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Autor Thema: Begründung meiner Klage: Vier Gründe, warum der ÖRR seinen Auftrag nicht erfüllt  (Gelesen 16444 mal)

s
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Fortsetzung zu meinem vorigen Beitrag ("Begründung meiner Klage: Anmerkung zum Urteil vom Bayer. Verf.Gerichtshof").

Person A hat sich in seiner Begründung also auf den zweiten wesentlichen Gegenstand seiner Klage konzentriert:

"Zu den Klagepunkten:

1. Der Beklagte hat das Programmangebot und die damit einhergehende "Infrastruktur" weit über den gesetzlichen Auftrag einer Grundversorgung ausgedehnt - insbesonders im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport.

2. Der Beklagte verletzt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§6 (4) Rundfunkstaatsvertrag) erheblich - insbesonders durch unnötige Mehrfachstrukturen, überhöhte Gehälter und Gagen, einen unverhältnismässigen Personalaufwand und ausufernde Kosten für die Übertragungsrechte im Bereich des Sports.

3. Der Beklagte missachtet das Gebot der politischen Unabhängigkeit (Staatsferne) - insbesonders bei der Besetzung von Führungsposten und Gremien.

4. Der Beklagte verletzt das Gebot der journalistischen Sorgfalt.

Das Buch "Die Nimmersatten" von Hans-Peter Siebenhaar ist wesentlicher Bestandteil der Klage bzw. der Klagebegründung und liegt bei."

Ich habe also das Buch (in dreifacher Ausfertigung :-) ) beigefügt. Vielleicht ergibt sich bei einer mündlichen Verhandlung die Möglichkeit, es in voller Länge zu verlesen - denn es ist ja Bestandteil der Klageschrift :-). Ich hatte vorher sicherheitshalber beim Autor nachgefragt und er hat mir sein Einverständnis gegeben. Zudem hat er Interesse daran, wie meine Klage weitergeht und mich gebeten, ihn auf dem Laufenden zu halten. Das werde ich gerne tun.

A beschränkt sich hier auf die jeweils abschliessenden Anträge - sonst reicht hier der Platz nicht :-). Wer die Begründung in voller Länge haben mag, schreibt A einfach eine Nachricht und seine/ihre Mailadresse. A schickt euch dann die vollständige Begründung gern als .doc-Datei zu.

Antrag 1:
"Das Gericht möge den Beklagten auffordern, den Anteil der Sendeminuten, die jeweils den  Programmgruppen Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zuzuordnen sind, detailliert offenzulegen - auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Das Gericht möge den Beklagten darüber hinaus auffordern, den Anteil der Kosten, die jeweils den  Programmgruppen Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zuzuordnen sind, detailliert offenzulegen - auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Kommt der Beklagte dieser Aufforderung nicht nach, möge das Gericht feststellen, dass bei dem Programmangebot des Beklagten und der ÖRR der Bereich Fiktion/Unterhaltung/ Musik/sportliche Unterhaltung von den Sendeminuten her gesehen - und vor allem von den Kosten her - nach den vorliegenden Zahlen dominiert und somit im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag der ÖRR steht.
Des weiteren möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn er seinen gesetzlichen Auftrag dahingehend wirklich erfüllt, dass die Unterhaltung eine deutlich untergeordnete - also die letztrangige Rolle im Programmangebot einnimmt
Die Mitverantwortung des Beklagten für das Programmangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."

Antrag 2
"Das Gericht möge den Beklagten auffordern, die Verwendung der Beitragsgelder detailliert und lückenlos offenzulegen - auch für die weitergeleiteten Beitragsanteile für ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA. Insbesonders hat er dabei alle Gehälter, Gagen und sonstige einkommensähnliche Vergütungen der festen MitarbeiterInnen, der freien MitarbeiterInnen und aller übrigen AuftragnehmerInnen offenzulegen, um eine Prüfung im Sinne des oben angeführten Artikels der BV zu ermöglichen.

Kommt der Beklagte dieser Aufforderung nicht nach, möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn er zu der entsprechenden Offenlegung willens bzw. in der Lage ist und die Ausgaben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und auch der Bayerischen Verfassung entsprechen.
Die Mitverantwortung des Beklagten für die Offenlegung auch im Bereich von ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."

Antrag 3:
"Ich stelle daher folgenden Antrag:

Das Gericht möge feststellen, dass vor allem die politische Unabhängigkeit in den führenden Positionen und Gremien des Beklagten und der ÖRR derzeit nicht in dem erforderlichen Umfang gegeben ist  Des weiteren möge das Gericht entscheiden, dass der Beklagte frühestens dann Zahlungsforderungen an mich geltend machen kann, wenn diese Unabhängigkeit mindestens den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Die Mitverantwortung des Beklagten für die politische Unabhängigkeit von ARD, ZDF, Deutschlandradio und LMA ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass er den entsprechenden Beitragsanteil an diese Anstalten weiterleitet."

