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  • Massenverfahren vor dem VG Potsdam: 19. August 2014

Autor Thema: Massenverfahren vor dem VG Potsdam  (Gelesen 68850 mal)

C
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#75: 19. August 2014, 21:51
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.

Es wird ja unterstellt, daß jeder im Einwirkungsbereich des ÖRR einen "strukturellen Vorteil" erhält, auch ohne ein Fernsehprogramm zu schauen. Was genau dieser Vorteil ist, wurde bisher nicht näher erläutert. Umso interessanter, wenn ein Richter das Fernsehnagebot der ÖRR als Quatsch bezeichnet - jedenfalls kann man das aus o.g. Aussage schliessen.


VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62491.html#msg62491

Dort fragt Richter Bostedt:
" Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts.

 


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

D
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#76: 19. August 2014, 22:04
Eben.

Wenn also der "strukturelle Vorteil" aus der Teilnahme am Blödfunk nicht definiert ist (oder definiert werden kann), jedoch trotzdem de facto eine Enteignung stattfindet - wie kann so etwas (auf Dauer) rechtens sein?

Gruß!

D61



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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

T
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#77: 19. August 2014, 23:10
Die heutige Verhandlung in Potsdam hat sich leider als die zuvor befürchtete Farce erwiesen. Nach knapp 2 Stunden Beratungszeit könnte die zuständige Kammer 9 Klagen mit teils unterschiedlichen Begründungen allesamt abweisen. Ein Kläger und zwei Anwälte haben die Urteilsverkündigung gar nicht mehr abgewartet, da das Ergebnis ohnehin festzustehen schien.

Angesichts der heutigen Verhandlung fällt einem nur der bekannte Kommentar anlässlich der bisherigen Rundfunkurteile ein: "einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich".

Diese Schauprozesse sollen offenbar weitere potentielle Kläger vom Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag abschrecken, doch wird im Gegenteil die Empörung weiter wachsen. Mit solchen Urteilen wie dem heutigen wird die Glaubwürdigkeit der Justiz Schaden nehmen, dies haben die Richter der 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam mit zu verantworten.



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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#78: 20. August 2014, 01:47
Das Argument „Ein Vertrag darf nicht zu Lasten Dritter geschlossen werden“ greift in diesem Fall nicht, denn der RBStV ist ein Landesgesetz (heißt nur Vertrag). Und bei Gesetzen werden Dritte nicht gefragt ob sie Unterschreiben wollen.

Zur der Thematik (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) empfehle ich Dir diesen Artikel:
http://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/#more-1598

Der Rest kommt mir irgendwie bekannt vor: Heimat und Recht?   ;D


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#79: 20. August 2014, 09:07
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde

Warten wir mal die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab. Da wird es wahrscheinlich mehr zu lachen geben als beim Lesen des Urteils aus Bayern oder dem Kirchhof-Gutachten.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#80: 20. August 2014, 09:15
Der Vorsitzende Richter meinte .... Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ist das etwa der Quatsch, der uns alllen den individuellen/strukturellen Vorteil bringt?
Oder ist das mit dem ominösen Vorteil auch alles nur Quatsch?

Welcher vernünftig denkende und handelnde Mensch zahlt denn für "Quatsch", den er sich nicht einmal ansieht?

Warum klagt er der Richter denn nicht selber gegen den Verblödungsbeitrag. Mich macht es stutzig, dass intellektuelle Typen wie er sich das gefallen lassen. Er ist in der evangelischen Kirche engagiert, organsiert Kirchenmusik und hat vermutlich aus beruflichen und privaten Gründen nicht einmal die Zeit, sich den "Quatsch" anzutun. Aber er hält die Füße still.

Ist mir einfach unverständlich.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#81: 20. August 2014, 09:22
Bei einer (vermutlich) R2-Besoldung muss er sich um 17,98 EUR p.M. auch nicht kümmern. (So könnte er es z.B. subjektiv sehen).

