Das bedeutet in kurzen Sätzen, dass wahrscheinlich sämtliche Beitragsbescheide ungültig sind, weil sie nicht der Form entsprechen. Sicherlich werden die das irgendwann korrigieren (Vermutung), aber bis dahin kann man die wenigstens noch etwas ärgern...
Person X hat z.B. Ende Juli seinen Widerspruch gegen den "Gebühren-/Beitragsbescheid" (von Radio Bremen oder "Beitragsservice") geschrieben und leider erst danach von dem Urteil des LG Tübingen erfahren. Aber egal. Anfang August kam dann ein Pamphlet (diesmal vom "Beitragsservice NDR") mit blabla aber keine Bezugnahme zu dem Widerspruch. Jetzt Anfang September kam eine "Mahnung", in der mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht wird und Person X fragt sich, ob hier nicht schon der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist... Sollte Person X das vielleicht mal von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen?
Jedenfalls ist Person X, die das Urteil des LG Tübingen mal mit seinem laienhaften Verständnis mit dem Bremischen VvG (hier zu finden
https://bremen.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-brvwvfg-name-inh) "abgeglichen" hat, jetzt erstmal in freudiger Erwartung des Gerichtsvollziehers, denn auch der "Gebühren-/Beitragsbescheid" von Radio Bremen, bzw. "Beitragsservice" entspricht nicht den Anforderungen des Bremischen VvG und stellt somit keinen rechtsgültigen Verwaltungsakt dar.
Die Mahnung könnte dazu führen, dass Person X nun glaubt Eilrechtschutz beantragen zu müssen, aber als aufmerksamer Leser dieses Forums ist Person X natürlich klar, das der Beitragsservice genau DAS von Person X erwartet, um Kosten zu produzieren und Person X zu zermürben. Also wird Person X erstmal seelenruhig abwarten und hoffen, dass sich mal ein Gerichtsvollzieher verirrt, der versucht einen nicht rechtsgültigen Verwaltungsakt zu vollstrecken.
Person X wundert sich übrigens, dass noch keine großen Meldungen in den Medien aufgetaucht sind, die auf die zahlreichen ungültigen "Verwaltungsakte" hinweisen... Sind wohl zu sehr mit Säbelrasseln und Kriegspropaganda beschäftigt...
Apropos...
Person X hat in der bremischen Verfassung noch den Artikel 19 entdeckt:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.
Nun fragt sich Person X natürlich, wie die Mitbürger sinnvoll auf ihre Widerstandplicht hingewiesen werden können? Ist es nicht langsam mal Zeit lautstark auf die Straße zu gehen? Diese ganze juristische Geplänkel ist ja schön und gut, aber das kann doch nicht alles sein?
WIR SIND DAS VOLK!!!