Abschliessende Anträge:

"I.

Die Grundlage für die Beitragsforderung des Beklagten ist, dass er seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Der Auftrag ist im Bayerischen Rundfunkgesetz § 4 (1) und (2) sowie im Rundfunkstaatsvertrag § 10 und § 11 festgelegt. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Handlungen und Entscheidungen des Beklagten in Übereinstimmung mit der Bayerischen Verfassung sein sollten. Der Beklagte erfüllt, wie in den Punkten 1 bis 4 dargelegt, seinen gesetzlichen Auftrag jedoch in mehrfacher Hinsicht nur unzureichend.

Das Gericht möge in seinem Urteil feststellen, dass der Beklagte seinen gesetzlichen Auftrag nur unzureichend erfüllt und die Beitragsforderungen des Beklagten an den Kläger deshalb als ungerechtfertigt abweisen."

"II

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens."


Anmerkungen:

A hat die Klage beim VW-Gericht Regensburg eingereicht - der Beklagte ist der Bayer. Rundfunk, Sitz München.

Bei der Begründung hat A insbesonders auf die Artikel der Bayer. Verfassung hingewiesen, die A als verletzt ansirht bzw. die im Hinblick auf die Themen, die der BR nicht oder nur unzureichend behandelt (mangelnde journalistische Sorgfalt) wesentlich sind (Art. 103 (2), 141 (!), 151 (1+2), 157 (1+2), 160 (2), 161 (2), 168 (2) ).

Zum einen ist A ein bekennender Fan der Bayer. Verfassung - die ist nämlich wirklich gut! A empfiehlt sie gerne zur Lektüre weiter (gibts bei der Bayer. Landeszentrale für pol. Bildung oder natürlich auch im IN). A ist sich sicher, ihr werdet staunen. A hat zumindest ziemlich gestaunt, als er sie voriges Jahr einmal wirklich gründlich gelesen hat. Wenn A das ein oder andere daraus wiedergibt - ohne gleich zu sagen, woher das stammt - sagen die Menschen oft: das ist ja radikal :-). Stimmt - das, was da drin steht, ist ziemlich radikal - nämlich radikaldemokratisch und radikalmenschlich. Davon sind wir derzeit meilenweit entfernt - es gibt also viel zu tun.

Und zum anderen: Sie wurde vom bayrischen Volk am 1.12.1946 per Volksentscheid mit grosser Mehrheit gebilligt (im Unterschied zum GG - das hat keine Legitimation durchs deutsche Volk)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:32 von Uwe«
„Eigentlich ist es gut, dass die Menschen unser Banken- und Währungssystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“ (Henry Ford, 1863-1947)
"Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht." (Mayer Amschel Rothschild 1744-1812)

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hallo

etwas aus dem Forum
was du damit machst ist mir egal. Kannst du vielleicht noch feiner ausbauen.

Zitat
Die Unterhaltungsdarbietungen haben auf der Ebene des Grundgesetzes keinen Verfassungsrang. Artikel 5 GG Absatz 1 postuliert lediglich, „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

s
  • Beiträge: 24
Hallo Leute,

A hat übersehen, dass er seine Klagebegründung ja auch gleich hier anhängen kann - also spart euch den Umweg über die Mailadresse

liebe Grüsse

staatsfern


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s
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  • Status: Klage eingereicht
Hallo,

ich finde deine Ausarbeitung sehr gut un dmus smir bei gelgenheit die BV auch mal zu gemüte führen.
Was mach Deine Klage? WIe seiht die antwort des VWG Regensburg aus?


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V
  • Moderator++
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Hallo Leute,

A hat übersehen, dass er seine Klagebegründung ja auch gleich hier anhängen kann - also spart euch den Umweg über die Mailadresse

liebe Grüsse

staatsfern

Mein Respekt für die vielen sehr guten Begründungen zu A's Klage vom 19.12.2013.
Mit den Anträgen hat A nicht gespart. ;)


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@smilez:

ich habe bis jetzt noch nichts vom VW-Gericht gehört bzw. gelesen.
Wenns was neues gibt, berichte ich gern drüber :-)


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A

Anti-Raubritter

1. Der Beklagte hat das Programmangebot und die damit einhergehende "Infrastruktur" weit über den gesetzlichen Auftrag einer Grundversorgung ausgedehnt - insbesonders im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport.

siehe hierzu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
"Die spezifische Eigenrationalität des privatwirtschaftlichen Rundfunks zu ergänzen und auszugleichen ist ein Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Indem er jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 <90>; 119, 181 <219>). Er hat hierbei insbesondere auch solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate von Sendungen für das Massenpublikum hinausgehen oder solchen ein eigenes Gepräge geben. Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 <387 f.>; 119, 181 <217>). Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 <158>; 119, 181 <218>) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 <298>). Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 <324 f., 350 f.>; 83, 238 <298, 299 f.>; 119, 181 <218>)."


