@ nie mehr GEZ...
letzteres habe ich mir gleich mal gespeichert und ausgedruckt.
Hm. wenn "Die" Schlau werden werden sie vielleicht diese Form und Inhaltsfehler ausbügeln.
Siehe Fazit:
da sollen dann auch vollständige Unterschriften drunter sein.
Das bezweifle ich allerdings, dass "Sie" das nachholen werden.
Denn, damit lassen "Sie" sich später greifen!
Also sehe ich da eine gute Perspektive auf Formfehler zu schauen.
Hier nochmal das Fazit: wie im LInk:
""""""""Fazit
Das Landgericht stellte folgende Bedingungen auf, damit ein Vollstreckungsersuchen Erfolg haben kann: Zunächst müsse ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt vorliegen, der die Beitragspflicht und die Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. Zudem müsse in dem Bescheid der Beitragsgläubiger namentlich umfassend und korrekt sowie die Rechtsgrundlage angegeben werden. Ferner dürfe nicht die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen. Dieser Bescheid könne dann als Grundlage für das Vollstreckungsersuchen dienen, welcher wiederum gesiegelt und unterzeichnet werden muss.""""""
MM