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Autor Thema: Für alle - von allen: Der Rundfunkbeitrag / 1.Brief erhalten!  (Gelesen 10927 mal)

A
  • Beiträge: 4
Huhu, irgendwie bin ich noch etwas überfordert mit dem Forum und den Massen an Infos...deshalb *schimpft nicht* eröffne ich einfach mal ein neues Thema, obwohl es sicherlich schon tausend mal beantwortet wurde...

Also:

Person A und Person B sind im Juli 2010 zusammengezogen. Person A hatt sich bereits jahre vorher von der GEZ abgemeldet, und Person B tat dies im Zuge des Umzuges. Es folgte lediglich ein Schreiben mit der Bestätigung der Abmeldung...seither war jahrelang Ruhe!

Nun Ende Mai 2014 bekamen Person A, sowie Person B ein identisches Anschreiben, worin erstmals auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag seit 01.Januar 2013, sowie auf den Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt (kein Beitragskonto vorhanden!), hingewiesen wurde. Nun sollen Person A, sowie Person B prüfen ob bereits ein/e Mitbewohner/in den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung bezahlt, oder eine Anmeldung erforderlich ist. Und man solle natürlich beachten "dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben"! Nun sollen Person A und B jeweils den mitgeschickten Antwortbogen ausgefüllt zurücksenden. Bei Nicht-Antwort behalten sie sich vor, eine Anmeldung der Wohnung auf den jeweiligen Namen vorzunehmen.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht drunter.

Und nun? :)

Liebe Grüße,
Person B :)


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Da kann man auf den Beitragsbescheid warten. Es kommen 8 Euro Säumniszuschlag drauf. Gegen den Beitragsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, wenn man seine Grundrechte verletzt sieht.


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Wenn man bereit ist, den Aufwand für Widerspruch und Klagen zu treiben, sollte man den Beitragsbescheid abwarten.

Wenn man die Sache schnellstmöglich erledigt haben will, sollte einer von beiden angeben, dass er schon am 1.1.13 dort wohnte. Der andere kann dann darauf verweisen, dass der erste schon bezahlt.


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Erst ab 1.1.2014 zu bezahlen geht wohl nicht.

Besteht überhaupt die chance, die sich das Gebührenmodell des ex. GEZ mal ändert?


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  • weiß was
Wenn man bereit ist, den Aufwand für Widerspruch und Klagen zu treiben, sollte man den Beitragsbescheid abwarten.

Wenn man die Sache schnellstmöglich erledigt haben will, sollte einer von beiden angeben, dass er schon am 1.1.13 dort wohnte. Der andere kann dann darauf verweisen, dass der erste schon bezahlt.

A und B haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rundfunkbeitrags, d.h. der Beitragsservice kann sich aussuchen, vom wem er das Geld eintreibt sobald feststeht, dass insgesamt (gemeinsame Wohnung) nur ein Beitrag fällig ist.



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Danke :) Müssen wir dann rückwirkend ab 01.01.2013bezahlen  :o


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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ja, leider.

Wenn Bescheid kommt, Widerspruch einlegen.

Gruß


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Und wenn beide einen Gebührenbescheid bekommen, können Sie dann immer noch angeben, dass sie zusammen wohnen und nur ein Bescheid zulässig wäre oder ist es dann schon zu spät? Und müssten sie im Zweifel dann sogar beide zahlen?


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Nur eine Beitagsnummer für die Wohnung wird vom BS benötigt, zum Klagen oder Zahlen. Der andere meldet sich auf diese Beitragsnummer mit an und ist raus.


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d
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Hallo,

von Person A fordert die GEZ jetzt Beiträge ab dem 01.01.2013    (heute gekommen) die sagen das Einwohnermeldeamt hat denen bestätigt das A bereits seit dem da wohne.

Kann man da nichts machen? die können doch nicht  18 Monate nachträglich einfordern oder?! gibt es da irgend einen tipp?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2014, 20:08 von Uwe«

T
  • Beiträge: 6
@Derwanner

Also naja sie tuhen es. Man könnte ja auch fragen, ob denn ein Dieb jemanden was klauen darf, aber bringen tut es nicht viel, wenn der Dieb es einfach dennoch machen würde weil er weis, das die Polizei nichts dagegen tut.

Es ist aber meiner Meinung nach immer wichtig, sich gegen Ungerechtigkeit mit allen Mitteln die einem auf legalem Wege zur verfügung stehen, zu wehren. Nur so kann man was ändern.

Klar gibts schlimmere Probleme auf der Welt, aber so wie hier fängts nunmal an, also lieber das "Feuer" bekämpfen wenns noch klein ist, als erst dann wenns schon groß ist.


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