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Autor Thema: Bafög - Studentenwohnheim - rückwirkend befreiung  (Gelesen 1508 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hey,

Person A hatte sich damals kurz vor 2013 befreien lassen. Es kam daraufhin kein Schreiben mehr und die Sache war für A erledigt dachte A.
Nun kamen aber wieder Schreiben (bisher 4) und A soll 340€!! nachzahlen.
A hatte nach dem 2 Schreiben auch nochmal eine Befreiung per Brief verschickt. Anscheinend wurde dieser aber komplett ignoriert von der GEZ.
Wie sollte A nun vorgehen, damit die das endlich verstehen das A befreit ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2014, 16:32 von Uwe«

R
  • Beiträge: 3
Bei Person A genau der Selbe Fall

- Student + Bafög
- Dezember 2012 Anmeldung + Befreiungsantrag + BaföG Bescheid in original auf dem normalen Postweg gesandt
- nichts von denen gehört
- Oktober 2013 neuen BaföG Bescheid zusammen mit weiterem Befreiungsantrag per Post gesandt
- nichts von denen gehört
- April 2014: Infopost ob der Haushalt angemeldet sei.
- Anruf: Nichts sei angekommen - Befreiung erst ab Mai 2014 möglich.

Person A ist fest der Überzeugung, dass die Briefe bewusst unterschlagen wurden um eben nachfordern zu können.

Was Person A nun gemacht hat : Person A musste studienbedingt zum 01.06. seinen Wohnsitz wechseln - hat einfach den Namen von der Haustür / Briefkasten abgekratzt und sich in einer anderen Stadt angemeldet. Anmeldung zum 01.06. mit Befreiung (aber erst 01.07 -.-. somit 1 Monat blechen trotz Bafög) hat in der neuen Wohnung geklappt und wegen Wohnung 1 kam bisher nichts mehr.

1. Total der Witz: Eine rückwirkende Befreiung ist nur möglich wenn Bafög-Bescheid nicht älter als 2 Monate
-> Wechselt die befreite Person seinen Wohnsitz 3 Monate nachdem der Bafög-Bescheid ausgestellt worden ist - ist eine Befreiung in KEINEM Fall von Beginn möglich weil immer nur zum Folgemonat - selbst wenn der Antrag am ersten Tag des Umzuges eingeht. Für den Monat des Umzuges muss also IMMER bezahlt werden. Wie unfair ist das bitte??

2. Rückwirkende Forderungen zum 01.01.13 stellen aber rückwirkend keine Befreiungsanträge akzeptieren ?! Ist sowas wirklich rechtens ?

3. Telefonat mit B-Service sehr einseitig und auf die Begründung man hätte das mit der Befreiung usw. nicht gewusst dann die freche Aussage "Es gehört zu den BÜRGERPFLICHTEN sich um geltende GESETZE zu informieren". Eine Frage ? Ist der RStV überhaut ein GESETZ ?


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