Hallo zusammen,
Person A hat nun den ersten Beitragsbescheid des NDR erhalten. Da Person A momentan nicht die Energie und Zeit aufbringen kann, einen Widerspruch zu verfassen und den Rechtsweg zu gehen, überlegt sie, wie man das kleinere Übel wählen kann, und zwar indem Person A die Adresse, für die der Beitragsservice Gebühren verlangt, als Betriebsstätte angibt (was aus beruflicher Hinsicht möglich wäre) und damit lediglich einen ermäßigten Beitrag zahlt. Ist das überhaupt möglich, wenn Person A an dieser Adresse gemeldet ist? Ließe sich dem BS gegenüber als Wohnsitz eine alternative Adresse angeben, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird, auch wenn Person A dort nicht gemeldet ist?
Viele Grüße!
bluejean