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Autor Thema: BS schreibt "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart". Habe ich nicht!  (Gelesen 59123 mal)

s
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Person A würde diese Schreiben normalerweise bis zum Erhalt des Bescheids weiterhin als Infobriefe behandeln. Wie würde es sich jedoch darstellen, wenn Person A zum 16.12.14 mit Person B eine gemeinsame Wohnung beziehen würde. Person B ist Beitragszahler und möchte dieses, jedenfalls vorläufig, auch bleiben.

Hat Person A die Pflicht die Adressänderung mitzuteilen? Wie beeinflusst der Umzug das zwangsangemeldete Beitragskonto bzw. wird durch die neue Wohnung eine Neues aufgemacht?
Kommen zu den bestehenden Forderungen weitere hinzu?

Zu allererst ist B verpflichtet, seine Adressänderung mitzuteilen. Dann gilt B's Beitragskonto auch für die neue Wohnung, anderenfalls würde ein neues aufgemacht und B müsste doppelt zahlen.
Solange A weder sich selbst angemeldet noch einen Beitragsbescheid erhalten hat, muss er keine neue Adresse mitteilen. (Die bekommt der BS eh vom Meldeamt.)


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G
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Person H aus Niedersachsen wurde ja auch eine Ratenzahlung (angeboten :o), also vereinbart obwohl Person H sich noch nie beim BS gemeldet hat und auch nichts bezahlt hat.

Nun hat H natürlich nix bezahlt und nach ein paar Schreiben kam jetzt ein Schreiben, dass Person H die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten hat und daher die Gesamtsumme von 3XX nochwas € jetzt sofort fällig sind und H doch zahlen möge, damit nicht weitere Unannehmlichkeiten kommen...

Die könnten auch einfach mal einen Bescheid schicken, anstatt so rumzueiern.., es ist ein Witz...


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P
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Also bei PersonX hat es bis zum Bescheid so ca. 16 Monate gedauert, aber ohne das Ratenzahlungsspiel, naja aber die Schreiben sind einfach dreist, aber was solls, wer bis her nicht gezahlt hat wird das so wahrscheinlich ja auch zu künftig nicht machen. Denn dazu besteht überhaupt kein Anlass.


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Person H hat sich nochmal die Schreiben durchgesehen.
Bei der Bestätigung der Anmeldung wurde für den Rückstand eine Ratenzahlung seitens des BS vorgemerkt (angeboten).
Die machen es also so, dass wenn man dann auch nicht reagiert hat, die Ratenzahlung seitens des BS angenommen wird und der BS auf die Raten wartet.
Irgendwann kommt dann das Schreiben, dass die Ratenzahlung widerrufen wird, weil keine Raten eingegangen sind.
Raffiniert, raffieniert.... >:D


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K
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....Willkommen im Dezember...

...und wieder mal bekommt D. Post vom BS. Wieder kein Beitragsbescheid. Sondern wieder mal Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf die angeblich vereinbarte Ratenzahlung.
Schreiben vom 01.12. und - wie immer - im Briefkasten am 12.12.2014, Termin für die Rate ist ganze 3 Tage später. Würde so etwas in der freien Wirtschaft laufen, dann würde die fordernde Seite aber binnen weniger Monate Besuch von Anwälten bekommen. Rechtsbeugung par Excellence. Die geforderte Rate: über 200 Euro (3 mal 50 Euro Rate für Oktober, November, Dezember und natürlich der Betrag fürs aktuelle Vierteljahr nicht-konsumieren-der-öffentlich-rechtlichen-Senderkost. Offenbar will man zuerst die 500 Euro Marke überschreiten um das Ganze dann gleich an die eintreibenden Instanzen weitergeben zu können...

Mal zum Vergleich: D's Wohnung kostet rund 220 Euro Warmmiete. Dank der Gier des ÖR müsste D eine komplette "zusätzliche Monatsmiete" pro Jahr abdrücken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 18:54 von Uwe«

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....Willkommen im Dezember...

...und wieder mal bekommt D. Post vom BS. Wieder kein Beitragsbescheid. Sondern wieder mal Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf die angeblich vereinbarte Ratenzahlung.
Schreiben vom 01.12. und - wie immer - im Briefkasten am 12.12.2014,

Dito, Schreiben vom 5.12. bei A am 11.12.

A HAt mir denen GAR NICHTS vereinbart. Das ist doch "Vorspiegelung falscher Tatsachen"... und auf seinen vorigen Brief und E-mail wurde gar nicht eingegangen.


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wird durch eine Person A bis Z ein Beitragsbescheid angestrebt, dann einfach warten, sollte es keine solche Vereinbarung geben diese Schreiben für den Richter aufheben


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Hallo zusammen,

Schreiben vom 06.12.2014, eingegangen am 11.12.2014:
Die -nicht vereinbarte- Ratenzahlung wird mir nun aufgekündigt. Na sowas. Liegt daran, dass ich einfach nicht bezahlt habe. Vermute ich mal.
Das ist mir wohl selektiv durchgerutscht.
Von meinem Verständnis hatte ich "Nichtzahlung" gewollt. Nix anderes. Jetzt wurde die "Vereinbarung" aufgehoben.
"Werft den Purschen zu Poden. Der Pursche ist ein Widerporst" oder so! SO ernst ist das.
Der Rückstand ist nun in einer Summe fällig. Also 413,54 Euro (die Summe stimmt sogar für 23 Monate).
Die Summe kann da gerne stehen.
Mit der sofortigen Zahlung vermeide ich weitere Maßnahmen mit zusätzlichen Kosten. steht da.
Also wenn hier jemand dieser Protagonisten mitliest: "Ja, ich will weitere Maßnahmen mit zusätzlichen Kosten!"
Gebt mir den Bescheid, damit ich in den Ring steigen kann. Und gut ist. Ich will die LRA besuchen, um Widerspruch zu erheben zur Niederschrift.
Dafür nehme ich mir frei. Hoffentlich ist jemand vor Ort mit Ausdauer der zudem noch lesen und schreiben kann. Wäre extrem hiflreich.
Langsam brauche ich einen Leitz-Ordner für die Infoschreiben.

VG rave



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 191
@Rave

Bin dabei zur Niederschrift in Frankfurt!!!!!!!!


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