Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gebühren/Beitragsbescheid - Erhalten am 06.06.2014 - Hartz4 ab 01.08.2013  (Gelesen 2040 mal)

T
  • Beiträge: 6
Guten Tag. Es geht hier um einen fiktiven Fall einer fiktive Persohn. Diese Persohn gibt es nicht wirklich, sie ist einfach nur ein Gedankenkonstrukt und basiert nicht auf wahren Begebenheiten. Eventuelle Überschneidungen der Situation mit einer realen Situation ist nur Zufall.

Diese Person (nennen wir sie der einfachheitshalber mal Bob) hat letzen Freitag einen Gebühren/Beitragsbescheid bekommen vom Beitragsservice. Auf dem Bescheid steht als Datum der 01.06.2014 auch wenn Bob den Brief erst am 06.06.2014 erhalten hat. 

Erstmal die Situation von Bob:

Bob bekam ab dem 1.8.2013 ALG2 (Harzt4) und hatte vorher, ca. seit Februar 2013 ALG1 bekommen. Bob hat nicht viel Geld, auch keine Wertsachen bei sich, es sei denn man zählt sowas wie Werkzeug, welches zwar nicht sehr teuer ist, aber auch nicht das billigste war was man kriegen kann als Wertsache. Daneben besitzt Bob noch einen PC, hat sich aber niemals die Produkte von ARD und ZDF angeschaut oder sonstwie irgendwie im Radio angehört.

Die Finanzielle Lage ist also die:
Ersparnisse: 0€
Verdienst: 450 € (Nebenjob) und ca 100 € ALG2
Wertsachen: Keine

Bob hat folgende relevanten Unterlagen:

Jobcenter:
"Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD,RDF und Deutschlandradio"
1.Bescheinigung: 01.08.2013 -> 31.01.2014 2. Bescheinigung 01.02.2014 -> 31.07.2014

Betragsservice:
Ab dem 01.07.2013 diverse Anmeldungen und Zahlungserrinerungen (Bob würde bei Bedarf natürlich sagen, was genau er hat.)

So. Nun die Frage, wie sollte Bob am besten vorgehen?

Bob sollte dagegen natürlich schnellstmöglich Widerspruch einreichen und das am besten per Einschreiben (es gibt ja verschiedene Arten von Einschreiben, welches ist da gut?). Wenn Bob nun in den Widerspruch eine art Angebot einbringen würde, also quasi sowas das Bob die Kosten vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2013 in Raten nachzahlt und mehr auch nicht, dann aber weitere Schritte sein lässt.
Desweiteren könnte Bob ja schreiben, das wenn die nicht drauf eingehen, er selbst eine Eidesstattliche Versicherung ablegt, so das die bei einer Zwangsvollstreckung nichts finden würden.

Nun aber die frage, wie man sowas am klügsten Formuliert. Also kämpfen bis zum Ende wäre Bob ja am liebsten, nur blickt er bei dem ganzen System nicht wirklich durch, dazu kommt noch das er Mental nicht sehr stabil ist, es also unklar wäre, wie lange Bob diese Situation aushalten würde. Auch hat Bob angst, das bei einer Zwangsvollstreckung 2-3 starke Männer in die Wohnung reinkommen werden, alles ausräumen werden, Möbel und alles mögliche kaputtmachen, Matrazen aufschlitzen und alles was man nicht gerade zum absoluten überlegen benötigt mitnehmen.

Das Bild was Bob von Gerichtsvollziehern hat, ist sicherlich übertrieben, aber dies soll zeigen, wie Bob bei dieser ganzen Situation zu mute ist. Wie würdet ihr Bob also helfen?

Bitte sagt auch nichts weil Bob in diesem Szenario den Brief schon letzen Freitag erhalten hatte. Sowas kommt eben vor und es war auch falsch von Bob so lange zu warten, dennoch ist es eben geschehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2014, 16:41 von Uwe«

  • Beiträge: 3.234
Gegen den Beitragsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden. Zunächst sollte es reichen, einen Befreiungsantrag auszufüllen, mit allen Beweisen vom Jobcenter. Durch die Tatsache, dass die Befreiungen zu spät eingereicht wurden, ist auch nicht ein plötzlicher Geldsegen aufgetaucht, die rückwirkenden Beitragsforderungen können nur mit rückwirkenden Befreiungen ausgeglichen werden. Das würde durch das Grundgesetz abgedeckt, gleiches Recht für alle. Ist zwar etwas dick aufgetragen und holprig formuliert, aber von der Aussage her richtig. Leider sagt das dazugehörige Gesetz, dass nur 2 Monate rückwirkend eine Befreiung anerkannt wird, deshalb muss gegen den zu erwartenden ablehnenden Widerspruchsbescheid geklagt werden. Dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Durch einen richtig formulierten Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist auch sichergestellt, dass keine Zwangsvollstreckung stattfindet, die im übrigen durch ein Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher erledigt sein sollte. Einschreiben versendet man durch die billigste Variante, weil im Internet nachverfolgt werden kann, ob das Einschreiben seinen Empfänger ereicht hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 6
Okay also soll Bob einen normalen Widerspruch einreichen und dazu einen Befreiungsantrag ausfüllen, oder soll beides separat geschehen.

Wie sieht es aus mit dem Vorschlag nur die ersten 7 Monate in raten zu bezahlen und dafür auf weitere Schritte zu verzichten, wäre sowas klug? Bob möchte sich gegen den Beitragsservice aber auch wehren aber das natürlich auf eine kluge Art und weise. Da der Widerspruch sowieso abgelehnt wird dachte sich Bob(zumidnestens hat Bob nur von solchen Fällen hier im Forum gelesen), wenn er da gleich dieses Angebot reinschreibt, dann würde es zumidnestens vor Gericht doch so aussehen, als sei Bob zumidnestens teilweise an einem Entgegenkommen interessiert. Würde das nicht die Chancen für Bob verbessern und somit einem postivem Urteil (was ein Präzidenzfall schaffen könnte) entgegenkommen?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.234
Bob sollte nicht ein klitzekleines bisschen Entgegenkommen zu diesem Unrechtsgesetz zeigen, sondern sich mit allem wehren, was Bob zur Verfügung steht: Anwälte, Richter, Krallen, Gesetze, Gebiss, unser Forum, gesunder Menschenverstand usw.
Nur durch eine Klage wird Bob etwas ereichen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 6
Bob würde also dann einen Befreiungsantrag ausfüllen rückwirkend, ab dem 01.08.2013 und dazu einen Widerspruch einlegen. Bob sollte sich auch darauf einstellen zu klagen und sich dementsprechend informieren, wie genau das mit der Prozesskostenhilfe, mit dem Anwalt und der Klage funktioneren. Natürlich würde Bob sein Konto auch rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln.

Wäre Bob real, würde er sich jetzt sicherlich für die Hilfe die er bisher bekommen hatte, bedanken.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Korrigiert mich bitte, aber ich meine, dass es Prozesskostenhilfe nur bei ausreichender Aussicht auf Erfolg gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben