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Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09

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drboe:
Um den sogn. Beitrag anzugreifen, den Herr Eicher so vehement vertritt, sollte man nicht versäumen, dem ein von der ARD in Auftrag gegebenes Gutachten entgegen zu halten. Siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg146128.html#msg146128
bzw. direkt unter
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936

Verfasser des Gutachtens war Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.), Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster.

Da heisst es u. a.


--- Zitat von: Prof. Jarass ---Will man daher eine Abgabe einführen, die nicht an das Bereithalten von Rundfunksempfangsgeräten und damit an die Möglichkeit der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme anknüpft, gleichwohl aber unmittelbar den Rundfunkanstalten zufließt, dürfte nur eine nicht-steuerliche Abgabe in Betracht kommen. (S. 42)
Fussnote dazu: Für eine Einstufung als Beitrag dürfte die potentielle Gegenleistung zu schwach ausfallen.
--- Ende Zitat ---

Dann läuft die Argumentation wie folgt: keine Gebühr, keine Sonderabgabe, Gegenleistung für Beitrag zu schwach (= eher kein Beitrag). Dann bleibt als einzig verbleibender Typ der Abgabe die Steuer. Die aber durften die Ministerpräsidenten der Länder gemäß der Finanzordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht verabschieden. Der Beschluß, eine Steuer unter falschem Etikett zu verabschieden, war demnach verfassungswidrig.

M. Boettcher

Bürger:
Querverweis auf folgende Dissertation ;)
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
mit dem Fazit, dass der sog. "Rundfunkbeitrag" weder Beitrag im beitragsrechtlichen Sinne noch Steuer ist,
sondern eine verfassungswidrige Sonderabgabe.

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