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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch Juli 2014  (Gelesen 11276 mal)

S
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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#15: 04. August 2014, 12:57
Schon lustig, ... vom Grundgesetzt geschrieben, und die RA hat ebenfalls von Grundgesetzt gefaselt ^^ :)

Dieser Brief ist reine Information und nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. Ich nehme an, die RA wollen die sofortige Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheides vermeiden und hoffen, mit nichtssagenden Informationen und Hinhaltetaktik die Leute, die weniger informiert sind und "mitschwimmen" auszusieben, um eine bessere Statistik bezüglich der Akzeptanz erhalten.

Kurz gesagt: Den Inhalt dieses Briefes getrost ignorieren und abheften. Ab jetzt heisst es warten.


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#16: 04. August 2014, 15:46
Also sollte Person A da auch nicht nochmal nachhaken, sondern erst auf einen erneuten Beitragsbescheid warten und dann zu reagieren?!


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B
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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#17: 04. August 2014, 15:50
Nachhaken auf keinen Fall. Jegliche Korrespondenz mit dem BS außer der der sein muss, ist reine Zeitverschwendung. Sofern keine Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben enthalten ist, haben die Textbausteine null komma null Aussagekraft. Wie schon oft im Forum erwähnt, scheint der BS bzw. die Rundfunktanstalten auf Zeit zu spielen, da der Widerstand gegen diesen "gesamtdemokratischen" Beitrag von Tag zu Tag größer wird.


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#18: 04. August 2014, 16:26
Super, das wollte ich hören. Vielen Dank und keep on fighting  (#)


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#19: 14. August 2014, 16:54
Hallo liebe GEZ-"Freunde",

nach dem Widerspruch und dem absolut nichtssagenden Antwortschreiben (auf den Widerspruch wurde im Grunde nicht eingegangen, siehe Seite 1 letzter Post) hat Person A gestern wieder eine Mahnung bekommen. Diese ist wieder mal auf den Monatsanfang datiert, aber erst gestern zugegangen.

Darin wurde eine Frist bis Morgen gesetzt nochmals zu zahlen.

Vom Gefühl her würde ich Person A raten, jetzt darauf nochmal zu reagieren und eine "richtige" Antwort auf den Widerspruch einzufordern bzw. eine Stellungnahme zu dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.

Oder was würdet Ihr machen?

Grüße
Necro


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#20: 15. August 2014, 16:10
Hallo Necromant!

Person F hat letzte Woche ein Schreiben mit dem exakt selben Wortlaut bekommen.
Allein der ganze zweite Absatz mit den "Drohungen" gemahnt an eine Schutzgelderpressung der Mafia. Irgendwie musste Person F über diese "Mahnung" nur noch lachen, weil genau mit so etwas gerechnet wurde.
Reagieren wird Person F erst, wenn ein rechtskräftiges Widerspruchsschreiben auf den Widerspruch (abgesendet vor etwa einem Monat) erhalten wird (Klage). Bis dahin einfach Füße stillhalten. So wie es aussieht, kann da locker ein halbes Jahr ins Land streichen.

Alles Gute!


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#21: 15. August 2014, 16:31
Gut, dann sollte Person A da auch einmal abwarten und schon mal einen erneuten Widerspruch auf etwaige weitere Beitragsbescheide vorbereiten.


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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#22: 15. August 2014, 16:37
Ah, mir ist gerade noch eingefallen: Hat Person A beim Widerspruch auch gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung bis Beendigung des Verfahrens bei der Landesrundfunkanstalt gestellt? Wenn nicht, sollte Person A das schleunigst nachholen.



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Nos

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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#23: 15. August 2014, 16:54
Hallo zusammen,

eine weitere fiktive Person scheint Empfänger eines fiktiven Schreibens geworden zu sein. :D
Es scheint sich um eine Antwort auf einen Widerspruch zu handeln, die jedoch keine Rechtsbelehrung enthält.
Der Baukastentext scheint allerdings neu zu sein, vll. interessiert es ja jemanden...
(Und immerhin das erste Schreiben, das nicht rückdatiert war.)

Interessante Praxis, schreiben grundsätzlich mit Seite 2 beginnen zu lassen.

Ach ja, und "Grundgesetz" können die wohl auch nicht schreiben... oh Wunder.


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

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Re: Antwort auf Widerspruch Juli 2014
#24: 15. August 2014, 20:52
@Fynyr: Die Aussetzung des Vollzugs wurde beantragt. Siehe das Schreiben auf der ersten Threadseite (unten).


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