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Autor Thema: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!  (Gelesen 59127 mal)

C
  • Beiträge: 342
Außerdem scheint es so zu sein, daß der BS hier eine Antwort provozieren will.
Und das scheint dem BS so wichtig zu sein, daß er diese halbseidenen Tricks anwendet.

Vor 2013 hat sich der BS (= GEZ) unter falschem Vorwand Zugang zu Wohnungen verschafft hat.
Heute versuchen sie mit ihren Schreiben Druck aufzubauen und halten sich nur an ihre eigenen Spielregeln.
Wir sind von den vermeintlichen "Schwarzsehern" zu den zahlungsunwilligen "Beitragssschuldnern" mutiert, mehr nicht.
Dabei sollte alles einfacher werden!

Wenn die Rechtlage so klar ist, dann muß man nicht mit Drohungen und irreführenden Schreiben arbeiten. Da stimmt was nicht.
Warum geht man nicht den normalen Weg und schickt Bescheide, wenn doch alles so klar geregelt ist?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

s
  • Beiträge: 87
Die Ratenzahlungsvereinbarung ergibt nur in Betrachtung des vorangegangenen Schreibens Sinn.
Darin wird eine Ratenzahlung "vorgesehen" wenn die Gesamt-Summe nicht eingeht.
Also wird, da nicht gezahlt, eine Ratenzahlung "unterstellt"!
An Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Ich werde diese Aspekte beim Verwaltungsgericht alle ausführlich mit zu Protokoll geben.
Diese Machenschaften gehören zumindest Dokumentiert!
VG


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w
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Hallo zusammen,
Spannende Angelegenheit das Ganze! Habe mich in den letzten zwei Stunden einmal belesen, aber auf einen grünen Zweig komme ich leider immer noch nicht.
Folgende Situation:

--- Person A wohnt seit 2012 mit einer Person B in einer Wohngemeinschaft (WG) und Person B zahlt auch brav die GEZ-Gebühren.
--- Person A hat bisher jegliche Aufforderungen der GEZ gekonnt ignoriert, sodass sich mittlerweile der eine oder andere Brief in der Schublade befindet. Dazu zählt seit gestern eine Zahlungsaufforderung über 359,60€ inkl. der Aussage, dass A eine Ratenzahlung von 50€ monatlich ausgemacht hätte (Pustekuchen!...A hat nie etwas unterschrieben).
--- Person A hat jetzt in der Schublade gewühlt und einen Brief gefunden, in dem Person A "zwangsangemeldet" wurde (war noch nicht geöffnet). Ebenfalls steht in dem Briefchen: "Ist die Wohnung bereits unter dem Namen einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners angemeldet? Dann teilen Sie uns bitte unbedingt den Namen und die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers mit. Für Ihre Mitteilung nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen.
--- Auf diesem Antwortbogen hat A die Option, ein Häkchen an entsprechender Stelle zu setzen, dass ein Mitbewohner bereits bezahlt. Da Person B zahlt, hat Person A da auch die entsprechende Beitragsnummer.


Jetzt kommt die entscheidende Sache bzw. der Wunschzustand:
Person A hat wirklich 0 Bock mehr, von der GEZ angeschrieben oder in irgendeiner Weise belästigt zu werden, möchte aber natürlich ebenfalls keine 359,60€ zahlen. Kann Person A jetzt den Antwortbogen nutzen und entsprechend ausfüllen, dass die in der WG wohnende Person B schon lägst zahlt? Nach meinem Verständnis wäre dann doch Person A fein raus, weil Person B ja schon immer gezahlt hat.

Oder kann Person A das Ganze nur lösen, indem
--- Person A zahlt, wobei man die Option eigentlich kategorisch ausschließen sollte (knapp 360€!!!)
oder
--- Person A genauso verfährt, wie die letzten Monate und jegliche Bescheide in die Schublade wandern lässt.

Ich bedanke mich im Voraus!

