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Autor Thema: EU Ausländer und GEZ  (Gelesen 6128 mal)

l
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EU Ausländer und GEZ
Autor: 13. Juni 2014, 20:37
Hallo, vielleicht im verkehrten Thread deshalb schon mal MEA CULPA.

Ein EU Bürger lebt im Ausland und erbt ein Ferienhaus in D.  Da er nur sehr wenig Zeit hat steht das Wohnung 5/6 tel des Jahres leer. Jetzt hat er zum ersten Mal seit Inkrafttreten dieses ominösen Staatsvertrag sein Ferienhaus besucht, weil sein dort angemeldetes Oldtimer Motorrad zur HU musste und fand einen Stapel Briefe der Nachfolgeorganisiation der GEZ.
Per Mail hat er von seiner ausländischen Wohnung Einspruch / Widerspruch erhoben. Doch immer wieder diese Briefe an die Adresse seiner Ferienwohnung.
Kurz und gut, was kann er tun, ausser schriftlich der GEZ ( mit Beweis ) mitteilen, dass er bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrages im Ausland wohnte, um die Angelegenheit zu seinen Gunsten aus der Welt zu schaffen ?
Da er von dieser Materie noch recht wenig weiss, aber der Vertrag in diesen Angelegenheiten nicht EU Konform unterlegt ist, lies diskriminiert, fragt er sich zurecht, ob dieses neo-feudale Steuereintreberecht überhaupt europäischem Recht entspricht, cq. ob es einer Prüfung nach EU Recht standhält.

Oder muss er sich tatsächlich an den EU Gh für die Menschenrechte wenden um sein Recht einzuklagen ?

salve,

Lukas




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2014, 22:40 von Viktor7«
speak free - die toothless

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Re: EU Ausländer und GEZ
#1: 13. Juni 2014, 23:05
Salve, Generator.
Auch für ein leeres Ferienhaus muss dauernd der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Es könnte ja jemand drin wohnen (Schwarzwohner). Egal wem das Ferienhaus gehört, auch Ausländer müssen bezahlen. Es bleibt nur der Weg, Widerspruch einreichen und gegen den negativen Widerspruchsbescheid Klage erheben. Die Begründung kann sein, dass man seine Grundrechte verletzt sieht, weil man Rundfunkbeiträge zahlen muss, obwohl man nicht von einem Vorteil durch den Rundfunk profitiert, weil man ja im Ausland lebt.
Ein weiterer Vorschlag siehe hier, Widerspruch 2014:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


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Re: EU Ausländer und GEZ
#2: 13. Juni 2014, 23:47
Danke für die Ausführung. Defakto ignoriert die GEZ die offizielle Auslandsmeldebescheinigung mit Mitteilung des Wohnungsbeginns von vor gut 20 Jahren ?
Was bringt dann eine Abmeldung bei der zuständigen deutschen Gemeindeverwaltung ? Was ist dann ? Ist das Ferienhaus dann unbewohnt, oder wie gestaltet sich das rechtlich in D ? Es sollte doch eine Möglichkeit geben die Angelegenheit ohne kriegerische Auseinandersetzung zu lösen, oder nicht ?

Lukas


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speak free - die toothless

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Re: EU Ausländer und GEZ
#3: 14. Juni 2014, 00:04
So wie es im RBStV steht, muss für jede Wohnung ein Beitrag bezahlt werden. Da keine Ausnahmen für Ausländer vorgesehen sind, ist nur eine gerichtliche Verweigerung möglich. Ob man grundsätzlich deren Beitragsforderung ignorieren kann, weil man ja im Ausland lebt, weiss ich nicht, aber denkbar wäre, dass die nichts pfänden können. Die werden hoffentlich nicht das Ferienhaus zwangsversteigern lassen, um einige 100 Euro Beiträge zu erhalten, wenn doch, hilft nur die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.


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Re: EU Ausländer und GEZ
#4: 14. Juni 2014, 15:32
Für leerstehende Wohnungen muss auch nicht bezahlt werden. Nur der Inhaber, der die Wohnung tatsächlich bewohnt, muss zahlen.

Solange aber jemand unter dieser Adresse gemeldet ist, gilt die Vermutung, dass er auch dort wohnt. Dass er das nicht tut, müsste er beweisen - eine Meldeadresse im Ausland reicht dafür nicht, da man problemlos an beiden Orten wohnen kann.
Eine Abmeldung bei der Gemeinde könnte also zumindest für die Zukunft Rundfunkbeiträge sparen.


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Re: EU Ausländer und GEZ
#5: 15. Juni 2014, 17:11
Also ehrlich gesagt fühlt sich mein Kumpel mächtig diskriminiert. Da hat er ein Wochenendhaus geerbt und weil es nun mal so weit weg von seiner Wohnung ist hat er sich ein Motorrad zugelegt und das hat er bei seinem Ferienhaus angemeldet. So soll es ja auch sein. Umweltfreundlich und billig als Eisenbahner zum Bahnhof in der Nähe kutschen und dann mit dem Mopped weiter und Urlaub von der Maloche machen.
Jetzt wird er gezwunden sich bei der Gemeinde abzumelden, obwohl er die Anmeldung nötig hat / hatte um am Urlaubsort mobil sein zu können ( hat sich ein Motorrad damals zugelegt und am Urlaubsort registriert )
Ausser dem Empfinden der Rechtsbeugung ist das doch irgendwo auch nicht D Grundgesetzkonform, oder ?

lukas


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Re: EU Ausländer und GEZ
#6: 15. Juni 2014, 18:42
Ausser dem Empfinden der Rechtsbeugung ist das doch irgendwo auch nicht D Grundgesetzkonform, oder ?
lukas
Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag strotzt nur so von Grundgesetzverstössen, aber das muss erst mal vor Gericht bewiesen und erstritten werden.


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Re: EU Ausländer und GEZ
#7: 15. Juni 2014, 19:41
nungut, ich werde meinem Kumpel die Abmeldung am´s herz legen. Gleichzeitig kann er ja nochmals widerspruch einlegen und das ganze mit seiner aktuellen meldebescheinigung aus weissrussland an die GEZ schicken. wäre dass dann genug ?

Lukas


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Re: EU Ausländer und GEZ
#8: 15. Juni 2014, 22:01
Alles weitere wird sich dann erst nach dem Widerspruchsbescheid ergeben. Wenn weitere Beitragsbescheide für die Folgequartale kommen, muss denen auch widersprochen werden.


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