Bei den schriftlichen Urteilen sollten wir uns neben Benjamins Fall insbesondere auch das Urteil aus dem Fall ansehen, der durch RA Koblenzer vertreten wurde. (Schon mal das Aktenzeichen lt. Terminsaushang: 11 K 4237/13 )


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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  • Beiträge: 1.126
Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#82: 20. August 2014, 09:22
...
-Typisierung: Vom vorsitzenden Richter wurde §43 Weingesetz angeführt, hier geht es um eine (sicher wie die CMA ebenfalls überflüssige) Abgabe an den Deutschen Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds).

Den vom Bundesverfassungsgericht gekippten Kohlepfennig hat er nicht zufällig auch noch erwähnt?

siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html

...
-Verschlüsselung: Gebetsmühlenartig faselt der RBB von der Gesamtveranstaltung Rundfunk und der völligen Unmöglichkeit die tatsächliche Nutzung zu kontrollieren (befinden sich mental in den 50'ern)

Das kann man ganz gezielt am Beispiel Österreichs (auch ÖRR) und des Bezahlsenders Sky widerlegen. Blöd nur, dass sich die Sender immer wieder auf den Stuß berufen, den man beim Bundesverwaltungsgericht eingetütet hat und der in einer Entscheidung zur Nichtannahme beim BVerfGer leider wiederholt wurde. Dass die Sperren nämlich umgangen werden könnten und außerdem der Rundfunk, da ÖR, immer und jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen müsse.

Das aber kann sich für einen klar denkenden Menschen wohl kaum auf Grill- und Kochshows oder Dauerwerbesendungen wie Wetten, dass....? beziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2016, 03:04 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#83: 20. August 2014, 09:29
...

Es geht aber noch weiter. Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, damit jeder sein eigenes Verhalten darauf ausrichten kann. Diese Wichtige Regel hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgelegt:

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Da im 15. Runfunkbeitragstaatsvertrag nichts derartiges geregelt wurde, ist dieser alleine schon wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit nichtig und ungültig. Das sollte eigentlich ausreichen, um sich vom ÖRR und dem Zahlungszwang lossagen zu können. Man muss immer deren gesetzlichen Grundlagen einfordern, auf welcher der Beitragservice handelt. Das hab ich gemacht, jedoch keine Antwort erhalten, die schicken mir munter Beitragsbescheide weiter. Den jüngsten habe ich erst vor 2-3 Tagen erhalten, nun besitze ich aber Kenntnisse, die ich bei meinem letzten Schreiben an den ÖRR noch nicht bessen hatte. Mal sehn, obs was bringt...

Und dann wird das ganze noch fröhlich weltweit erweitert, indem die Verfassungsrichter in Bayern von jedem, der sich im Einwirkungsbereich des ÖRR befindet, diese Zahlung fordern. Und da sind die grünen Männchen, die vom Mars aus diese Farce mitverfolgen, noch gar nicht einbezogen. Vermutlich aber haben wir es gerade wegen des ÖRR bisher nicht mit einer Invasion zu tun gehabt. Die haben Angst, dass sie dann für den Schrott auch blechen müssen.


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#84: 20. August 2014, 09:32
Bei einer (vermutlich) R2-Besoldung muss er sich um 17,98 EUR p.M. auch nicht kümmern. (So könnte er es z.B. subjektiv sehen).

Bei den schriftlichen Urteilen sollten wir uns neben Benjamins Fall insbesondere auch das Urteil aus dem Fall ansehen, der durch RA Koblenzer vertreten wurde. (Schon mal das Aktenzeichen lt. Terminsaushang: 11 K 4237/13 )

Danke für den Hinweis!


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#85: 20. August 2014, 10:19
Anscheinend wurde der sehr wichtige Beitrag von Shanks, den Rochus bereits auszugsweise zitiert hat, gelöscht. Das ist sehr schade.

Auch wenn dieser für die Allgemeinheit gerne als Verschwörungstheorie abgetan wird, so enthielt er zumindest im ersten Teil sehr viele Wahrheiten, die auch zweifelsfrei beweisbar sind und durchaus beim Klageweg in Betracht gezogen werden könnten.