P.S.: Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Option, sich anzumelden bzw. auf den Mitbewohner zu verweisen, nicht dem allgemeinem Standpunkt dieses Forums wiederspiegelt, dennoch erhoffe ich mir, einen objektiven Tipp, wie Person A da am sinnvollsten vorgeht, um erst einmal Ruhe zu bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 04:50 von Bürger«

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ja natürlich, Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, von da her sind Forderungen an Person A gegenstandslos. dort wo bezahlt wurde, brauchen weitere Personen nicht mehr zu zahlen


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ja natürlich, Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, von da her sind Forderungen an Person A gegenstandslos. dort wo bezahlt wurde, brauchen weitere Personen nicht mehr zu zahlen

Hallo Gurke7,
Besten Dank für die rasche Antwort!
Wenn ich das Ganze noch einmal kurz wiederholen darf und die nächsten Schritte von Person A aufzeige:
Person A ist demnach fein aus dem Schneider, weil Person B schon immer brav seine Gebühren bezahlt hat (eben weil eine Wohngemeinschaft (WG) gesamtschuldnerisch haftet)).
Die nächsten Schritte, die Person A jetzt angehen würde, wären die folgenden:
  • Person A würde den Antwortbogen nutzen, der mit der Zwangsanmeldung mitgeschickt wurde. Darauf würde Person A die Beitragsnummer von Person B vermerken.
  • Dazu würde Person A ggf. ein Beischreiben mitschicken, in dem knapp der Umstand aufgezeigt wird, dass Person A schon seit Beginn über Person B "mitbezahlt" (da WG). <-- Sinnvoll oder einfach nur den Antwortbogen wegschicken?
  • Fehlt noch was?

Oder sollte Person A anders vorgehen?

Danke für eure Antworten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2014, 08:54 von Bürger«

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  • Beiträge: 181
einfach Antwortbogen schicken, das haben die ja sowieso in ihrem System verzeichnet, welche Beitragsnummer wann und wo gezahlt hat. wenn die dann noch was wollen, werden sie sich schon melden. Eine Abmeldebestätigung sollte Person A allerdings dann gut aufheben ;)


Edit "Bürger":
Bitte an alle - auch an den Vorposter - beim Kern des Themas zu bleiben, welches da lautet
BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!
Andere Fragestellungen werden und wurden z.T. schon mehrfach im Forum behandelt.
Hierfür bitte auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Danke :police: ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 04:54 von Bürger«

0

012

  • Beiträge: 2
"ich habe heute den gleichen Brief bekommen.
Mir wird unterstellt eine Ratenzahlung vereinbart zu haben und ich soll ab jetzt 50€ im Monat zahlen.
Dazu wird mir mein "Kontostand" aufgezeigt, aber nicht, wie sich dieser zusammensetzt."

gleiches hier.

Person A habe immernoch keinen beitragsbescheid bekommen.

-sollte der mal kommen > widerspruch
-irgendwann kommt dann ja angeblich eine ablehnung des widerspruchs
-darauf dann klagen
-und dann?
-wie solls dann weitergehen?

entweder es kommt irgendwann ein eintreiber, wenn der nicht reinkommt dann klaut die bank der Person A einfach das geld..
na super.. das hat sich dann ja gelohnt


PS: soylent green ist menschenfleisch
PS2: bloß nicht schimpfen, sonst werden eure beiträge gelöscht. das forum ist ab 12


Edit "Bürger":
Man kann sehr wohl schimpfen - nur eben auch eine Frage der Wortwahl...
Da auch das Pfändungsszenario übertrieben ist, weil üblicherweise bei laufendem Verfahren die Forderungen ausgesetzt werden und eine letztinstanzliche Klageentscheidung noch Monate bzw. womöglich gar Jahre auf sich warten lassen wird, erübrigt sich auch die Frage "wie solls dann weitergehen", da dies zur Kaffeesatzleserei würde...
...und in diesem Thread im Übrigen abschweifend und themenfremd ist.
Bitte beim Thema bleiben, das sich hier auf die unterstellte Ratenzahlungsvereinbarung bezieht.
Danke :police: ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 05:11 von Bürger«

f

faust

Liebe Leute - hier wird der Verdacht der VORRATDATENSPEICHERUNG geäußert -> wäre das nicht ein HERVORRAGENDER Klagegrund für einen ganz grundsätzlichen, ganz großen "Wurf" ?

 ... und das Argument, dass doch der Vermieter die Gebühr zahlen könnte/sollte,  ist zunächst so brillant und so naheliegend ... allerdings wirds dann mit dem Verweigern insgesamt a weng diffiziler :)


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N
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Moin....