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G
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Die Vorgaben des BVerfG einbeziehend kann man dann aber wie folgt argumentieren:

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Wesentlichen öffentlich finanziert wird, hat er in einem ganz besonderen Maße den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Folge zu leisten, um seinen Finanzierungsanspruch aufrecht zu erhalten. Ein Übermaßangebot im Bereich Unterhaltung/Fiktion und Sport, wie es zur Zeit und in unzulässiger Konkurrenz zum privatwirtschaftlichen Rundfunk vorzufinden ist, geht eindeutig über den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung hinaus.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

A

Anti-Raubritter

Das Problem ist doch, dass der Auftrag des ÖRR nicht exakt definiert ist (der Umfang). D.h. ob man mit 5 oder 100 Sendern den Auftrag erfüllt liegt im Auge des Betrachters, obwohl wahrscheinlich fast jeder Bürger das derzeitige System als überproportioniert empfindet.

Wenn man gegen die Sparsamkeit angehen möchte (http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgrunds%C3%A4tze - letzter Abschnitt), dann müsste man nachweisen, wieviele Sender bzw. welcher Umfang tatsächlich gerechtfertigt ist um den Auftrag erfüllen zu können. Andernfalls kommst du mit Sparsamkeit nicht weiter, weil die Argumentation lauten wird, dass man die Mittel ordnungsgemäß eingesetzt hat um den Funktionsauftrag zu erfüllen. (Nur als kleiner Hinweis.)


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@Anti-Raubritter: ich stimme dir zu, dass es bei  der Frage, wieviele Sender zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, breite Interpretationsspielräume gibt.
Aus meiner Sicht schrumpfen diese allerdings bei anderen Fragen erheblich. Zum Beispiel bei der Frage, ob es wirklich dem Gebot der Sparsamkeit entspricht, 2012 mehr Mitarbeiter der ÖRR zur Olympiade nach London zu schicken als deutsche Sportler dort waren. Oder bei der Frage, ob die horrenden Summen für die Übertragungsrechte diverser Sportereignisse angemessen sind - insbesonders angesichts der Tatsache, dass die Privaten das gerne genauso gut und erheblich günstiger anbieten würden. Oder bei der Frage, warum sich die ÖRR zwei Filmstudios leisten (Bavaria und eins in Hamburg), die nur unzureichend ausgelastet sind. Und ein Teil dieser mageren Auslastung wird auch noch durch Dumpingpreise erreicht, die natürlich von den GebührenzahlerInnen subventioniert werden.



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C
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Das Problem ist doch, dass der Auftrag des ÖRR nicht exakt definiert ist
Der Auftrag muß dringend öffentich diskutiert werden.
Das Verhältnis von Nachrichten/Kultur/Bildung/Unterhaltung sollte doch festzumachen sein.

Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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@ Carina: aus meiner Sicht gibt es da nichts zu verstehen - ausser: komfortable bis fette Pfründe um jeden Preis erhalten und ausbauen - abseits der Konkurrenz des freien Marktes


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?
"Was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat" und ob "die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten" sind in der Tat sehr wichtige Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang.

Welcher Gedanke dahinter steckt?
Wohl der, dass "Unterhaltung" ein schön dehnbarer Begriff ist, in den alles reingepackt werden kann, was nicht mehr glaubhaft unter "Bildung" und "Information" verbucht werden kann...
...so dass am Ende der sog. "öffentlich-rechtliche Rundfunk" schier *alles* bedienen kann... eben bis hin zu boulevardesken Ranking-Shows, frei nach dem Motto:
Manipulation ist Unterhaltung - und Unterhaltung ist Manipulation.

Das ganze Konstrukt von ARD-ZDF-GEZ verkommt jedenfalls immer mehr zu einer der größten Lügengeschichten der Nachkriegszeit.

Dass das nicht so bleibt, dazu sind wir alle hier versammelt.


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A
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Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.
Welcher Gedanke steckt dahinter?
Geht man davon aus, daß die Bürger nicht in der Lage sind ihre Freizeit außerhalb des ÖRR zu gestalten?





Es geht darum, pro forma Scheinargumente ins Feld zu führen, um sich nicht die Blöße zu geben, die echten Gründe anzugeben. Dabei ist keine Wirklichkeitsverdrehung zu blöd.


