Bereich der Kritik an der Haushaltsabgabe vom Hals halten.

Es ist schon ein gewagtes Unterfangen, ausgerechnet diejenigen Unternehmen vom Rundfunkbeitrag von vorneherein freizustellen (da ist keine nachträgliche Befreiung auf Antrag), die auf Gedeih und Verderb auf Informationen aus dieser unerschöpflichen Quelle steter Information (frei zitiert nach Kirchhof) angewiesen sind und Fa. Rossmann, DM und Co. für den Mist blechen sollen, weil Ihnen insbesondere die Richter in Bayern unterstellen, sie hätten ja einen besonderen Vorteil durch den ÖRR im Zusammenhang mit der Betreuung der Kundschaft.

Zitat
...193
Das gilt gleichermaßen für den nicht privaten Bereich, der neben gewerblichen und sonstigen selbstständigen Erwerbstätigkeiten auch Tätigkeiten zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken umfasst. Diesem im weiteren Sinn „unternehmerischen“ Bereich vermittelt der Rundfunk spezifische Vorteile, die nach der Wertung des Gesetzgebers durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag, den die Unternehmer oder die bei ihnen Beschäftigten im privaten Bereich zu entrichten haben, nicht abgegolten sind. Denn für den unternehmerischen Bereich ist bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit eröffnet, dass die Rundfunkprogramme in einer besonderen, die Unternehmenszwecke fördernden Weise genutzt werden, sei es zur Informationsgewinnung, sei es zur (Pausen-)Unterhaltung der Beschäftigten oder Kunden; dabei ist freilich die Nutzungsintensität gegenüber dem privaten Bereich im Regelfall durch die Unternehmenszwecke beschränkt. Hinzu kommt der strukturelle Vorteil in dem oben genannten Sinn, der aus dem Wirken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für den nicht privaten Bereich entsteht...

Aha, Herr Rossmann verwendet also ausdrücklich die abends privat vor dem privaten Fernsehgerät gewonnenen Erkenntnisse, die ganz spezifisch für den Bereich des Einzelhandels von irgendeinem Nachrichtenfuzzi  an ihn herangetragen werden, perfiderweise für sein Geschäft? Oder er sitzt während seiner Geschäftszeit im Büro seines Unternehmens und starrt unentwegt gebannt auf das Fernsehgerät, um gerade vom ÖRR wichtige Informationen für sein weiteres Geschäftsverhalten zu erhalten. Und Rossmann, DM und Co. konnten wohl nur durch den ÖRR im Hintergrund das werden, was sie heute sind?

Die drehen immer mehr ab!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 26
es wird niemand gezwungen TV zu schauen
Im Umkehrschluss heisst das für mich,das mich auch niemand zwingen kann für den Scheiss zu bezahlen.
Ich zahle seit 2008 nichtmehr und habe auch nicht vor das jemals zu tun
Ich könnte mich sogar wegen H4 befreien lassen,aber hier geht es einfach um's Prinzip
Sollen sie kommen.
Was können sie tun? Pfänden?Geht nicht,da ich wie gesagt H4 Empfänger bin
Erzwingungshaft wenn ich die Eidestattliche Erklärung verweigern werde?
Dazu hab ich mich hier schon ausgelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.30.html
Ich sitz das das aus bis zur Rente  und danach liege ich das aus >:D



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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
...
Zitat
...193
Das gilt gleichermaßen für den nicht privaten Bereich, der neben gewerblichen und sonstigen selbstständigen Erwerbstätigkeiten auch Tätigkeiten zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken umfasst. Diesem im weiteren Sinn „unternehmerischen“ Bereich vermittelt der Rundfunk spezifische Vorteile, die nach der Wertung des Gesetzgebers durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag, den die Unternehmer oder die bei ihnen Beschäftigten im privaten Bereich zu entrichten haben, nicht abgegolten sind. Denn für den unternehmerischen Bereich ist bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit eröffnet, dass die Rundfunkprogramme in einer besonderen, die Unternehmenszwecke fördernden Weise genutzt werden, sei es zur Informationsgewinnung, sei es zur (Pausen-)Unterhaltung der Beschäftigten oder Kunden; dabei ist freilich die Nutzungsintensität gegenüber dem privaten Bereich im Regelfall durch die Unternehmenszwecke beschränkt. Hinzu kommt der strukturelle Vorteil in dem oben genannten Sinn, der aus dem Wirken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für den nicht privaten Bereich entsteht...

Aha, Herr Rossmann verwendet also ausdrücklich die abends privat vor dem privaten Fernsehgerät gewonnenen Erkenntnisse, die ganz spezifisch für den Bereich des Einzelhandels von irgendeinem Nachrichtenfuzzi  an ihn herangetragen werden, perfiderweise für sein Geschäft? Oder er sitzt während seiner Geschäftszeit im Büro seines Unternehmens und starrt unentwegt gebannt auf das Fernsehgerät, um gerade vom ÖRR wichtige Informationen für sein weiteres Geschäftsverhalten zu erhalten. Und Rossmann, DM und Co. konnten wohl nur durch den ÖRR im Hintergrund das werden, was sie heute sind?

Die drehen immer mehr ab!


"Spezifische Vorteile"?

Auf die Erklärung zu der verschleiernden Behauptung "spezifische Vorteile" freue ich mich schon jetzt.

Vielleicht in diese Richtung:

Konkurrenzunternehmen B schaltet Werbung bei den ö.-r. Sendern, dadurch wir Rossmann quasi gezwungen auch Werbung zu machen - And the winner is …

Wer bietet mehr?


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