Person A wird gegen den auf 01.08.2014 datierten und am 15.08.2014 zugestellten Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und auf den Beschluss des LG Tübingen verweisen.
Demnach ist der zugestellte Bescheid wegen eklatanter Formfehler nichtig und die darin enthaltenen Forderungen unwirksam. Mehr wird Person A nicht schreiben, da nicht notwendig.
Die Konsequenz wird sein, dass die LRA einen neuen rechtsgültigen, beglaubigten und mit Zustellungsnachweis versehenen Beitragsbescheid schicken wird, dem dann nach Roggis Entwurf widersprochen wird.
Von der Alternative einiger Forumsmitglieder, die offensichtlich eh nicht klagen und nur die Zeit bis zum GV aussitzen wollen, hält Person A nichts.
Person A wird auf jeden Fall den Klageweg beschreiten. Sollte ich etwas an meiner Vorgehensweise übersehen oder vergessen haben, bitte ich um kurze Info.
danke
Conchilli