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Autor Thema: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 50439 mal)

G
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#45: 04. Dezember 2014, 01:27
Manchmal frage ich mich leider, ob das alles wirklich Sinn macht, wenn ich dieses lesen muss:
http://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?sk=9fd42e1742d9af5dd1c7b8a4e5596494&ord=R&mp=1
Fast alle Klagen werden abgewiesen  :-\
Andererseits möchte ich mich nicht damit zufrieden geben, dass der Beitrag angeblich zu Recht erhoben wird.
Also weiter (be)kämpfen?!


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#46: 04. Dezember 2014, 19:13
Liebe Mitstreiter,

ich komme soeben von meiner Verhandlung vorm Verwaltungsgericht zurück und habe einen klaren Sieg nach Punkten errungen. Aus den Fängen des Beitragsservices bin ich noch nicht, aber der Weg zur weiterführenden Klage beim Landesgericht steht mir offen. Und diesen werde ich, wenn ich weiter vom WDR belästigt werde, gehen.

Alle Gebührenbescheide des neuen Rundfunkbeitrages die mir zugestellt wurden sind für nichtig erklärt worden.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#47: 04. Dezember 2014, 19:25
Sobald was schriftliches da ist, bitte scannen und hier einstellen?


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G
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#48: 04. Dezember 2014, 19:26
Zitat
Alle Gebührenbescheide des neuen Rundfunkbeitrages die mir zugestellt wurden sind für nichtig erklärt worden.

Vermutlich bekommst du neue Gebühren-/Beitragsbescheide zugestellt?

Was war deine Strategie?


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#49: 04. Dezember 2014, 19:54
Vermutlich ja. Aber das macht nichts. Gegen diesen neuen Bescheid werde ich genauso vorgehen, allerdings dann eine Instanz höher.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#50: 05. Dezember 2014, 00:54
Die Klage-Abweisung vom Verwaltungsgericht Hannover ist eine Farce..! Die wollen einfach nicht verstehen/einlenken...
Hier vermute ich sehr stark (!), dass man sich (z. Zt. bei allen Urteilen) nicht die Finger verbrennen will - hat aber dennoch ein "Hintertürchen offengelassen, damit sie aus der Verantwortung raus sind (alles Feiglinge, welche sich schämen sollten!):

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_7-A-650413-ua-und-7-A-651413-ua_Verwaltungsgericht-Hannover-weist-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag-ab.news19053.htm?sk=7d5b76856fe91425355a99a2d65c3ab6

Zitat:

VG lässt Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil sie den Fragen,

- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung bzw. an die Betriebsstätte und die Anzahl der dortigen Mitarbeiter gekoppelten Rundfunkbeitrag zusteht,

- ob der Rundfunkbeitrag gegen die Informationsfreiheit verstößt,

- ob er gleichheitswidrig ausgestaltet ist und

- ob seit 1. Januar 2013 in Niedersachsen noch ein Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten nach dem RBStV durchzuführen ist,

grundsätzliche Bedeutung beimisst.


Danke für den Link Grinsekatze !
@ eckes56: Herzlichen Glückwunsch !! ...und lass uns bitte am schriftlichen Urteil teilhaben!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2014, 01:19 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

D
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#51: 06. Dezember 2014, 14:43
Hallo,

der Link geht nicht..



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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

D
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#52: 06. Dezember 2014, 14:52
Die Klage-Abweisung vom Verwaltungsgericht Hannover ist eine Farce..! Die wollen einfach nicht verstehen/einlenken...
Hier vermute ich sehr stark (!), dass man sich (z. Zt. bei allen Urteilen) nicht die Finger verbrennen will - hat aber dennoch ein "Hintertürchen offengelassen, damit sie aus der Verantwortung raus sind (alles Feiglinge, welche sich schämen sollten!):
Das sind Beamte. Wer nicht spurt und aus der Reihe tanzt, wird nicht befördert oder zum Akten entstauben in den Keller geschickt.
Insofern kann ich die verstehen.