Laut des Staatsvertrages, unterzeichnet von den im Link niedergeschrieben Personen,

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

findet sich weder die Möglichkeit einer Ratenzahlung, noch ein Gebühren/ Beitragsbescheid.
Einzig der Festsetzungsbescheid ist aufgelistet. Die LRA's können Zinsen, Kosten und Säumniszuschläge erheben, welche in einer Satzung zu finden sind.

Diese Satzung suche ich! siehe $$$$$$ 9 Abs. 2

Ah. gefunden für Ni. http://www.niedersachsen.de/download/73245/Nds._MBl._Nr._44_2012_vom_05.12.2012_S._1103-1161.pdf


PS: Wenn der Vermieter zahlen würde, würde er auch bei Leerstand von Wohnungen (Raumeinheiten zum Schlafen) zahlen. Ebenfalls sehe ich eine erhebliche Grauzone bei den "Betriebsstättenbetreibern". Das Gewerbeamt erteilt ja keine Auskunft zum einmaligen Abgleich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 19:18 von NightHawkFreoWa«

T
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Meine Frage ist wenn Person A solch einen Brief mit "Ratenzahlung vereinbart" bekommen hat "kann" Person A eig. bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstatten?


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N
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Hallöchen zusammen  :)

Es ist mal wieder soweit... Person A hatte jetzt auch das super Schreiben erhalten das Person A ja angeblich die Ratenzahlung vereinbart hätte. Und einen Kontostand von -380€
Anbei noch den Überweisungsträger und Änderung der Anschrift usw..
Person A geht davon aus das dieses Schreiben auch einfach erstmal ignoriert wird??
Bitte um kurze Rückmeldung. Danke  ;)
LG


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Steht hier schon mehrfach geschrieben. Das Schreiben ist irreführend und eine Frechheit.
Solange kein Bescheid kommt, muß man nicht auf diese "Spielchen" eingehen.

Der sogenannte Service der Rundfunkanstalten scheint mit dieser Taktik einer Klagewelle aus dem Weg gehen zu wollen.
Nur keine öffentlichen Diskussionen über die Finanzierung des Rundfunks. Wenn das losgeht wakelt das Konstrukt RBStV.
Und dann gehen erst Recht die Diskussionen über die Notwendigkeit des ÖRR in der jetztigen Form los.




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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Ist denn eine Ratenvereinbarung kein Bescheid? ALso muss man dagegen nichts tun? Aber wie geht es dann weiter?

Mal eine andere Frage: Muss man eigentlich den Beitrag bezahlen, wenn im Haus jemand bezahlt? Angenommen die erwachsene Tochter mit Freund wohnt im Elternhaus. Allerdings hat das Haus zwei separate Wohnungen. Aber das weiß ja niemand. Wie sieht es da aus?


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Nur wo "Bescheid" drauf steht kann auch ein Bescheid drinn sein. Ein richtiger Bescheid enthält zum die Angaben wer der Aussteller ist, und alle Angaben dazu, sowie eine Rechtsbelehrung. Ist diese nicht vorhanden und trägt der Schreiben dennoch das Wort "Bescheid" dann kann 1 Jahr lang Widerspruch erhoben werden. Alle anderen Schreiben sollten ignoriert werden, sofern diese keine richtige "Mahnung", ebenfalls mit Rechtsbelehrung oder "Vollstreckung" mit Rechtsbelehrung darstellen.

Zum zweiten Punkt, laut den Regeln ist für jede Wohnung zu zahlen, welche direkt erreichbar ist. Also sollte die Wohnung von einem Flur im Haus direkt erreichbar sein, so wäre für diese zu zahlen. Liegen die Wohnungen so, dass diese nur mittels durchlaufen der anderen Wohnung erreicht werden kann, dann ist diese Wohnung keine nach den Regeln.


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Ok, danke.

Punkt 1 is soweit klar.

Punkt2: Wie wollen die denn herausfinden, wie die Wohnungen verbunden sind? Wenn es nur eine Haustür gibt und man nach oben und unten gehen kann, dann sind es doch theoretisch keine zwei Wohnungen oder?


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