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Autor Thema: Schreiben zur Zwangsanmeldung bekommen ab wann widerspruch?  (Gelesen 1603 mal)

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  • Beiträge: 8
Hallo,

Person A hat vor 1 Woche ein Schreiben bekommen das er "Zwangsangemeldet" wurde. Person A habt die Briefe zuvor leider nie geöffnet und immer gleich entsorgt. Die Frage ist: Kommt nach dieser Zwangsanmeldung noch der sogenannte "Beitragsbescheid" wo man Widerspruch einreichen kann? oder war der schon längst und Person A hat es versäumt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 15:17 von Tracker«

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Kommt nach dieser Zwangsanmeldung noch der sogenannte "Beitragsbescheid" wo man Widerspruch einreichen kann? oder war der schon längst und Person A hat es versäumt?

Der BeitragsBESCHEID kann zwangsläufig erst *nach* einer (Zwangs-)Anmeldung kommen... :)
Vorher kommen aber erfahrungsgemäß erst noch ca. 2 Schreiben eher informativen Charakters ("Rundfunkbeiträge", "Zahlungserinnerung")... und erst nach Wochen ein BeitragsBESCHEID à la

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Zwischenzeitlich bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und vorsorglich bitte auch mit der Suchfunktion des Forums anfreunden :)


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