Für 105 Euro bekommt man eine Klageabweisung in der ersten Instanz und muss zusätzlich die 300 Euro trotzdem zahlen. Nur wenn am Ende das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen sollte, kann die Klage Geld sparen.
Wenn man nach einem Urteil der ersten Instanz weiterklagt, ist doch der Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Erst wenn man das Urteil nicht weiter anfechten will, ist alles verloren.
Dennoch, um es deutlich zu machen:
Die meisten Klagen ohne Erfolg waren Klagen gegen Argumente wie Steuern, wozu die Länder keine Kompetenz hätten. Diese Klagen wurden verloren, weil diese "Urteile der Schande", wie Mickschecker sie so schön nennt, nicht vor dem Bundesverfassungsgericht gefällt wurden. Es sind noch keine Urteile gefällt worden bezüglich der Grundrechte. Artikel 3 ist am Rande behandelt worden, aber nicht "Vollumfänglich". Nun laufen schon etliche Klagen, irgendwann werden auch Klagen verhandelt, die sich gegen die Grundrechtsverletzungen richten. Darüber kann ein Verwaltungsgericht nicht entscheiden, das ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Ich habe, wie viele andere auch, ein Jahr Vorlaufszeit mit meinen Widersprüchen. Wer jetzt anfängt mit Widerspruch und Klage, sollte ein Jahr nach mir vor dem Richter stehen. Auch das wird nicht passieren, egal ob ich gewinne oder verliere, andere brauchen nicht klagen, das Urteil ist bindend für alle. Wenn ich gewinne, haben alle gewonnen, wenn ich verliere, haben alle verloren. Das Risiko, welches man eingeht, sind 105 Euro. Es muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder nicht, in einem halben Jahr hat man bis dahin 107,88 Euro an BS gezahlt, das kann auch in die Klage investiert werden.
Und sei dir gewiss, ich kämpfe mit harten Bandagen, die Klage muss gewonnen werden.