Gutes Beispiel ist das Gefälligkeitsgutachten, das der 71jährige Prof. Paul Kirchhof geschrieben hat, und das die Akteure des ÖRR als Argument anführen für die Rechtmäßigkeit ihres Beitrags.

Ich zitiere aus Prof. Kirchhofs Gutachten, Seite 11:

„Auch die Erwerbsgemeinschaft eines Betriebes schafft bei typisierender Betrachtungsweise einen Adressaten des Empfangsangebots. Zwar steht die Erwerbstätigkeit einem Rundfunk- und Fernsehempfang oft entgegen. Doch die Nutzung der Programmangebote in den Pausen, bei der humanen Gestaltung von Massenfertigungen, […] bei der Beschaffung betrieblichen Wissens gehört zu den typischen Betriebsabläufen und Organisationsstrukturen eines Gewerbebetriebes.“

Das ist an den Haaren herbeigezogen, hat mit der täglichen Arbeitsrealität nichts gemein und verspottet jeden arbeitenden Menschen in diesem Land, der alles andere tut, als betriebliches Wissen im Fernsehen einzuholen, und in den nicht vorhandenen Pausen Rundfunk zu empfangen. Trotzdem wird es dreist behauptet und unverfroren als Rechtsgutachten verkauft.


Die Motive für solche Lügen sind die gleichen, wie jene für Honeckers Lüge, die Mauer habe er bauen lassen, um Faschisten am Eindringen in die DDR zu hindern. Es geht darum, die echten Gründe hinter Geschwätz und Falschdarstellungen zu verstecken, weil die Täter selber wissen, dass sie im Unrecht sind, aber irgendwie ihr Gesicht wahren wollen.


Genau aus den gleichen Gründen bezeichnet man den "Blauen Bock" und "Wetten dass?" nicht als das, was sie sind, nämlich Brot und Spiele, bei denen Menschen wie Prof. Kirchhof sich gehen lassen, besaufen, sich oder andere selbst schädigen (lassen), sondern man hypt den Quatsch zur "Grundversorgung" hoch.

Von ungeplanten, aber erhellenden Programmstörungen wie dem Auftritt Marcel Reich-Ranickis bei der Verleihung des "Deutschen Fernsehpreises" abgesehen, funktioniert die Maschine genauso reibungslos wie die sozialistische Einheitspartei Deutschlands, weil hier wie da die immer gleichen Akteure in ewiger Selbstreferenzialität auf fremde Kosten die immer gleiche inhaltsleere Show darbieten.


Die, die davon profitieren, könnten sich nirgendwo sonst so langfristig und nachhaltig auf unsere Kosten gesundstoßen. 
Die großen Profiteure mimen den Programmdirektor oder den Gottschalk für 30.000 Euro im Monat oder mehr, und die kleinen holen ihr Schäfchen als Mitläufer beim Beitragsservice ins Trockene. Und sie alle werden so weitermachen, um sich der Realität nicht stellen zu müssen, die da wäre, sie hätten maximal noch 20 % ihrer "Demokratieabgabe" und ihrer Einkommen, wenn sie ihren Mist als verschlüsseltes Programm an den freien Kunden verkaufen müssten.



Nichts ist mehr da, das man sich ansehen könnte, alles ist zu Tode geglotzt worden.


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Anti-Raubritter

Zum Beispiel bei der Frage, ob es wirklich dem Gebot der Sparsamkeit entspricht, 2012 mehr Mitarbeiter der ÖRR zur Olympiade nach London zu schicken als deutsche Sportler dort waren.

Ok, dass ist tatsächlich eine gute Frage. Jedoch stellt sich auch die Frage, welche Logistik hinter der Übertragung steht? Es sind ja nicht nur die Reporter, die Kameraleute, sondern auch die Tontechniker, die die für die Wartung der Technik, für die Übertragung ... verantwortlich sind.

Oder bei der Frage, ob die horrenden Summen für die Übertragungsrechte diverser Sportereignisse angemessen sind - insbesonders angesichts der Tatsache, dass die Privaten das gerne genauso gut und erheblich günstiger anbieten würden.

Hier stimme ich zwar mit dir überein, aber die Antwort wird lauten, dass das Sportereignis für alle erreichbar sein muss und deshalb ÖRR anstatt z.B. Sky etc.

Oder bei der Frage, warum sich die ÖRR zwei Filmstudios leisten (Bavaria und eins in Hamburg), die nur unzureichend ausgelastet sind. Und ein Teil dieser mageren Auslastung wird auch noch durch Dumpingpreise erreicht, die natürlich von den GebührenzahlerInnen subventioniert werden.

Tja, der Föderalismus. Dem kann man nur mit der Fragestellung begegnen, ob der ÖRR nicht eine Bundesaufgabe sein sollte?


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