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Autor Thema: Ich blick nicht durch  (Gelesen 5392 mal)

P
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Ich blick nicht durch
Autor: 01. August 2014, 14:44
Hallo,
ich habe jetzt sehr lange hier gelesen, aber wenn ich ehrlich bin, werd ich nicht ganz klug draus. Ich habe bis jetzt auf die Infoschreiben des BS nicht reagiert. Jetzt habe ich allerdings einen Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten (dat. 04.07) und muß jetzt reagieren.
Ich hätte gedacht ich finde hier eine einheitliche empfohlene Vorgegensweise, aber irgendwie auch nicht mehr als zu Anfang was ich machen soll.


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C
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Re: Ich blick nicht durch
#1: 01. August 2014, 15:07
Ist bei der Vielzahl der Ansätze und Meinungen dazu auch nicht wirklich einfach.
Du mußt dir genau überlegen, aus welchen Gründen du die Zahlung ablehnst. Dann kannst du dich hier schon sehr gut einiger Texte und Formulierungen bedienen, um deinen Widerspruch zu Papier zu bringen. Das ist die eigentlich Arbeit an der Sache, jedenfalls für mich. Ich selbst habe auch noch keine klare Linie, nur eine Sammlung interessanter Ansätze und Argumente, die zu meinem Widerspruch passen.
Natürlich muß man auch immer sehen, ob die angeführten Gründe überhaupt Aussicht auf Erfolg haben. Das ist wohl am Ende das Wichtigste an der Geschichte. Was die Sache nicht gerade erleichtert ist die Aussicht, daß die Klugen Gedanken bei der 1. Verhandlung vom Richter weggewischt werden.
Ich bin leider kein Jurist, sonst würde ich hier richtig Gas geben. Ich verstehe nicht einmal, warum man bei einem Verstoß gegen die Grundrechte nicht vor dem zuständigen Gericht klagen kann, sondern sich durch irgendwelche Instanzen klagen muß.


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Re: Ich blick nicht durch
#2: 01. August 2014, 15:32
Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob ich unter Vorbehalt zahlen soll oder nicht.


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S
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Re: Ich blick nicht durch
#3: 01. August 2014, 15:48
Und was hast du davon? Wenn die GGWidrigkeit durch das OVG bestätigt wird, musst du dein geld zurückklagen, freiwillig wird dir der BS kein Cent erstatten. Woher auch, die Kohle ist doch längst auf den Konten der Intendanten :)


Hierzu gibt es im Forum einen entsprechenden Beitrag, ich denke Bürger kann dir dazu weiterhelfen ;)


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Re: Ich blick nicht durch
#4: 01. August 2014, 16:13
Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob ich unter Vorbehalt zahlen soll oder nicht.
Hierzu gibt es im Forum einen entsprechenden Beitrag, ich denke Bürger kann dir dazu weiterhelfen ;)

...jaja, Ihr Guten - schon zur Stelle ;)

Es gibt aber auch eine geradezu "wundersame" Suchfunktion im Forum... :police: ;)

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

...all das findet sich auch in der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
...die vielleicht etwas "erschlagend" wirkt, in die man sich aber dennoch eingehend einlesen und welche man verinnerlichen sollte, um das Konstrukt & Prozedere zuhnehmend besser zu verstehen :)


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Re: Ich blick nicht durch
#5: 02. August 2014, 01:47
Jetzt habe ich allerdings einen Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten (dat. 04.07) und muß jetzt reagieren.
Ich hätte gedacht ich finde hier eine einheitliche empfohlene Vorgegensweise, aber irgendwie auch nicht mehr als zu Anfang was ich machen soll.
Ich habe mit selbem Datum auch den Beitragsbescheid bekommen. Dank deines Threads wurde ich daran erinnert, dringend den Widerspruch, den ich neulich geschrieben habe, auch mal abzuschicken. Ich habe mir dafür (und für ein paar andere Dinge) extra einen neuen funktionierenden Drucker gekauft - Und das finanziert vom gesparten Rundfunkbeitrag. Ab September bekomme ich endlich Hartz IV und dann können die von mir eh nichts mehr offiziell verlangen. Ich werde natürlich sofort die Abmeldung rausschicken, sobald ich den Bescheid vom Jobcenter habe. Gekündigt habe ich damals meinen Job, weil ich eh Schulden habe bei diversen Banken und das mit dem Rundfunkbeitrag mir den Rest gegeben hat, dass ich mich vom SYSTEM verabschiedet habe.


