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Autor Thema: mein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid  (Gelesen 17120 mal)

c
  • Beiträge: 6
Re: mein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
#15: 23. November 2014, 18:35
Zitat
4.3. Eine weitere Ungerechtigkeit ergibt sich dadurch, dass Bewohner aus dem benachbarten Ausland rechtlich legal kostenlos die Angebote des ÖR nutzen dürfen, während in Deutschland lebende Personen noch nicht einmal die Möglichkeit erhalten, auf diese Angebote kostenlos verzichten zu können.

Das finde ich super. Und übrigens: durch die Verbreitung der Programmen via Internet ermöglicht die ganze Welt,  die Angebote des ÖR zu nutzen. Ob alle Ausländer sich an die Angebote interessieren und die Angebote tatsächlich nutzen, "spielt dabei keine Rolle. Es wird lediglich angeboten."

Wieso ist allein unsere Aufgabe, die Versorgung der ganzen Welt mit "hochwertigen Programmen" zu finanzieren? Wo ist der den Beitrag auslösende "Vorteil", wenn die ganze Welt den gleichen "Vorteil" hat?

p.s. Eine "Untätigkeitsklage" ist nun denkar...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2014, 18:46 von charlesoboe«

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  • Beiträge: 81
Re: mein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
#16: 24. November 2014, 19:21
Zitat
4.3. Eine weitere Ungerechtigkeit ergibt sich dadurch, dass Bewohner aus dem benachbarten Ausland rechtlich legal kostenlos die Angebote des ÖR nutzen dürfen, während in Deutschland lebende Personen noch nicht einmal die Möglichkeit erhalten, auf diese Angebote kostenlos verzichten zu können.

Das finde ich super. Und übrigens: durch die Verbreitung der Programmen via Internet ermöglicht die ganze Welt,  die Angebote des ÖR zu nutzen. Ob alle Ausländer sich an die Angebote interessieren und die Angebote tatsächlich nutzen, "spielt dabei keine Rolle. Es wird lediglich angeboten."

Wieso ist allein unsere Aufgabe, die Versorgung der ganzen Welt mit "hochwertigen Programmen" zu finanzieren? Wo ist der den Beitrag auslösende "Vorteil", wenn die ganze Welt den gleichen "Vorteil" hat?

p.s. Eine "Untätigkeitsklage" ist nun denkar...

Hallo @charlesoboe,

ein weiteres wichtiges Argument aus aktuellen Anlass wäre :
Zitat
Dies ist besonders grotesk, da z.B. keine Verpflichtung besteht, Leistungen aus einem Versorgungsunternehmen zu beziehen – ohne elektrischen Strom darf man leben, ohne öffentlichen Rundfunk ... wohl nicht !
Hintergrund:
Laut einer recht aktuellen Meldung aus Spiegel-Online (SPON) vom 22.11.2014 wurden rund 345000 Haushalten der Strom gesperrt, weil sie die Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.

Zitat SPON:
"Hamburg - Die Zahl der Stromsperren hat sich im vergangenen Jahr erneut erhöht. 344.798 Haushaltskunden in der Grundversorgung wurde 2013 zeitweise der Strom abgeklemmt, heißt es im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der offiziell Anfang Dezember vorgestellt werden soll und der SPIEGEL ONLINE vorab vorliegt. Das waren gut 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und rund 33.000 mehr als 2011."

So hart und unangenehm eine Stromsperre auch immer sein mag, immerhin gibt sie den Betroffenen die Möglichkeit eines individuellen Ausgabenstopps, so dass weitere anfallende (und kumulierende) Kosten verhindert werden.
Die in meinen Augen besondere Problematik besteht in der Tatsache, dass viele Personen durch das Raster einer ÖR Befreiung rutschen, aber dennoch kein Geld für einen unverlangten Rundfunk übrig haben.
Premium-Bezahldienste, Pay-TV, Internet, Telefon und Handy (und der erwähnte Strom) können als Ausgabe temporär gestoppt werden, einen Wohnsitz und die damit zwangsläufig verbundene Zwangsgebühren des ÖR wirken dagegen wie eine Kopfsteuer.


P.S. über eine "Untätigkeitsklage denkt Person KK nach", aber zuerst muss ein erneuter Widerspruch fristgerecht (also diese Woche) abgesendet werden.
Es würde IMHO wohl genügen, den vorherigen Widerspruch mit ein paar zusätzlichen Sätzen garniert erneut abzusenden und darüber hinausgehende Argumente für eine Klageschrift zu verwenden.

Gruß KK


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  • Beiträge: 81
Hallo zusammen,

nach dem Widerspruch gegen den Gebühren/Beitragsbescheid vom 01.06.2014, dem Widerspruch gegen zwei Festsetzungsbescheiden, der letzte am Dezember 2014, war eine geraume Zeit lang Ruhe und es kam keine neue Post ins Haus.

Nun flatterte vom Hessischen Rundfunk mit Postzustellungsurkunde ein Widerspruchsbescheid ein, der neben einem Ersuchen nach Verständnis, dass wegen "ungewöhnlich hohen Arbeitsaufkommen" eine Verzögerung aufgetreten ist, eben meine Widersprüche zurückweist.

Neben der allgemeinen Erklärung, dass der Rundfunkbeitrag zu berappen sei, weil es ihn halt eben gibt, wird (auf insgesamt fünf Seiten) allgemein auf den Rundfunkstaatsvertrag verwiesen und ein Bezug auf die diversen Urteile der Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer hergestellt.

Zu guter Letzt wird mit Rechtsmittelbelehrung auf die Option der Klage am Verwaltungsgericht hingewiesen, die binnen einem Monat zu erfolgen hat, sowie die Form, wie die Klage einzureichen ist.


Soweit erst einmal die Information und das Feedback, wie sich die Sachlage entwickelt hat, damit der geneigte Leser weiß, was in seinem eigenen persönlichen Fall eventuell auf ihn zukommen könnte.

Mit besten Grüßen,
KK


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:26 von Bürger«

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Hallo zusammen,

kleines Update des weiteren Ablaufs nach dem Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks:

Am 09. Juni 2015 postalisch Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht, die vorher in einer 12h Tour entworfen wurde (puhh)
Zur Sicherheit wegen dem Poststreik am 10. Juni 2015 Klage zusätzlich per Fax eingereicht, da die Einsendefrist in Gefahr war.

Mittlerweile sind vom Verwaltungsgericht FFM drei Schreiben (in zwei Briefen eingegangen) :

1.) Bestätigung des Klageeingangs mit Vergabe einer Geschäftsnummer.

2.) Auf meinen Antrag wird bezüglich Punkt 5. angeregt, das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen bzw. ruhen zu lassen.

3.) Beschluss um Höhe des Streitwertes.


Auf diese Schreiben muss noch Stellung bezogen werden, so dass ich etwas Unterstützung ob einer formgerechten Stellungsnahme benötige.

Allerdings möchte ich diese Fragen wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Rechtsberatung hier nicht direkt im Forum stellen und wollte zu diesem Zweck anfragen, ob mir nicht einer in dieser Sache bewanderter Mitleser ausstehende Fragen per PN (Mitteilung) erklären könnte - oder die Moderation klärt mich auf, ob die Beantwortung dieser Fragen überhaupt in die Kategorie unerlaubte Rechtsberatung fällt.

Mit besten Grüßen
KK


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