Die dritte Variante ist, dass das Verfahren zum Bayr. Verfassungsgericht weitergereicht wird, da ich in der Verhandlung - etwas abweichend zu meiner Klagebegründung - mich vor allem auf verfassungsrechtliche Belange konzentrieren werde.
Also, dass das an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof weitergereicht werden würde, das halte ich für nahezu ausgeschlossen, da doch ebendieser
mit der Abweisung der Popularklage von Ermano Geuer schon "alles gesagt" hat...Vergleiche auch das Urteil des VG Augsburg unter
Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11824.msg79644.html#msg79644samt der Erkenntnis, dass das
Urteil des BayVerfGH für alle anderen (zumindest bayerischen) Gerichte faktisch bindend sei, was allerdings die Frage aufwirft,
weshalb dann überhaupt unterinstanzliche Verfahren noch geführt werden müssen/ sollen, wenn diese praktisch
von vornherein - quasi "per Dekret" - "nicht zum Erfolg verhelfen können"......und somit die weitergehende Frage aufwirft, ob damit der Instanzenweg nicht schon nachweislich "erschöpft" ist und
formal evtl. doch schon der Gang nach Karlsruhe oder zumindest zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet wäre.
Hier scheint eine juristische Prüfung wohl mal angebracht...