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Autor Thema: Potsdamer Verwaltungsrichter prüfen neuen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 16798 mal)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zitat
hhttp://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind), zudem kann bei Besorgnis der Befangenheit ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden.


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R
  • Beiträge: 1.126
Bei Herrn Eidtner sind schon Interessenverknüpfungen vorhanden:

Evangelischer Rundfunkdienst
Der Evangelische Rundfunkdienst (ERD) produziert kirchliche Sendungen für den öffentlich-rechtlichen und für den privaten Rundfunk.
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den
kirchlichen Sendungen für den Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Neben den Studioproduktionen gehört dazu auch die Organisation von Gottesdienstübertragungen der Landeskirche in Funk und Fernsehen.

Impressum:
Bei der Realisierung wird der Evangelische Rundfunkdienst  unterstützt von:
...
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Pressestelle
Georgenkirchstraße 69/70
10249 Berlin
www.ekbo.de

http://www.rundfunkdienst.ekbo.de/

Zitat
In seiner Kirchengemeinde Moabit West setzt er sich sehr für die Kirchenmusik ein. 

Und damit die nicht nur in den heiligen Hallen ungehört verhallt, bedient man sich freilich gerne des Rundfunks zu Übertragungszwecken......


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Im 16 Jahrhundert wurden viele Katholiken zu Protestanten gemacht, gegen ihren Willen, denn der Wechsel war in der Hierarchie, nicht beim christlichen Volk. Seit dem 19 Jahrhundert wenden sich immer mehr Protestanten zur einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, freiwillig. Jetzt unterstützt die "evangelische Kirche", oder wenigstens einige ihrer Führer, einen Beitragszwang für den Rundfunk. Öffentlich rechtliche Kirche, öffentlich rechtlicher Rundfunk: passt doch zusammen.



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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Mit dem kleinen aber wichtigen Unterschied, daß ich aus der Kirche austreten kann, aus der Gemeinschaft der Wohnungsinhaber nicht - es sei denn, ich möchte zukünftig unter Brücken schlafen...   ???


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

Nos

  • Beiträge: 62
Also bei den Verhältnissen, die hier offen gelegt werden sollten doch die Beteiligten Kläger auf jeden Fall ein Ablehunungsgesuch stellen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

S
  • Beiträge: 550
Zweimal schon, seit ich aus der ev. Kirche ausgetreten bin, hat sich gezeigt, dass dies richtig war:
1. Die verfassungswidrige Weitergabe des Kirchensteuermerkmals an die Banken
2. Verflechtung mit Richtern die natürlich alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abweisen


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