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Autor Thema: Antwortbogen - Mitbewohner zahlt schon ...  (Gelesen 8223 mal)

P
  • Beiträge: 4
Antwortbogen - Mitbewohner zahlt schon ...
Autor: 30. Juni 2014, 12:44
Hallo   :)

Meinen Fall habe ich hier noch nicht gefunden, falls doch, erbitte ich den Link dazu.

A zahlt seit Jahren keine Beiträge, flutschte durchs Raster, weil bisher immer Ex-Partner angemeldet war und gezahlt hat.

A zog vor 2 Jahren von Bundesland Z nach X.
Trotz Widerspruch gegen Datenweitergabe, informierte das Einwohnermeldeamt die GEZ jetzt Beitragsservice über Umzug, sonst hätte A ja keine Post erhalten.

A wohnt aber seitdem bei Familie, die schon Gebühren zahlen.
Daher warf A alle Infopost weg.

Es kam die Tage folgende wohl 5.? Infopost, 2-seitig, inkl. Antwortbogen auch 2-seitig.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

A muss ja eh keine Gebühren zahlen, weil andere Personen im Haushalt das schon tun.
Wenn aber A nun antwortet, ist A wieder im Register? und wird bei einem Umzug wohlmöglich weiterverfolgt.

Antwortet A nicht mit dem Kreuz bei "Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge" wird A evtl. zwangsangemeldet.
Was tun?

A hat ehrlich gesagt weder Zeit, noch Lust und schon gar kein Geld mehr um zu klagen, weil A seit über 5 Jahren in Scheidung steckt und 6 Aktenordner voll mit Papier und die Schnauze voll hat von deutschen Gerichten ... Ja, das klingt nach "wasch mich, aber mach' mich nicht nass" aber wie gesagt, ich habe hier keinen gleichen Fall gefunden ...

Danke euch!


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B
  • Beiträge: 70
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10044.0.html

Ich zitiere mal Roggi aus dem genannten Thread. Ist für meine Begriffe dieselbe Situation:

"Da nur ein einziger Beitragsschuldner pro Wohnung für die Beiträge verantwortlich ist, reicht es, wenn eine Person einen Widerspruch einreicht mit der Begründung, dass die andere Person mit der Beitragsnummer ..x..x..x.. für diese Wohnung verantwortlich ist. Die verantwortliche Person kann Widerspruch einlegen mit den bekannten Argumenten. Es ist später nur eine Klage nötig, die andere Person ist raus. Die Frist fängt an zu laufen, wenn der Beitragsbescheid aus dem Briefkasten geholt wurde, ganz unverbindlich ist dass das Zustellungsdatum, denn niemand hat unterschrieben. Im Zweifelsfall ist BS in der Nachweispflicht, um einige Tage werden die nicht feilschen."

Zunächst sollte allerdings der Gebühren/Beitragsbescheid mit ordentlicher Rechtsbehelfsbelehrung abgewartet werden. Dann vorgehen, wie dargelegt. Auf Infopost NICHT reagieren! Sollte A umziehen, wird er früher oder später definitiv Post vom BS erhalten. "Zwangsangemeldet" wird A so oder so.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2014, 14:11 von BinDagegen«

F
  • Beiträge: 204
Person A sollte in seinem Falle einfach antworten, dass bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden (Beitragsnummer angeben). Dann ist das Thema (hoffentlich) erledigt.
Die vorhandenen Daten von A muss der Beitragsservice in diesem Falle dann auch löschen.


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