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Re: Ich blick nicht durch
#6: 02. August 2014, 07:55
@abgezockter1984
"Herzlichen Glückwunsch" zum bevorstehenden Einstieg in die Hartz IV Welt .
Darauf kannst du mächtig stolz sein , besonders wenn man es gezielt darauf anlegt.
Das mit dem Rundfunkbeitrag gibt auch vielen anderen den Rest , nicht nur dir allein.
Zu deinen Schulden : Genommen hast du das Geld gern , um unterem deiner Spielleidenschaft zu frönen.
Diese Schulden bei gleich mehreren Banken ehrenhaft begleichen kannst und willst du aber nicht ,
besser verabschiedest du dich aus dem System. Einfach nur jämmerlich..
Das System soll dich aber bald mit durchfüttern , auch auf Kosten von anderen hier im Forum.
Lieber weiterhin nehmen als bereits genommenes erst mal zurück geben... "gesunde" Einstellung
Im übrigen kann man nicht nur mit Glücksspiel Geld verdienen , manchmal funktioniert es auch mit Arbeit.
Nur läuft diese einem nicht hinterher und wird auch nicht immer bis vor die bequeme Haustür getragen.



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Re: Ich blick nicht durch
#7: 05. August 2014, 20:01
Woher weisst du denn dass er Spielsüchtig ist? Nunja egal.

Zurück zum Thema:

@Threadersteller
Ich hatte ein ähnliches Problem. Im Endeffekt habe ich es auch nicht verstanden, aber je mehr man liest (ja ich habe es auch nicht gern gemacht) desto schlauer wird man.
Das Hauptproblem an der ganzen Sache ist, man weiß noch nicht wirklich welche Methode die richtige ist.
Es sind alles Ratschläge, aber bislang hat denke ich noch keine richtig funktioniert bzw. es wird alles raus gezögert.
ich freue mich auch auf den Tag wo es so eine Anleitung geben wird. Ich bin leider noch nicht gebildet genug da was auf die Beine zu stellen.



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Re: Ich blick nicht durch
#8: 05. August 2014, 20:07
Ich hätte gedacht ich finde hier eine einheitliche empfohlene Vorgegensweise, aber irgendwie auch nicht mehr als zu Anfang was ich machen soll.
Das Hauptproblem an der ganzen Sache ist, man weiß noch nicht wirklich welche Methode die richtige ist.
Es sind alles Ratschläge, aber bislang hat denke ich noch keine richtig funktioniert bzw. es wird alles raus gezögert.
ich freue mich auch auf den Tag wo es so eine Anleitung geben wird.
Ich bin leider noch nicht gebildet genug da was auf die Beine zu stellen.

Es geht hier weniger um "Empfehlungen", "Ratschläge" oder "Anleitungen" (das Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung bieten!).

Es geht vielmehr darum, was der reguläre, "offizielle" Weg ist...
...und dieser ist zwischenzeitlich kompakt (und doch wiederum umfangreich) hier zusammengefasst ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Wünsche angenehme Lektüre und gute "Unterhaltung" ;)


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Re: Ich blick nicht durch
#9: 05. August 2014, 20:24
Woher weisst du denn dass er Spielsüchtig ist?
Ich behaupte nicht irgendetwas , damit hat er sich vor geraumer Zeit selbst geoutet und war auch noch stolz darauf. Angeblich wären Spielschulden Ehrenschulden !?  Die Bank , die er dafür angebettelt hat ,soll also darauf sitzen bleiben. Hat er vielleicht die Weisheit gepachtet und alle anderen sind doof ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=5255;area=showposts;start=15


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Re: Ich blick nicht durch
#10: 05. August 2014, 20:37
@all

Bitte beim Thema bleiben, das da lautet
"Ich blick nicht durch"

Das gez-boykott Team behält sich ausdrücklich vor, themenfremde Kommentare regelgemäß zu löschen oder zu kürzen.
Danke für Euer Verständnis und Eure Mitwirkung!


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