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Autor Thema: Erster Brief  (Gelesen 8232 mal)

w
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Erster Brief
Autor: 27. Juni 2014, 11:14
Hallo liebes Forum,

gestern hat Person F einen ersten Brief der GEZ bekommen, mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht antwortet eine Zwangsanmeldung erfolgt.
Dieser Ablauf ist ja anscheinend (wie ich dem Forum entnehme) Standard.

Person A's Frage nun: Kann es sein, dass die GEZ irgendwann "aufgibt" und keine "Infopost" mehr sendet, d.h., es nicht zwangsläufig bis zu einem "Bescheid" kommt?
(unter der Bedingung, dass man sich nie zurückmeldet, es könnte ja sein, dass sie die Infopost nie erhalten hat)

Gibt es jemanden, der diese Erfahrung gemacht hat?

Ich hoffe A's Frage ist einigermaßen klar formuliert.

Beste Grüße


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Re: Erster Brief
#1: 27. Juni 2014, 21:35
Ich könnte mir vorstellen dass nach dem oben beschriebenen Brief etwa 2 Monate später eine Bestätigung über eine Zwangsanmeldung per Post kommt.

Und dass dann jemand über 3 Monate lang nach der Zwangsanmeldung nichts mehr vom BS oder der zuständigen RA hört kann ich mir auch sehr gut vorstellen ;) , ob das aber noch länger klappt, und wenn ja wie lange, oder ob man evtl. sogar für immer "vergessen" wird weiß ich nicht...

Aber wenn jemand das weiß, wie das in so einem theoretischen Fall sein könnte ;) , würde mich das auch interessieren...

Frei


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2014, 21:40 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

d
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Re: Erster Brief
#2: 27. Juni 2014, 22:15
hier sind Informationen darüber
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html


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w
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Re: Erster Brief
#3: 28. Juni 2014, 11:17
Danke für die Antworten.

Also wartet F auf den Gebührenbescheid, dann legt F Einspruch ein, dann wird dieser abgelehnt und F muss dann zahlen.  Oder gibt es Aussicht auf Erfolg?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 20:42 von Uwe«

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Erster Brief
#4: 28. Juni 2014, 12:40
Man legt einen Widerspruch ein ;)

Die Vorlagen für einen Widerspruch findet man hier
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html.

In diesem Forum gibt es genug User, die ihre Widerprüche mit Verstoß gegen die Grundgesetze begrüdet haben. Üblicherweise werden die Widersprüche angelehnt, die Begründung einer Ablehnung ist in meisten Fällen unübersichtlich und unbegründet. Das System kann es sich nicht erlauben einem Widerspruch stattzugeben, weil es sofort eine negative Folge für die ÖRR nach sich zieht, darum versuchen die mit allen Mittel, teilweise auch illegal z.B. mit Androhung einer Vollstreckungsankündigung, an das Geld ranzukommen. Die Vorgehensweise dieses Unternehmens besteht aus Lügen und Lügen.

Alleine schon die Tatsache, dass vor 2013 behinderte Menschen von der Gebühr befreit waren und nun auf ein mal zahlen müssen beweist die Drastigkeit der Rundfunkanstalten und derren Beschützer (unsere Politiker). Es wurde ein System erschaffen, was in Wirklichkein gar nicht geben darf, weil dieses gegen Menschenrechte vertößt. Nun wird versucht, seit Einführung des 15 RStV ab 01.01.2013. diese ilegalle Einrichtung zu untermauern damit es nicht zu Fall kommt.

Wenn wir uns nicht wehren bekommen die alle Unterschtützung moralisch sowie auch finanziell von uns allen in Form unserer Untätigkeit, daher ist es fast schon in der Pflicht jedes Bürgers Widerstand zu leisten.
Entweder kämpft man gegen diese Ungerechtigkeit oder man lässt sich versclaven bis zum Lebensende.

Der größte Frechheit ist, dass unsere Wohnungen und Häuser dazu versteuert wurden. Jeder, der ein Dach über dem Kopf hat soll bezahlen, weil ja die neue Regelung so will. Jeder soll diese Bonzen,Politiker und die Mitarbeiter der ÖRR mitfinanzieren, damit es den Leuten noch besser geht. Der Ersatzpudel Gottschalk will nicht mehr in den Schlösser leben sonder in Palästen, Jörg Pilava kauft sich ne Insel in Kanada und Günter Jauch bekommt 4.500 Euro pro Minute für seinen TV Erguss, die Intendanten bekommen bis zu 300.000 Euro im Jahr. Hallo gehts noch?
Es wird die Grundversorgung genannt, richtig die Versorgung der Rente für all die Abzocker, die in ihrem armen Leben mit ilegallen
Mittel die Budesbürger unter Druck gesetzt haben um das Geld abzupressen. Wir kennen die Geschichten der GEZ mit Peilwagen und Polizei, oder?

Man hat gute Aussichten auf Erfolg, wenn gezielt die Verletzung der Menschenrechte (Grundgesetz) in einer Klage erfasst wird. Im Forum findet man genug Infos darüber.

Wenn der Bescheid kommt hat man das Recht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe (also im Briefkasten ) den Widerspruch einzulegen, der nur per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Rundfunkanstalt zu richten ist. Dabei nicht vergessen, dass zum Schluß beim Widerspruch folgender Satz nicht fählen darf:

ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO
...
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung (§80 Abs. 4 VwGO) des angefochtenen Beitragsbescheides des Antragsgegners vom ......  bis zum Eintritt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheids.

Ich habe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag. Ich werde durch die Vollziehung in meinen subjektiven Rechten verletzt. Ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts. Die Vollziehung hat für mich eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge.
Der Antrag ist zulässig und begründet.


