Hallo, vielleicht im verkehrten Thread deshalb schon mal MEA CULPA.
Ein EU Bürger lebt im Ausland und erbt ein Ferienhaus in D. Da er nur sehr wenig Zeit hat steht das Wohnung 5/6 tel des Jahres leer. Jetzt hat er zum ersten Mal seit Inkrafttreten dieses ominösen Staatsvertrag sein Ferienhaus besucht, weil sein dort angemeldetes Oldtimer Motorrad zur HU musste und fand einen Stapel Briefe der Nachfolgeorganisiation der GEZ.
Per Mail hat er von seiner ausländischen Wohnung Einspruch / Widerspruch erhoben. Doch immer wieder diese Briefe an die Adresse seiner Ferienwohnung.
Kurz und gut, was kann er tun, ausser schriftlich der GEZ ( mit Beweis ) mitteilen, dass er bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrages im Ausland wohnte, um die Angelegenheit zu seinen Gunsten aus der Welt zu schaffen ?
Da er von dieser Materie noch recht wenig weiss, aber der Vertrag in diesen Angelegenheiten nicht EU Konform unterlegt ist, lies diskriminiert, fragt er sich zurecht, ob dieses neo-feudale Steuereintreberecht überhaupt europäischem Recht entspricht, cq. ob es einer Prüfung nach EU Recht standhält.
Oder muss er sich tatsächlich an den EU Gh für die Menschenrechte wenden um sein Recht einzuklagen ?
salve,
Lukas