Da diese Chance nicht gewährt wurde, ist dies leider ein Minuspunkt für die Moderation dieses Forums. Es wäre professioneller gewesen diesen zumindest in einem neuen Thema auszulagern.


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  • Beiträge: 1.126
Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#86: 20. August 2014, 10:59
Hinsichtlich des fehlenden Geltungsbereichs bin ich an anderer Stelle noch einmal fündig geworden.

http://www.gutefrage.net/frage/wo-gelten-die-deutschen-gesetze

Zitat

Über den Geltungsbereich von Gesetzen wird gerne in rechten Kreisen diskutiert, die die Gültigkeit bundesdeutscher Gesetze nicht anerkennen. Sie verweisen darauf, dass in einem Gesetz, sollte es gültig sein, der Geltungsbereich zwingend anzugeben ist, und sie können sich damit auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Die Sache hat nur einen Schönheitsfehler. Das Bundesverwaltungsgericht hat in fraglichem Urteil gar nicht über die Gültigkeit eines Gesetzes, sondern einer Baumschutzverordnung geurteilt. Und es urteilte, dass in einer Verordnung oder Satzung, in der der Schutz für ein bestimmtes Gebiet enthalten ist, dieses Gebiet genau bezeichnet werden muss, andernfalls ist die Satzung oder Verordnung nichtig. Gesetze gelten, wenn im Gesetz nicht anders ausgeführt, im Hohheitsgebiet des Landes bzw. Staates, dessen gesetzgebende Körperschaft es beschlossen hat. Ein Bundesgesetz gilt also innerhalb des gesamten Bundesgebietes, ein Landesgesetz im betreffenden Land. Daran gibt es keine Zweifel. Auch in früheren Zeiten war im Gesetz kein Geltungsbereich angegeben, weder in der Kaiserzeit, noch in der Weimarer Republik, noch in den Jahren 1933 bis 1945. Damals gab es auch keine Zweifel am Geltungsbereich des Gesetzes. Möglicherweise hatte damals auch niemand das Abitur mit 1,4 gemacht. Wer auf den Art. 23 Grundgesetz (Fassung bis 1990) anspielt, möge bedenken, dass dieser Artikel eine Beschränkung des Grundgesetzes auf die darin genannten Länder beinhaltete. ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern ...."). Es galt nämlich nicht in ganz Deutschland. Am 3.10.1990 ist diese Beschränkung weggefallen. Das Grundgesetz als unsere Verfassung gilt seit dem in ganz Deutschland. ...



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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#87: 20. August 2014, 11:03
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.


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    • Für Informationsfreiheit
Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#88: 20. August 2014, 11:31
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.

Da spielt möglicherweise auch die Problematik mit hinein, die Prof. Koblenzer ansprach. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist eine abgabenrechtliche Grauzone geschaffen worden, eine Art zweiter Steuerhaushalt, der seine Gelder unabhängig von den staatlichen Kontollorganen verteilen kann, der jegliche Transparenz fehlt und sich damit der Einflußnahme durch die demokratisch legitimierten Instanzen entzieht.


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#89: 20. August 2014, 12:26
Die Dame, die mit dem RBB Herren diskutiert hat, hat sich ja auch gewundert warum auch die Privaten (z.B. RTL) von den ÖR beauftragt werden. Insofern ist die Aussage des RBB, dass man für die Gesamtveranstaltung Rundfunk zahlt, in neuem Licht zu sehen: man bezahlt tatsächlich auch für die Privaten, die hintenrum munter am Rundfunkbeitrag mitverdienen.

Da spielt möglicherweise auch die Problematik mit hinein, die Prof. Koblenzer ansprach. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist eine abgabenrechtliche Grauzone geschaffen worden, eine Art zweiter Steuerhaushalt, der seine Gelder unabhängig von den staatlichen Kontollorganen verteilen kann, der jegliche Transparenz fehlt und sich damit der Einflußnahme durch die demokratisch legitimierten Instanzen entzieht.

Mir fällt dazu nur ein: Mafia-artige Struktur und Vorgehensweise!


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

 
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