Allerdings:
wenn einer aus der reihe tanzt und das Sytem ins Wanken bringt, kann der auch ganz schnell nach oben schiessen, so als Meinung für die hier mitlesenden Richter.

gr


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 03:43 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#53: 16. Dezember 2014, 10:20
Je nachdem, im welchen Verfahrensstatus man sich befindet, ist die Klage unterschiedlich zu begründen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht v. 25.3.2014 (AktenZeichen 1 BvF1/11 und 1BvF 4/11, unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen... suchen) ist der 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig und damit als Rechtsgrundlage rechtswidrig. Dennoch wird derzeit vom Beitragsservice über die Kommunen vollstreckt und Kontopfändungen ausgebracht. >:( Hier ist es erforderlich, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - §§ 80 Abs. 5, 123 Verwaltungsgerichtsordnung - beim Verwaltungsgericht einzureichen und ggf. eine Leistungsklage in der Hauptsache erheben. Wie ein derartiges "Raubrittertum" von den höchsten Staatsanwälten im Land beurteilt wird.... meines Erachtens erfüllt dies den Tatbestand der räuberischen Erpressung, § 253 Strafgesetzbuch. >:D   Jerry


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#54: 16. Dezember 2014, 11:13
Je nachdem, im welchen Verfahrensstatus man sich befindet, ist die Klage unterschiedlich zu begründen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht v. 25.3.2014 (AktenZeichen 1 BvF1/11 und 1BvF 4/11, unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen... suchen) ist der 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig und damit als Rechtsgrundlage rechtswidrig. Dennoch wird derzeit vom Beitragsservice über die Kommunen vollstreckt und Kontopfändungen ausgebracht. >:( Hier ist es erforderlich, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - §§ 80 Abs. 5, 123 Verwaltungsgerichtsordnung - beim Verwaltungsgericht einzureichen und ggf. eine Leistungsklage in der Hauptsache erheben. Wie ein derartiges "Raubrittertum" von den höchsten Staatsanwälten im Land beurteilt wird.... meines Erachtens erfüllt dies den Tatbestand der räuberischen Erpressung, § 253 Strafgesetzbuch. >:D   Jerry

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Urteil
für Recht erkannt:   

1.Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 sind, soweit sie § 21 Absatz 1, Absatz 4, Absatz 10 Satz 2, § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 Alternative 1 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

2.Soweit sie § 21 Absatz 8 Satz 2, § 22 Absatz 1, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, sind sie mit dem Grundgesetz vereinbar.

3.Soweit sie § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, sind sie nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar.

4.Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html?nn=5399482


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2014, 11:34 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

k
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#55: 16. Dezember 2014, 11:29
Hier sollte sich jeder einmal die Bedenken von Richter Paulus zu Gemüte führen,welche klar auf der Hand liegen.


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koppi1947

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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#56: 16. Dezember 2014, 12:58
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

Sagt mal Leute, habe ich jetzt irgendwie was verpasst oder haben wir hier alle verpennt???

Wusste jetzt gar nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt schon damit befasst hat ?!?

Heute ist jetzt nicht der 1. April.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#57: 16. Dezember 2014, 13:10
Wusste jetzt gar nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt schon damit befasst hat ?!?
Nicht verwirren lassen und einfach mal genau lesen. Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um den ZDF-Staatsvertrag und
speziell um "die Frage, ob die Vorschriften über die Zusammensetzung und Beschlussfassung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) einen übermäßig großen staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ermöglichen".


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#58: 16. Dezember 2014, 13:55
Nachtrag: Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Rundfunkbeitrag insofern schon befasst, als dass bisher zwei Verfassungsbeschwerden des VDGN abgewimmelt worden sind.

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit Jahresbeginn erhobenen Rundfunkbeitrag (Aktenzeichen 1BvR 1700/12), abgelehnt. Der VDGN monierte in der Beschwerde vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden. Nicht zur Entscheidung angenommen wurde die Beschwerde aus formalen Gründen, weil sie den „Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde“ nicht gerecht werde. Gefaßt wurde der Beschluß von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing, die allesamt von einer weiteren Begründung absahen.
http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#59: 16. Dezember 2014, 15:19
Jo, Formfehler hin oder her, dann gibt es eben einen neuen formrichtigen Antrag...
Aber als ich die Richternamen gelesen habe, musste ich spontan lachen  >:D Und wer weiß warum?


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