"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09

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unGEZahlt:
Edit "Bürger":
Aus der Aktion TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice erwuchs dieser interessante Schriftverkehr, welcher wegen seiner eigenständigen Bedeutsamkeit aus dem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurde.
Der SWR-Justitiar Herr Dr. Eicher wird um Stellungnahme gebeten zu seiner aus dem Jahre 2009 stammenden äußerst skeptischen Beurteilung einer pauschalen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.

Ebenfalls interessant in dieser "Reihe":
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

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--- Zitat von: seppl am 02. August 2014, 09:59 ---Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

--- Ende Zitat ---

Anfragen per E-Mail sind dann natürlich auch möglich.
Und dazu noch kostenlos.

Jetzt habe ich diese Anfrage eben an info@swr.de gesendet:

--- Zitat ---Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Dr. Eicher / SWR-Justiziar

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

sicher können Sie sich noch an Ihren Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009, erinnern.
Ein Zitat daraus war:

--- Zitat ---Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.
--- Ende Zitat ---

Aus welchem Grund unterstützen Sie dann nun plötzlich die
- sogar noch durch Sie selbst erkannte -
Grundgesetzwidrigkeit der 2013 eingeführten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
--- Ende Zitat ---


(Wie ich diese Person einschätze, wird sie aber natürlich kneifen.
Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, auf diese berechtigte Frage doch eine Antwort zu erhalten,
würde ich sie natürlich dann reinstellen.)



EDIT: Eingangsbestätigung kam umgehend:

--- Zitat ---Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Südwestrundfunk. Wir werden sie so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an die zuständige Redaktion weiterleiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der vielen Zuschriften, die uns täglich erreichen, nicht alle eingehenden Mails beantworten können.

Ihre Meinung ist uns wichtig, deshalb wird auch jede einzelne Zuschrift inhaltlich festgehalten.

Pressemitteilungen und Veranstaltungstipps senden Sie bitte direkt an die zuständigen Redaktionen.

Informationen über unsere Geschäftsbereiche, die Standorte und Ansprechpartner des SWR finden Sie in der Broschüre "Zahlen Daten Fakten".
Sie können sie im Internet unter folgender Adresse herunterladen:
http://www.swr.de/unternehmen/presse/download-links/-/id=4224/nid=4224/did=9491506/mri4aj/index.html


Sollten Sie im Moment eine Angabe nicht finden, die Sie dringend benötigen, so wenden Sie sich gerne noch einmal an uns (info@swr.de).

Unaufgefordert eingesandte Newsletter, Spam- und Werbemails werden ungelesen gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hörer- und Zuschauerservice Stuttgart

Südwestrundfunk
70150 Stuttgart
--- Ende Zitat ---

unGEZahlt:
Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage (siehe oben) geantwortet:


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.08.2014, auf die ich gerne antworte:

Im Jahre 2009 wurde diskutiert, ob man die Rundfunkfinanzierung geräteunabhängig als Sonderabgabe ausgestalten kann. Darauf habe ich mich in meinem damaligen Aufsatz ausdrücklich bezogen und Zweifel geäußert, ob die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe" erfüllt wären.

Diese Zweifel wurden durch das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof im Jahre 2010 bestätigt:
"Die Sonderabgabe kommt zur Finanzierung des Rundfunks nicht in Betracht" (vgl. Gutachten von Prof. Kirchhof bei ARD.de, S.36). Im gleichen Gutachten kommt Herr Prof. Kirchhof zum Ergebnis, dass eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung über einen "Beitrag" möglich ist. Dies wurde durch das nachfolgende Gutachten von Herrn Prof. Kube und inzwischen auch durch die Urteile der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt.

Ich sehe mich daher in meiner damaligen Einschätzung bestätigt.

Der Gesetzgeber hat die Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern als Beitrag ausgestaltet. Dies ist - juristisch gesehen - ein ganz gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar unterstellt, gibt es daher nicht. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher
--- Ende Zitat ---

Fuuuuu:

--- Zitat von: unGEZahlt am 05. August 2014, 15:23 ---Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:

--- Zitat --- [...] Der Gesetzgeber hat die Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern als Beitrag ausgestaltet. Dies ist - juristisch gesehen - ein ganz gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar unterstellt, gibt es daher nicht. [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Interessant. Gib dem Kind einen anderen Namen und schon ist alles in Butter.

PersonX:
Da haben wir doch Glück, dass es keine Sonderabgabe ist, sondern ein Beitrag schließlich muss dieser doch noch ein paar Bedingungen erfüllen. Zum einen muss ja die besondere Gegenleistung definiert sein, und auch noch beschreiben, welche unmittelbaren Vorteil der Beitragszahler davon hat. Bei einer

Sonderabgabe wäre das ja vielleicht anders, Puh nochmal Glück gehabt. Auch haben wir wahrscheinlich Glück, das es keine Steuer ist. Bleibt es also dabei, das es weiterhin als Beitrag bezeichnet wird, na dann. Angriff auf die Punkte konzentrieren, welche so wichtig sind, dass eine Beitragsforderung gültig oder besser auch ungültig werden lässt. Wenn also den Klägern es möglich ist nachzuweisen, dass diese Beitragsforderungen formal nicht gültig sind, ist es hinfällig mit dem BS und den Rundfunkanstalten.

Viktor7:
Herr Eicher sagte genau:


--- Zitat ---http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”
--- Ende Zitat ---

Die Mitarbeiterzahl als Kriterium schwankt und ist schwer zu verifizieren, unabhängig wie das Kind bei Bedarf genannt wird. Herr Eicher spricht eindeutig von einer Sonderabgabe, auch wenn sie dem Volk als Beitrag verkauft wird. Der Rundfunkbeitrag erfüllt bloß nicht die typischen Eigenschaften der Sonderabgaben UND der Beiträge.


Creifelds RECHTS-WÖRTER-BUCH 10 Auflage 1990

"Beiträge (öffentliche) sind eine Unterart der öffentlichen -> Abgaben. Man versteht darunter Geldleistungen, die dem einzelnen im Hinblick auf eine besondere Gegenleistung des Beitragsberechtigten auferlegt werden. … Praktisch sehr bedeutsame B. sind z.B. die sog. Anliegerbeiträge, die als Erschließungsbeiträge im Baugesetzbuch geregelt sind …"

Besondere Gegenleistung:

* Abpressen der finanziellen Mittel in Höhe von 54 €/Quartal, unabhängig der eigenen Leistungsfähigkeit und damit Untergrabung der eigenen Wahl der Quelle. Die zusätzlichen Kosten für ÖRR, neben den Ausgaben für Internetzugänge, Geräte, Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien sowie Ausgaben für laufende Kosten sprengen die finanziellen Möglichkeiten,
* Aufdrängeln nicht gewünschter Leistung durch Zwangszahlungen/Kopfsteuer bei Singles,
* Finanzierung der Zusatz-Renten bei ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF,
* Zwang zur Finanzierung der Gesundheitsschädigung durch TV Sendungen,
* Zwangssubventionierung eines bestimmten Anbieters,
* Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangssubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen, Umformulierungen und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.
Diese  "besondere Gegenleistung" untergräbt die schon mehrfach erwähnten Grundrechte.

Weitere Details über die angeblichen Vorteile:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432


--- Zitat von: unGEZahlt am 05. August 2014, 15:23 ---Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:


--- Zitat ---... Gerne stehe ich für weitere Rückfragen
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Dann sollten wir unbedingt gut durchdacht weiter nachfragen. ;)

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