Viel Erfolg :D


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Re: Erster Brief
#5: 28. Juni 2014, 17:10
Danke für die ausführliche Antwort !!!

Don Quichote wird sein Glück versuchen...


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Re: Erster Brief
#6: 13. Dezember 2014, 19:48
nach mehreren Zahlungsaufforderungen kam nun folgender Brief....


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Re: Erster Brief
#7: 13. Dezember 2014, 20:51
Wenn es an dem ist,dass W eine Vereinbarung getroffen hat,war das von Anfang an ein Fehler.Nun wird W diese Brut nicht mehr los.Aber etwas Positives hat W getan,nicht gezahlt,denn er hätte das Geld auch zum Fenster rauswerfen können,vielleicht hätte es Armen und Obdachlosen geholfen.


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Re: Erster Brief
#8: 13. Dezember 2014, 21:00
wird durch eine Person A bis Z ein Beitragsbescheid angestrebt, dann einfach warten, sollte es keine solche Vereinbarung geben diese Schreiben für den Richter aufheben


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Re: Erster Brief
#9: 14. Dezember 2014, 11:28
Person A hat bisher nie auf irgendein Schreiben reagiert!

Der Satz "Sie hatten mit uns vereinbart,..." ist ein Unterstellung! Person A hat nie irgendeine Vereinbarung getroffen, nie irgendetwas unterschrieben,...
Eine nicht getroffene Vereinbarung kann man auch nicht nicht einhalten, oder???


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Re: Erster Brief
#10: 14. Dezember 2014, 12:25
Nicht aufregen, das gleiche Schreiben haben ich und meine Frau gestern, ein Kollege vorgestern erhalten. Wir hatten alle auch noch keinerlei Kontakt mit dem Betrügerservice. Und das im Namen der öffentlich-rechtlichkeit-das stinkt zum Himmel.


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Re: Erster Brief
#11: 14. Dezember 2014, 12:58
Es ist immer wieder erstaunlich,mit welchen Machenschaften dieser Beitragsservice aufwartet.Leider sind solche Schreiben nie mit Unterschriften versehen,um gegen solche Personen vorgehen zu können.(Verläumdung,Falschaussage).
Hier sieht man wieder,dass mit sinnlosen Schreiben Portogebühren der Zwangsgelder verschleudert werden.Eine Anmaßung,Frechheit wie man in einer angeblichen Demokratie mit den Bürgern umgeht,aber das machen uns ja unsere Politiker jeden Tag vor,wie die Steuergelder verschwendet werden.
So lange diese Staatsdiener nicht mit ihrem Einkommen zur Verantwortung gezogen werden,machen sie immer so weiter.
Wie lange schauen die Bürger noch mit Scheuklappen zu??


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koppi1947

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Re: Erster Brief
#12: 14. Dezember 2014, 13:13
Bezüglich dieser Drohschreiben habe ich schon überlegt ob man nicht dem Auftraggeber der Schreiben, der Landesrundfunkanstalt, da der BS ja nicht rechtsfähig ist, das Versenden per einstweiliger Verfügung untersagen könnte.

Unterlassungsaufforderung mit beigefügter strafbewehrter Unterlassungserklärung, bei Nichtunterzeichnung sofort vom Anwalt einstweilige Verfügung beantragen lassen, Streitwert über EUR 5000,-- ansetzen, dann ists schon vor dem Landgericht.
Bei solchen Schreiben die von Privatfirmen kommen fackeln die nicht lange.


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Re: Erster Brief
#13: 14. Dezember 2014, 14:37
Wenn es an dem ist,dass W eine Vereinbarung getroffen hat,....
Das scheint mittlerweile Masche vom BS zu sein.
Und mir dämmert auch so langsam warum/ mit welchem Hintergedenken.

Aber ob die wirklich so schlau sind?

Mein fiktiver Gedankengang:
Meines Wissens nach hemmen Ratenzahlunsgvereinbarungen (und auch schon die Verhandlung da drüber?) die Verjährungsfrist.
Das könnte der BS später ggf. mal gegen den (vermeindlichen) Schuldner verwenden wollen, wenn es mal zur Verjährung von rückständigen Beiträgen kommt.
Dies zu widerlegen würde dann nicht ganz leicht werden, allerings kann der BS das wiederum auch nicht eindeutig belegen. Aber die Steine liegen erstmal im Weg.

Theoretisch müsste man, um später einen Nachweis zu haben, der angebl. Ratenzahlunsgvereinbarung umgehend widersprechen, allerdings würde man sich damit gegenüber dem BS auch zu erkennen geben.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

s
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Re: Erster Brief
#14: 14. Dezember 2014, 15:02


Theoretisch müsste man, um später einen Nachweis zu haben, der angebl. Ratenzahlunsgvereinbarung umgehend widersprechen, allerdings würde man sich damit gegenüber dem BS auch zu erkennen geben.

Egal wo sie die Daten herhaben, jedoch haben sie sie ja, sonst könnten sie die Person nicht anschreiben.
Mich dünkt da ein ganz anderer Gedanke. Die Ratenzahlungsvereinbarung offeriert eine Lösung und der Beitragsservice scheut offensichtlich Bescheide zu erstellen, sodass mehr Personen den Rechtsweg einschlagen können.
Ist die Klage letztendlich auf dem Weg, kommen die LRAs für lange Zeit nicht an die Kohle.

Umso mehr Verfahren ruhig gestellt werden, daran kann den Betrügern wohl nicht gelegen sein.
Urteil VG auf Klage, Verfahren ruht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12345.msg82840/topicseen.html#msg82840


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