Kann man in jedem Bundesland Wiederspruch gegen eine unrecht mäsige Zahlungsaufforderung (mit Rechtsbelerung ) einlegen ?
Nein. Die 1...2...3(?) Ausnahmen kenne ich nicht.
Dazu muss man aber wissen, dass das Widerspruchsverfahren lediglich einem Klageverfahren "vorgeschaltet" ist, wohl um die Gerichte zu entlasten und der öffentlichen Stelle Gelegenheit zu geben, erst einmal ihr eigenes Handeln selbst zu überdenken.
Im Falle des Rundfunkbeitrags ist das zu 99% ein Alibi-Verfahren, da es weniger um die Bescheide als vielmehr um die verfassungswidrige Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" geht.
In den
o.g. Ausnahmefällen wäre - um gegen die Bescheide vorzugehen - ohne Zwischenschaltung eines Widerspruchsverfahrens
*direkt* Klage gegen die Bescheide zu erheben.Dies müsste dann so auch aus der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids hervorgehen.
So jedenfalls mein Verständnis aus den mir bisher zugänglichen offiziellen Quellen.