Hallo zusammen,
nach dem Widerspruch gegen den Gebühren/Beitragsbescheid vom 01.06.2014, dem Widerspruch gegen zwei Festsetzungsbescheiden, der letzte am Dezember 2014, war eine geraume Zeit lang Ruhe und es kam keine neue Post ins Haus.
Nun flatterte vom Hessischen Rundfunk mit Postzustellungsurkunde ein Widerspruchsbescheid ein, der neben einem Ersuchen nach Verständnis, dass wegen "ungewöhnlich hohen Arbeitsaufkommen" eine Verzögerung aufgetreten ist, eben meine Widersprüche zurückweist.
Neben der allgemeinen Erklärung, dass der Rundfunkbeitrag zu berappen sei, weil es ihn halt eben gibt, wird (auf insgesamt fünf Seiten) allgemein auf den Rundfunkstaatsvertrag verwiesen und ein Bezug auf die diversen Urteile der Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer hergestellt.
Zu guter Letzt wird mit Rechtsmittelbelehrung auf die Option der Klage am Verwaltungsgericht hingewiesen, die binnen einem Monat zu erfolgen hat, sowie die Form, wie die Klage einzureichen ist.
Soweit erst einmal die Information und das Feedback, wie sich die Sachlage entwickelt hat, damit der geneigte Leser weiß, was in seinem eigenen persönlichen Fall eventuell auf ihn zukommen könnte.
Mit besten Grüßen,
KK